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Antrag 14 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Artikel 11 Absatz 1 heißt es zur Versammlungs- und Vereinsfreiheit:
Artikel 11. (1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.

Leider gilt dies in Österreich nicht für alle Menschen:
Laut österreichischem Versammlungsgesetz bleibt die Versammlungsfreiheit allen Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, ja sogar jenen, welche längst in diversen Gesetzen und Belangen ÖsterreicherInnen gleichgestellt sind, versagt.

In § 8 des Österreichischen Versammlungsgesetztes 1953 (aktuelle Fassung laut BGBl. I Nr. 127/2002) heißt es nämlich:
§ 8. Ausländer dürfen weder als Veranstalter noch als Ordner oder Leiter einer Versammlung zur Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten auftreten.

In Österreich leben, arbeiten und wohnen auch Menschen mit anderer Staatsbürgerschaft. Daher haben sie, wie alle ÖsterreicherInnen ebenso Anliegen, die sie in der Öffentlichkeit kundtun wollen. Sie sollen ebenso die Möglichkeit haben, Versammlungen im öffentlichen Raum organisieren zu dürfen, als OrdnerInnen bei Versammlungen oder Demonstrationen zu fungieren oder auch Verhandlungen in öffentlichen Angelegenheiten zu leiten. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Migrationshintergrund ohne österreichische Staatsbürgerschaft auf das Wohlwollen von Organisationen und Personen angewiesen sind und unter Umständen ihre eigenen Anliegen dadurch hintanstellen oder Kompromissen unterwerfen müssen. Es ist nicht einzusehen warum Österreich einigen Menschen diese Freiheit, die auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, verwehrt.

Von Menschen mit Migrationshintergrund wird in der öffentlichen Debatte regelmäßig ein Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten verlangt. Umso erstaunlicher ist es, dass die in der EMRK festgehaltenen, in einer modernen Demokratie unabdingbaren Grundrechte für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft nur eingeschränkt gelten.

Auch im Sinne der ArbeitenehmerInnen und KonsumentInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft hat die Arbeiterkammer hier ihrer Verpflichtung als gesetzliche Interessenvertretung nachzukommen und darauf einzuwirken, dass dieses Gesetz geändert wird.

Die 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer wird alles ihr mögliche dahingehend tun, dass die Versammlungsfreiheit auch für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, egal welcher Herkunft, in nationales Recht umgesetzt wird und fordert den Gesetzgeber auf, den § 8 im österreichischen Versammlungsgesetz ersatzlos zu streichen.

Download: BAK AUGE Antrag 14-StreichungPar8VersG

Antrag 13 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Antrag angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Höhere Steuereinnahmen können mehr Steuergerechtigkeit nicht ersetzen!
Steuereinnahmen für Investitionen in Bildung und Soziales verwenden!

Aufgrund der leichten konjunkturellen Erholung entwickeln sich auch die Steuereinnahmen wieder positiv. Bis August 2010 lagen die Steuereinnahmen bereits um 1,9 Mrd. Euro als prognostiziert.
Auch für die nächsten Jahre werden höhere Steuereinnahmen erwartet als ursprünglich veranschlagt.

Mit höheren Staatseinnahmen werden allerdings wieder mehr Stimmen laut, welche prinzipiell die einnahmeseitige Budgetmaßnahmen infrage stellen, während an den ausgabeseitigen Kürzungen nicht gerüttelt werden soll.

Dabei stellen sich insbesondere die geplanten und bereits beschlossenen Ausgabekürzungen in den Bereichen Soziales, Familie und Arbeitsmarkt (2011 im Umfang von Euro 935 Mio., bis 2014 Euro 1,5 Mrd.), im Bereich Unterricht und Kunst (2011 Euro 112 Mio., bis 2014 Euro 243 Mio.) und Wissenschaft (2011 Euro 49,4 Mio., bis 2014 Euro 101 Mio) sowohl aus gesellschafts- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen als kontraproduktiv und die konjunkturelle Erholung gefährdend dar. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass diese Bereiche – wie etwa die Universitäten und Schulen – seit Jahren notorisch unterfinanziert sind bzw. sich in der Versorgung mit sozialen bzw. bildungspolitischen Dienstleistungen, wie etwa Kinderbetreuung der Unter-3-Jährigen und Über-6-Jährigen und Betreuung und Pflege, große Versorgungslücken in Österreich auftun. Die notorische Unterfinanzierung hat auch zu einer zunehmenden Prekarisierung der Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse in diesen Bereichen geführt.

