Alle Beiträge von Karin Stanger

Antrag 05 / Für den Erhalt und die Verbesserung der Notstandshilfe – Keine Aussteuerung von Menschen – Kein Hartz IV in Österreich

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Die Notstandshilfe wurde 1946 aus den Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise 1929 und ihren Folgen sowie des Nationalsozialismus geschaffen. Nie mehr sollten Menschen aus dem System der Arbeitslosenversicherung herausfliegen können. Nie mehr sollten Menschen aus Gründen, für die sie nichts können, aus dem Sozialversicherungssystem fliegen und in Elend gestürzte werden können.

Das System der Notstandshilfe ist mit Sicherheit verbesserungswürdig, etwa, was die existentielle Absicherung von Menschen, den Zugang zu Ausbildung, Beratung und Betreuung betrifft. Es ist aber unabdingbar, wenn das Ziel der Arbeitsmarktpolitik die nachhaltige gesellschaftliche, soziale und berufliche Inklusion von Menschen ist.

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland und die Überführung der betroffenen Menschen in das Hartz IV-System des Arbeitslosengeldes 2 hat erhebliche negative Auswirkungen gehabt: Der Anteil der BezieherInnen von Niedriglöhnen ist von etwa 16% auf knapp 23% aller Beschäftigten gestiegen. Lagen der Anteil von armutsgefährdeten Menschen zum Zeitpunkt der Schaffung von Hartz IV in Deutschland und Österreich in etwa gleich hoch, so hat sich dieser Anteil seit der Einführung von Hartz IV in Deutschland von 12,2% der Bevölkerung auf 16,7%, also um 35%, erhöht. In Österreich konnte dieser Anstieg auch und vor allem wegen des Weiterbestehens der Notstandshilfe selbst in Zeiten der Wirtschaftskrise mit etwa 11,9% begrenzt werden.

Besonders deutlich ist die Wirkung der Abschaffung des Arbeitslosenhilfe mit dem Anteil armutsgefährdeter arbeitsloser Menschen darstellbar. Während dieser vor Einführung von Hartz IV in beiden Ländern bei etwa 43% lag, erhöhte er sich in Deutschland auf aktuell 70%. In Österreich liegt er heute bei (noch immer viel zu hohen) 47%.

Die Abschaffung der Notstandshilfe verschlechtert somit augenfällig die Lebenssituation der betroffenen Menschen, ohne ihre Position am Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Gründe dafür sind leicht erklärbar: Insbesondere Familien mit zwei Einkommen werden in der Regel um Leistungen aus der Mindestsicherung umfallen, da die Anrechnungsregelungen in der Mindestsicherung wesentlich rigider sind als in der Notstandshilfe. Ebenso werden alle jene Menschen keine Mindestsicherung erhalten, die etwa ein eigenes Auto oder ein Sparbuch mit mehr 4.300 Euro haben; oder die in einer Eigentumswohnung leben.

Auch wenn es der ideologische Wunsch dieser schwarz-blauen Regierung ist: Es kann kein Ziel einer Sozialpolitik sein, Menschen in Problemlagen ins Elend zu stützen, sie einem erhöhten Verarmungsrisiko auszusetzen oder sie zu Niedriglohnarbeit zu zwingen.

Die 170. Vollversammlung der AK Wien möge beschließen:

Die AK Wien tritt für eine Verbesserung der Notstandshilfe ein. Diese Verbesserungen haben jedenfalls eine Erhöhung der Leistung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation sowie auf personenorientierte Beratung und Betreuung zur Überwindung individueller Problemlagen zu umfassen.

Einer Abschaffung der Notstandshilfe sowie die Verlagerung der Menschen in das System der Mindestsicherung wird die AK Wien mit allen notwendigen Mitteln entgegentreten.

Antrag 04 / Arbeitsmarktintegration – Casemanagement für Menschen in Problemlagen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Trotz verbesserter Konjunktur bleibt die Zahl arbeitsloser Menschen hoch. Der Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation – das einzige Mittel zum Abbau des hohen Risikos auf Arbeitslosigkeit im Segment schlecht ausgebildeter Menschen – ist für arbeitslose Menschen schwierig und für Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind fast völlig verschlossen.

In Österreich gibt es keine umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung bei der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Inklusion, die es sich zum Ziel macht, die Problemlagen der betroffenen umfassend zu erfassen und grundsätzlich zu beheben. Neben dem Zugang zu Ausbildung fehlt der Rechtsanspruch auf kompetente Unterstützung und Beratung etwa bei gesundheitlichen Problemen, bei familiären Problemen, Betreuungsverpflichtungen, Verschuldung oder vergleichbaren Ursachen gesellschaftlicher Exklusion.

Ein solches Angebot zur Inklusion ist dringend erforderlich. Dieses muss unmittelbar nach der Stellung eines Antrags auf Arbeitslosengeld oder eines Antrags auf Mindestsicherung einsetzen und umfasst eine Erhebung der individuellen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).

Ein Zusammenführen aller Hilfsangebote bei einem Case-Management (beim AMS) garantiert, das die effizienteste und fachlich kompetenteste Hilfe ankommt und somit größtmöglicher Erfolg garantiert wird.

Die Garantie, mittels Case-Management die effizienteste Unterstützung zu erhalten, erspart dem AMS hohe Folgekosten, und durch größtmögliche Wiedereingliederungsgarantie tragen die Betroffenen so rasch als möglich wieder zum System über ihre Abgaben bei.

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen. Zentrale Anlaufstelle soll dabei das AMS sein, wo eine Form von Case-Management betrieben wird.

Dieses muss einen zumindest 1jährigen Rechtsanspruch auf Zugang zu Ausbildung und Qualifikation umfassen und Angebote von Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzten Praktika enthalten.

Antrag 03 / Keine Kürzung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die Regierung hat angekündigt die Mittel für die überbetrieblichen Lehrwerkstätten deutlich zu reduzieren. Damit würden viele Stellen für Menschen, die Starthilfe benötigen, um in die Gesellschaft inkludiert zu werden, wegfallen.

Überbetriebliche Lehrwerkstätten gewährleisten, dass möglichst alle Jugendliche eine Chance auf eine Ausbildung haben. Auch die, die keinen Lehrplatz bei einem privaten Unternehmen gefunden haben, finden hier eine Möglichkeit. Jugendliche die schlechtere Bedingungen beim Start ins Berufsleben haben, erhalten zusätzlich zu einer Ausbildung auch eine sozialpädagogische Betreuung, die ihnen dabei Hilft in Zukunft auf eigenen Beinen zu stehen.

Zudem unterstützen Lehrwerkstätten Menschen, die wegen einer Behinderung – wie zB. Gehörlosigkeit, Lernschwäche, etc… – noch mehr gesellschaftliche Hürden vorfinden, dabei ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Menschen ohne Ausbildung sind deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen und werden zukünftig wohl mehr Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung benötigen. Außerdem ist es gerade bei Jugendlichen besonders wichtig eine Perspektive zu bieten, damit sie in Zukunft ihren Teil zu unserer Gesellschaft beitragen können.

Hier zu sparen ist kurzsichtig! Als Gesellschaft müssen wir in junge Menschen investieren!

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich gegen Kürzungen bei den Mitteln für überbetriebliche Lehrwerkstätten ein.

Antrag 02 / Für Verbesserungen bei teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse sind in der Zeit von 2015 auf 2016 um 39.400 Stellen angestiegen. Insgesamt arbeiten 1.211.300 Menschen in einer Teilzeitbeschäftigung. Das sind fast 30 % aller unselbstständig Beschäftigten. Auffällig ist der hohe Prozentsatz an Teilzeitbeschäftigungen bei Frauen.Fast jede zweite unselbstständig beschäftigte Frau (47,7%) arbeitet in dieser Beschäftigungsform. 1994, also etwas mehr als zwei Jahrzehnte zuvor waren das nur 26%.