Nicht zuletzt aufgrund schwerer, den sozialen Zusammenhalt gefährdender sowie die soziale Ungleichheit fördernder Defizite im Bildungs- und Sozialbereich fordern ArbeitnehmerInneninstitutionen wie Gewerkschaften und AK seit Beginn der Krise Investitionen in Soziale Dienste („Sozialmilliarde“) und Bildung. Diese Investitionen wurden seitens der Politik unter dem Verweis auf die leeren Kasten weitestgehend abgelehnt. Dabei würden sich Investitionen in Soziales und Bildung auch ökonomisch rechnen und würden Investitionen binnen kurzer Zeit durch entsprechende Mehreinnahmen aufgewogen, wie nicht zuletzt auch die AK-Studie „Der Sozialstaat als produktiver Faktor“ belegt hat. Das Argument der Unfinanzierbarkeit hat also schon in Krisenzeiten zu kurz gegriffen, insbesondere auch, da binnen kürzester Zeit milliardenschwere Bankenrettungs- und Konjunkturpakete beschlossen wurden, für die das Argument der Unfinanzierbarkeit ganz offensichtlich keine Gültigkeit hatte.

Die positive Entwicklung auf der Einnahmeseite muss daher nicht nur dazu führen, dass die bereits beschlossenen Einsparungspakete in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Soziales aufgeschnürt und neu verhandelt werden. Sie schafft auch neue Spielräume für beschäftigungswirksame und gesellschaftlichen Wohlstand schaffende Investitionen in Soziale Dienste und Bildungseinrichtungen.

Im Rahmen der einahmeseitigen Budgetkonsolidierung geht es nicht nur um Fragen der Gerechtigkeit im Sinne eines „Verursacherprinzips“, wonach jene, welche für die schweren volkswirtschaftlichen Verwerfungen im Zuge der Krise verantwortlich zeichnen nun auch für die Kosten, welche im Zuge der Krisenbewältigung entstanden sind, aufzukommen haben.
Es geht grundsätzlich darum, endlich mehr Verteilungsgerechtigkeit im Steuersystem herzustellen und wieder das Prinzip der „Leistungsfähigkeit“ durchzusetzen, wonach jede/r entsprechend seiner/ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit einen entsprechenden Beitrag zum Steueraufkommen zu leisten hat.

Die 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die aufgrund der leichten konjunkturellen Erholung prognostizierte positive Entwicklung des Steueraufkommens erlaubt nun jedenfalls neue budgetäre Schwerpunktsetzungen. Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, das beschlossene Konsolidierungspaket 2011 bis 2014 aufzuschnüren und neu zu verhandeln. Insbesondere gilt es, von Budgetkonsolidierungsmaßnahmen zulasten der Bereiche Soziales, Gesundheit, Familie, Bildung, Wissenschaft und Infrastruktur Abstand zu nehmen. Vielmehr gilt es nun Zukunftsinvestitionen in die Bereiche Soziale Dienste, Bildung, Gesundheit und Klimaschutz zu tätigen und die entsprechenden finanziellen Mittel freizumachen.

Bundesarbeitskammer fordert, dass im Sinne des Verursacherprinzips an einer einnahmeseitigen Bewältigung der Krisenkosten festgehalten werden muss. Im Rahmen der einnahmeseitigen Budgetkonsolidierung sind dabei insbesondere Steuern auf Vermögen und Vermögenszuwächse, eine Bankensteuer sowie Steuern auf Finanztransaktionen und Spekulationsgewinne möglichst rasch umzusetzen und Steuerprivilegien im Bereich der Stiftungen, der Spitzenverdiener und der Unternehmen zu streichen.

Zusätzliche Steuereinnahmen sind auch dringend notwendig, um in jenen Bereichen längst überfällige Investitionen zu tätigen, die nicht zuletzt aufgrund einer verfehlten Steuerpolitik die große Vermögen, Unternehmen und SpitzeneinkommensbezieherInnen schont, seit Jahren unter einer notorischen Unterfinanzierung leiden: Bildung, Soziale Dienste, Gesundheit und Klimaschutz.