Die Gründe, warum Frauen verstärkt in Teilzeitbeschäftigung arbeiten, sind vielfältig und gleichzeitig strukturell bedingt:

Ungleiche Verteilung von Betreuungspflichten

An der oberen Skala steht hier eindeutig die bessere Vereinbarkeit mit anderen Betreuungspflichten. Sei es die Versorgung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen in der Familie. Bereits aus der Begrifflichkeit „Betreuungspflicht“ geht klar hervor, dass Frauen diese notwendigen Arbeiten als Verpflichtung auf ihre Schultern nehmen. Laut der Zeitverwendungsstudie der Statistik Austria von 2009 wird die Hausarbeit, Kinderbetreuung, die Pflege von Kranken und Gebrechlichen oder ehrenamtliche Mitarbeit zu zwei Dritteln von Frauen geleistet. Annähernd umgekehrt ist das Verhältnis bei bezahlter Erwerbsarbeit: Hier stehen 39% Frauen 61% Männern gegenüber.

Teilzeit als Entlastungsfaktor

Ein weiterer Grund für die Wahl einer Teilzeitbeschäftigung sind Branchen, in denen die Arbeitsbelastung massiv und die Arbeitsbedingungen unattraktiv sind. Hier ist eine Teilzeitbeschäftigung eine Möglichkeit durch die Arbeitszeitbegrenzung die Situation für das eigene Leben erträglich zu gestalten.

Auch die persönliche Lebenssituation kann eine Teilzeitbeschäftigung notwendig machen. Körperlich belastende Berufe, die zu körperlichen Beschwerden im höheren Lebensalter führen bringen Menschen dazu, auf diese Beschäftigungsform auszuweichen. Hier wird bewusst eine geringere Entlohnung in Kauf genommen, um nicht völlig aus dem Arbeitsprozess auszuscheiden.

Unfreiwillige Teilzeit

Und dann gibt es auch noch die unfreiwilligbrüssele Teilzeit. Das sind Dienstgeber oder auch ganze Branchen wie etwa der Handel oder im Dienstleistungsbereich, die keine Vollzeitstellen anbieten. Hier sind Menschen dann häufig gezwungen in zwei Teilzeitstellen zu arbeiten, um das ökonomische Leben zu sichern.

Befragungen, aus denen hervorgeht, dass der Großteil der Menschen diese Beschäftigungsform freiwillig gewählt hat, sind also mit einer gewissen Skepsis zu betrachten.

Aber natürlich gibt es auch Menschen, die tatsächlich aus freien Stücken diese Beschäftigungsform eingegangen sind. Teilzeitbeschäftigung lässt eine geringere Arbeitsbelastung erwarten. Sie soll es ermöglichen die Freizeit sinnstiftend zu gestalten. Sei es im Rahmen einer Weiterbildung, sei es die Möglichkeit einem zeitintensiven u.U. arbeitsähnlichem Hobby nachzugehen. Und gerade bei sehr jungen Menschen gibt es einen Trend zu Teilzeitarbeit. Eine vorrangige Ausrichtung des eigenen Lebens an den Erfordernissen der Arbeit wird als unbefriedigend wahrgenommen. Dahinter steht meist ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den erwartbaren Leistungen des Sozialstaates.

Die Konsequenzen für die Einzelne sind auf ökonomischer Ebene der Lohnverzicht und die damit verbundene geringe Pensionshöhe.

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher ökonomische und rechtliche Verbesserungen:

  • Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung sind wie Überstundenzuschläge zu behandeln (50%) und grundsätzlich monatlich abzurechnen, um einen Missbrauch unter dem Titel der Flexibilität einzudämmen.
  • Eine Beschränkung der zuschlagsfreien Mehrarbeit bei Dienstverhältnissen mit Durchrechnungszeit.
  • Ein verbesserter Schutz von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen vor Mehrarbeit: Zwar würde es das Arbeitszeitgesetz vorsehen, dass für die Anordnung von Mehrarbeit keine berücksichtigungswürdigen Interessen der Dienstnehmerin vorliegen und dabei sollten die spezifischen Interessen von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen mit berücksichtigt werden. Teilzeitbeschäftigte haben üblicherweise außerhalb ihrer festgelegten Arbeitszeit feste Verpflichtungen im familiären Bereich oder um zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten wahrzunehmen. In der Praxis sind diese gesetzlichen Bestimmungen häufig noch nicht angekommen. Wenn der Gesetzgeber hier seine Intention teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen besser zu schützen zu wollen wirklich ernst meint, sind veränderte gesetzliche Bestimmungen notwendig. Dass sich die einzelne ArbeitnehmerIn quasi gegenüber den Forderungen des Dienstgebers und u.U. auch gegenüber den KollegInnen stellen muss, ist unakzeptabel.
  • Keine einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit durch den Dienstgeber.

Antrag 01 / AMS verbessern, statt umfärben und schwächen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp., ARGE, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, GLB: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

Das Arbeitsmarktservice hat in der Vergangenheit regelmäßig zu wenig Mittel und Möglichkeiten erhalten, um seine notwendigen Aufgaben bei der Unterstützung von arbeitslosen Menschen zielführend und effektiv zu erfüllen:

  • Die in der EU zweitniedrigste Ersatzrate hatte eine faktisch exkludierende Wirkung, insbesondere bei Menschen mit geringer formaler Ausbildung;
  • Die Mittel für Ausbildung und Unterstützung bei der beruflichen Inklusion waren stets zu niedrig;
  • Die personelle Ausstattung des AMS war, durch ihre Knappheit, nie wirklich auf individuelle, nachhaltige und personenbezogene Unterstützung der Betroffenen, sondern gezwungenermaßen auf Verwaltung von Personen ausgerichtet;
  • Die alleinige Zuständigkeit für Maßnahmen der sozialen und gesundheitlichen Inklusion von Menschen mit familiären Problemen, Gewalterfahrungen, gesundheitlichen Einschränkungen oder Menschen mit Behinderungen kann nicht beim AMS liegen. Es muss mehr überinstitutionelle Kooperation zwischen den für die jeweiligen Problemlagen zuständigen Einrichtungen, wie etwa dem Sozialministeriumsservice, dem Integrationsfonds, den Kranken- und Pensionsversicherungsträgern, den LandesschulsrätInnen, den Trägern der Mindestsicherung oder Gewaltschutzeinrichtungen usw. geben. Das AMS ist also strukturell oft gezwungen, Notlagen und Probleme am Arbeitsmarkt aufzufangen, kann diese aber kaum bewältigen. Es ist notwendig betroffene Menschen bei der Überwindung der Problemlagen zu unterstützen und so eine dauerhafte und nachhaltige berufliche Inklusion zu erreichen.
  • Das AMS wurde auch nicht in die Lage versetzt, mit erfolgreichen Arbeitsmarktinstrumenten auf neu entstehende und größer werdende Problemlagen zu reagieren, wie es etwa das deutlich erhöhte Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen über 50 Jahren, das hohe Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen mit geringer formaler Ausbildung oder die Umstellung auf neue Arbeitsmittel im Zuge der Digitalisierung zu reagieren. Im Gegenteil: erfolgversprechende Ansätze, wie etwa die Aktion 20.000, wurden aus ideologischen Gründen eingestellt, ehe sie wirksam werden konnten. Ebenso werden die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik 2018 faktisch und strukturell, im Jahr 2019 sogar in Zahlen verringert: Die schwarz-blaue Bundesregierung zielt auf Fortsetzung des Systems der Mangelverwaltung statt auf Verbesserung der Arbeitsmarktpolitik ab.