Download: BAK AUGE Antrag 13-Budget_Steuerentwicklung

Antrag 12 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Basierend auf einen Beschluss des EZB-Rats und gemeinsam mit allen anderen Notenbanken des Eurosystems erhebt die OeNB Daten zu den Finanzen und Ausgaben privater Haushalte. Diese Erhebungen sind Teil eines künftig für den ganzen Euroraum harmonisierten „Houshold Finance and Consumption Survey“, der umfassende Informationen zu den Vermögenspositionen der Haushalte liefern wird, welche wichtige Grundlage für Analysen zur Geldpolitik und zur Finanzmarktstabilität liefern werden.

Diese Studien werden nach einer einheitlichen, von der EZB koordinierten Struktur, genauen Vorgaben und nach gemeinsamen wissenschaftlichen Qualitätskriterien durchgeführt. Weiters besteht ein Rechenschaftspflicht gegenüber der EZB und den beteiligten Notenbanken hinsichtlich durchgeführter Erhebungsschritte. OeNB-MitarbeiterInnen bilden aufgrund höchster und international anerkannter wissenschaftlicher Standards ForscherInnen anderer Notenbanken in methodischen Fragen aus. Mit den Studien der OeNB wird somit in Österreich erstmals versucht, Vermögen in Österreich hinsichtlich seines monetären Umfangs und seiner Verteilung zu erfassen und zu analysieren.
Bislang wurden die von der OeNB erhobenen Daten – nämlich die Geldvermögenserhebung 2004 sowie die Immobilienvermögenserhebung 2009 – noch nicht vollständig publiziert und die Datengrundlagen auch nicht einer interessierten Öffentlichkeit entsprechend kommuniziert, aufbereitet und zur Verfügung gestellt, wie dies etwa vorbildlich im Rahmen von EU-SILC geschieht.
Eine entsprechende Publizität und Veröffentlichung der Daten erscheint nicht zuletzt aufgrund der aktuellen ausgesprochen kontrovers geführten Diskussion rund um die Verteilung von Vermögen und behaupteter, etwaiger Belastungen breiter Bevölkerungsschichten („Mittelschicht“) im Falle einer Ausweitung vermögensbezogenen Steuern dringend geboten, um mehr Seriosität und Wissenschaftlichkeit in die Debatte zu bringen. Mehr Wissenschaftlichkeit und Seriosität durch eine entsprechende Publizität scheint auch dahingehend dringend angebracht, weil die Diskussion von GegnerInnen einer Vermögensbesteuerung inzwischen besonders aggressiv und unwissenschaftlich geführt wird und in diesem Zusammenhang auch vor persönlichen Untergriffen gegenüber StudienautorInnen und Institutionen nicht zurückgeschreckt wird.

Die 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer begrüßt die von der OeNB durchgeführte erstmalige und umfassende Erhebung der Vermögenspositionen der privaten Haushalte in Österreich.
Die AK fordert die OeNB als zu 100 % im Eigentum des Bundes stehende Zentralbank der Republik auf, die bislang erhobenen und ausgewerteten Daten zur Erhebung der Vermögen in Österreich umgehend zu publizieren und der Wissenschaft sowie einer interessierten Öffentlichkeit umfassend und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen und kommende Studienergebnisse im Rahmen der Vermögenserhebung ebenfalls entsprechend aufbereitet zu veröffentlichen.

Antrag 11 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Immer lauter werden in der letzten Zeit die Rufe, derzeit 4-jährige Funktionsperioden der betrieblichen Interessenvertretungen in Anpassung an Landtags-, Gemeinderats- oder auch Arbeiterkammerwahlen auszudehnen. Nur wird dabei etwas Offensichtliches offenbar verkannt:

Die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten ist die unmittelbare Vertretung vor Ort und notwendig – auch für Gewerkschaften und Arbeiterkammern – zur Durchsetzung der Interessen der „Basis“ und von gewerkschaftspolitischen Forderungen. Wird die Funktionsperiode der unmittelbaren Vertretung vor Ort verlängert, so wird auch im Betrieb – wie teilweise schon derzeit bei einer 4-jährigen Periode – die von uns ArbeitnehmerInnenvertreterInnen oft beklagte Verdrossenheit und mangelnde Mobilisierbarkeit der Beschäftigten noch anwachsen. Denn die Wahlen sind für die KollegInnen eine Möglichkeit auch im Betrieb mitzubestimmen und v.a. auch selbst aktiv werden zu können – durch eine Kandidatur bzw. auch durch einen Beitritt zur Gewerkschaft. Nicht umsonst ist beispielsweise in Wahlzeiten in einigen Bereichen innerhalb der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG-KMSfB) ein Anstieg der Mitgliederzahlen zu verzeichnen – weil die KollegInnen ihre Gewerkschaftsorgane selbst wählen können und weil sie, wenn sie sich entscheiden als PersonalvertreterIn oder BetriebsrätIn zu kandidieren, auch einer Gewerkschafts-Mitgliedschaft positiver gegenüber stehen.

Eine Verlängerung der Funktionsperiode würde einen bedeutenden Rückschritt der Demokratisierung der betrieblichen Interessenvertretung (Personalvertretung/ Betriebsräte) bedeuten. Dies bedeutet nichts anderes als die Einschränkung demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten.

Die Argumentation der BefürworterInnen einer Verlängerung der Funktionsperiode betreffend die Kosten und der Gleichschaltung mit Wahlen von gesetzgebenden Organen werfen eine wichtige Frage auf:
Ist die Gewerkschaft ein Anhängsel und Vollzugsorgan von Politik und Regierung?

Personalvertretung und Betriebsräte sind kein „Regierungsorgan“, sondern per Gesetz die Interessenvertretung der Beschäftigten. Personalvertretung und Betriebsrat kommen ihren Aufgaben nach, egal wann der Nationalrat, Landtag, Gemeinderat oder Arbeiterkammer-Vollversammlung gewählt werden.

Die Wahl der Personalvertretung und des Betriebsrates ist das wichtigste demokratische Recht der Beschäftigten. Es ist ein konkretes Recht, das durch die Verlängerung der Funktionsperiode in seiner Bedeutung geschmälert würde.

Längere Funktionsperioden heißen auch:
dass die KollegInnen seltener das Recht der Wahl haben,
dass die Basis der aktiven PersonalvertreterInnen und BetriebsrätInnen verdünnt wird – denn durch die längere Funktionsperiode gehen mehr PersonalvertreterInnen/ BetriebsrätInnen durch Kündigung, Pensionierung bzw. beruflicher Veränderung „verloren“,
dass KollegInnen noch schwerer für die Personalvertretung oder die Betriebsrats-Arbeit zu gewinnen sind, wenn sie sich zu einer noch längeren Zeit verpflichten sollen.

In vielen Bereichen ist die Wahlbeteiligung dramatisch gefallen. Dieser Trend würde sich durch eine Verlängerung der Funktionsperiode noch verschärfen.

Von einer Verlängerung der Funktionsperiode profitieren in der Frage der Absicherung von Macht und Verhältnissen die großen Mehrheitsfraktionen. Damit steht auch die Frage der Legitimation der betrieblichen Interessenvertretung in den Augen der KollegInnen auf dem Spiel. Die Verlängerung der Funktionsperiode mag aus der Sicht der Mehrheitsfraktionen eine verführerische Möglichkeit sein, die Verhältnisse in der Personalvertretung und in Betriebsräten zu stabilisieren, aber die Nachteile für die gesamte betriebliche Interessenvertretung und auch für Gewerkschaften und Arbeiterkammern sind evident.

Die Veränderungen in der Arbeitswelt sind offensichtlich, die PersonalvertreterInnen und BetriebsrätInnen sind immer häufiger mit umfangreichen Umstrukturierungen bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen konfrontiert. Es ist wichtig, dass sich die betriebliche Interessenvertretung auch entsprechend verstärken und „verjüngen“ kann, um auf die Herausforderungen reagieren zu können. Vier Jahre Funktionsperiode ist schon eine lange Zeit in der heutigen Arbeitswelt, fünf Jahren verstärken noch die Probleme der Interessenvertretungen insgesamt.

Es verwundert nicht, dass Dienstgeber und Unternehmensleitungen eine Verlängerung der Funktionsperiode positiv sehen und umsetzen möchten. Die Frage ist nur: wollen wir als Interessenvertretungen diesem Wunsch auf Kosten der KollegInnen, die wir zu vertreten haben, nachgeben?

Die 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich entschieden gegen jedwede Bestrebungen zur Verlängerung von dzt. 4-jährigen Funktionsperioden von Personalvertretung/Betriebsrat aus. Die Wahl von Personalvertretung/Betriebsrat soll weiterhin alle 4 Jahre abgehalten werden, der maximale Abstand zwischen den Personalvertretungs-/ Betriebsrats-Wahlen, geregelt z.B. im Wiener Personalvertretungsgesetz und im Arbeitsverfassungsgesetz soll vier Jahre betragen.

Download: BAK AUGE Antrag 11-Funktionsperiode-PVBR

Antrag 10 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Die Überstunden von unselbständig Erwerbstätigen werden in Österreich von der Statistik Austria erst seit 2004 im Zuge der Arbeitskräfteerhebung (AKE) veröffentlicht. Durchschnittlich leisten demnach knapp 23 Prozent der unselbständig Beschäftigten Überstunden. Die Anzahl schwankte in den vergangenen sechs Jahren zwischen 650.000 und 821.000 Personen. Letztes Jahr leisteten 732.000 Personen Überstunden. Augenscheinlich werden Überstunden als reagibles Unternehmensinstrument eingesetzt werden, um konjunkturelle Schwankungen auszugleichen.

Die gesamte Anzahl geleisteter Überstunden schwankt zwischen 314 und 375 Millionen Arbeitsstunden. Von 2008 auf 2009 verringerte sie sich um 11,6 % auf knapp 314 Millionen Stunden, zweifellos eine Auswirkung der weltweiten Finanzmarktkrise.
Die Überstundenleistenden machen gut ein Fünftel der unselbständig Beschäftigten aus. Sie arbeiten im Schnitt zwischen 8,5 und 9,3 Wochenstunden mehr als sie die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungen verlangen. Legt man die geleisteten Überstunden auf alle unselbständig Erwerbstätigen um, so arbeitet jede/r Arbeitnehmer/in zwischen 1,9 und 2,1 Stunden pro Woche mehr.
Gegeben den Fall, es wäre nicht mehr erlaubt Überstunden zu machen, so hätten mit dieser Maßnahme 2009 über 190.000 Vollzeitarbeitsplätze mit einem durchschnittlichen Gehalt geschaffen werden können. Die offiziell arbeitslos gemeldeten Personen (260.000) hätten sich um fast drei Viertel reduziert.
In Niedriglohnbranchen, z.B. im Handel, ermöglicht es erst die Bezahlung von Überstunden vielen ArbeitnehmerInnen ein einigermaßen akzeptables Einkommen zu erzielen. Deshalb unterstützt die AK die gewerkschaftliche Forderung nach einem Mindestlohn von 1.300 Euro.

Die Statistik Austria weist die Anzahl der bezahlten Überstunden pro Jahr aus. Im Durchschnitt (2004-2009) wurden nur knapp 69 Prozent der geleisteten Überstunden bezahlt oder 108 Millionen geleistete Überstunden werden von den ArbeitgeberInnen an die ArbeitnehmerInnen nicht vergütet. Dividiert man nicht-bezahlten Überstunden aus 2009 (77 Millionen) mit den durchschnittlichen Jahresarbeitsstunden und multipliziert man diesen Wert mit einem durchschnittlichen jährlichen Bruttogehalt und wertet diesen Betrag um einen 50% Überstundenzuschlag (§ 10 AZG) auf, so ergibt sich ein Betrag von über 1,9 Milliarden Euro für 2009.
Um die gesamten Überstunden gesamtwirtschaftlich zu reduzieren sollen sie verteuert werden. Schließlich soll dem Missbrauch der nicht-bezahlten Überstunden durch eine verstärkte Kontrolle der Arbeitsinspektorate entgegengetreten werden.

Daher fordert die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer

Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung sollen progressiv ab der 41. Wochenstunde mit jeder zusätzlich geleisteten Überstunde steigen.
Erhöhung der Überstundenzuschläge
eine Neueinstellungsverpflichtung für Unternehmen, in denen über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig und dauerhaft Überstunden erbracht werden. Diese Neueinstellungsverpflichtung soll gesetzlich festgehalten und über Kollektivverträge näher bestimmt werden.
Aufhebung der Steuervergünstigung für Überstunden.
Ausbau der Personalkapazitäten der Arbeitsinspektorate und penible Kontrolle der Arbeitsaufzeichnungen gemäß Arbeitszeitgesetz.

Download: BAK AUGE Antrag 10-Ueberstunden