Die gegenwärtig von der schwarz-blauen Bundesregierung geführte Kampagne gegen das AMS zielt nicht auf Verbesserung des AMS, seiner Arbeit und seiner Arbeitsergebnisse ab, sondern auf eine ideologisch begründete Zerschlagung von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik, der Umlenkung von Mittel der Arbeitsmarktpolitik zu Unternehmenssubventionen und die strukturelle Gleichschaltung des AMS im Sinne der Bundesregierung ab.

Arbeitsmarktpolitik ist weder Erfüllungsgehilfe ideologisch geprägter Wünsche einer Bundesregierung noch ein Subventionsinstitut für Unternehmen. Als Träger der Arbeitsmarktpolitik hat es die ihm zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll und zielführend einzusetzen. Der Erfolg eingesetzter Mittel ist zu messen in der Fähigkeit, Menschen mit sozialen, familiären, ausbildungsbedingten, gesundheitlichen oder sonstigen Inklusionshemmnissen bei der Überwindung der Probleme und der nachhaltigen beruflichen Inklusion zu unterstützen. Dabei gibt es Vieles zu verbessern.

Wesentlich ist aber, dass diese Inklusionsleistungen nicht als Abfallprodukt von Unternehmenssubventionen betrachtet werden können, sondern eine eigenständige Aufgabe mit eigenständiger Agenda darstellen müssen: Es wäre geradezu absurd, Maßnahmen zur Überwindung ausbildungsbedingter, gesundheitlicher, sozialer oder auf Grund einer Behinderung bedingten Ausgrenzung gerade jenen zu übertragen, die diese Ausgrenzung aus ökonomischen Gründen umsetzen: den Unternehmen.

Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik muss sich an jenen orientieren, die es am schwersten haben, ihre Problemlagen zu überwinden. Das ist eine Aufgabe, die von Markt- und Profitinteressen nicht gelöst werden kann. Es bedarf daher einer mit ausreichenden Mitteln und entsprechendem Personal sowie entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgestatteten Einrichtung, um diese Aufgabe als gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Diese Einrichtung ist das AMS.

Arbeitsmarktpolitik kann nur erfolgreich sein, wenn das AMS als Träger der Arbeitsmarktpolitik in der Lage ist, auf die Probleme und Bedürfnisse der arbeitslosen Menschen einzugehen, ihnen Angebote zur Überwindung der Ursachen von Arbeitslosigkeit (wie etwa Ausbildungsdefizite, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende formale Bildungsabschlüsse, familiäre Probleme,…) zu machen und Instrumente zu nutzen, um Aspekte der Ausgrenzung und Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu überwinden.

Die 170. Vollversammlung der AK Wien möge beschließen:

Die AK Wien fordert daher

  • die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ausbildung und Qualifikation in der Arbeitslosenversicherung;
  • die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf personenbezogene Beratung und Betreuung arbeitsloser Menschen;
  • die Etablierung des Grundsatzes „Ausbildung vor Niedriglohn“ als zentrale Bedingung der Vermittlung;
  • die Schaffung nachhaltiger Instrumente aus der experimentellen Arbeitsmarktpolitik, vergleichbar der früheren Aktion 8.000 oder der zu Jahresbeginn eingestellten Aktion 20.000;
  • eine bessere personelle Ausstattung des AMS nicht allein bei BeraterInnen, auch in der personellen Ausgestaltung von Bildungsangeboten, in der personenbezogenen Sozialarbeit und Beratungstätigkeit und der Betreuung von Menschen mit sehr spezifischen Problemen und Bedürfnissen;
  • die Beibehaltung der frauenpolitischen Zielsetzung des AMS sowie die Verbesserung der Umsetzung bzw. der Zielerreichung (etwa beim Einsatz von Fördermittel);
  • die Verbesserung und den Ausbau der Angebote des AMS für Menschen mit spezifischen Problemlagen und besonderen Bedürfnissen auf Grund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen