Alle Beiträge von Katharina Obenholzner

Seit 01.09.19 besteht Rechtsanspruch auf den Papamonat

Der ÖGB zum Papamonat neu:

„Bisher hatten nur wenige Väter einen Rechtsanspruch auf den Papamonat. Aufgrund des Beschlusses im Nationalrat profitieren nun alle Väter, die
unselbstständig beschäftigt sind.

Was bringt und wie funktioniert der Papamonat?

Für wen gilt der Papamonat?
Für alle Väter – unter bestimmten Voraussetzungen: Der Vater muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben*  und die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten (siehe Wann muss der Papamonat gemeldet werden?)

Ab wann gilt der Papamonat?
Die Regelung tritt mit 1. September 2019 in Kraft und gilt für Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt, also für errechnete Geburtstermine ab 1. Dezember 2019.Für errechnete Geburtstermine vor dem 1. Dezember 2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von drei Monaten  unterschritten werden darf. 

Wann muss der Papamonat gemeldet werden?
Spätestens drei Monate vor der Geburt muss der Vater dem Arbeitgeber mitteilen (Vorankündigungsfrist), dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will. Bei errechneten Geburtsterminen in den Monaten September, Oktober und November 2019 darf die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unter-schritten werden. Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats bekannt zu geben.

In welchem Zeitraum und wie lange kann der Papamonat genutzt werden?
Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Dauer von einem Monat. Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tages beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden. 

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?
Ja. Während des Papamonats haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt mit der Mitteilung des Vaters, dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Der Kündigungsschutz endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats. 

Wird der Papamonat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?
Ja. Der Papamonat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, berücksichtigt werden.

Welche finanzielle Leistung erhalten Väter während des Papamonats?
Beim Rechtsanspruch auf einen Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit in der Dauer von einem Monat. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit kein Entgelt zahlen. Väter können aber während des Papamonats den Familienzeitbonus von täglich 22,60 Euro, also rund 700 Euro für einen Monat beziehen. Dieser Betrag wird jedoch bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters wieder abgezogen

ACHTUNG!
Der Familienzeitbonus und der Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche und decken sich zeitlich nicht zur Gänze. Bei der Planung des Papamonats und der Festlegung der Bezugstage des Familienzeitbonus müssen beide Ansprüche exakt aufeinander abgestimmt werden. Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus muss daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt übereinstimmen. 

Um einen Anspruch auf Familienzeitbonus zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Familienzeitbonus muss beantragt werden: 
Binnen 91 Tagen ab der Geburt ist vom Vater ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger z.B. Wiener Gebietskrankenkasse zu stellen. Wichtig: Der Familienzeitbonus darf in der Regel erst beantragt werden, wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus entlassen sind.

Bezug von Familienbeihilfe: 
Für das Kind muss Familienbeihilfe bezogen werden.

Gemeinsamer Haushalt: 
Der Vater muss mit der Mutter und dem Kind einen gemeinsamen Haushalt sowie den Hauptwohnsitz haben.

182 Tage Erwerbstätigkeit muss vorliegen:
Der Vater muss durchgehend 182 Tage vor Bezugsbeginn des Familienzeitbonus kranken- und pensions-versicherungspflichtig erwerbstätig sein. Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht. 

Dauer des Bezugs: 
Anders als der Papamonat, kann der Familienzeitbonus nur für 28, 29, 30 oder 31 Kalendertage bezogen werden, wobei der vollständige Bezug innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt des Kindes stattfinden muss.

WICHTIG!
Für den Fall, dass das Beschäftigungsverbot der Mutter über den 91. Tag ab der Geburt hinausgeht, besteht zwar arbeitsrechtlich die Möglichkeit den Rechtsanspruch auf den Papamonat zu nutzen. Es gibt aber keine Möglichkeit einen Familienzeitbonus in dieser Zeit zu beziehen, da die Geldleistung immer vollständig innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt bezogen werden muss! Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbonus sollte daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt übereinstimmen!

Unterbrechung der Erwerbstätigkeit:
Während des Bezugs vom Familienzeitbonus muss der Vater seine Erwerbstätigkeit unterbrechen, also den Rechtsanspruch für einen Papamonat nutzen. Er darf in dieser Zeit weder einen Verdienst noch eine Krankenstandsleistung oder ein Urlaubsentgelt beziehen.

Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit:
Nach dem Papamonat und Bezug des Familienzeitbonus muss der Vater die Erwerbstätigkeit wiederaufnehmen.“

(ÖGB 2019)

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND

Johann-Böhm-Platz 1, A-1020 Wien

Web: www.oegb.at

 

 

 

 

Der Schulbeginn in Salzburg naht und Ausgaben für (neue) Schulartikel steigen, die AK fragt sich deshalb, wo können Eltern sparen?

Wir möchten euch auf die AK Information zur Erhebung aufmerksam machen, die sich mit den Kosten von Schulartikeln auseinandergesetzt hat:

Newsletter der AK Salzburg:

„AK-Erhebung zu Kosten für Schulartikel zeigt:

PREISVERGLEICH BRINGT´S: ELTERN KÖNNEN SICH BIS ZU 90 EURO SPAREN

Die AK hat die Preise für die gängigsten Schulartikel erhoben. Das Resümee: Bei einzelnen Produkten gibt es enorme Preisunterschiede. Handelsketten liegen 20 % unter, der Fachhandel  um 21 % über dem Durchschnittspreis von 133 Euro für ein Schulstart-Paket. Dafür bieten Fachgeschäfte die bessere Beratung. Der Tipp von AK-Präsident Peter Eder an die Eltern kurz vor Schulbeginn lautet also: „Unbedingt Preise vergleichen, das realistische Einsparpotenzial beträgt zwischen 70 und 90 Euro!“ Übrigens: Im angrenzenden Bayern sind Schulartikel nur geringfügig billiger – ein „Kauftourismus“ zahlt sich also nicht wirklich aus. 

 

Vor Schulbeginn waren die Konsumentenschützer der AK unterwegs, um die Preise für die gängigsten Schulartikel zu erheben. Dieses Schulpaket umfasst insgesamt 29 Artikel, angefangen bei Füllfeder und Bleistift, über Radiergummi, Wasserfarben und Ringbucheinlagen bis hin zum Turnsackerl. Die Schultasche ist in diesem Startpaket nicht enthalten und wurde extra ausgewertet. Erhoben wurde in 11 Geschäften in Stadt und Land Salzburg, davon 6 Fachgeschäfte sowie 5 Handelsketten. Dabei wurde das zum damaligen Zeitpunkt jeweils preiswerteste Angebot der zu erhebenden Ware ermittelt.

70 – 90 EURO SPARPOTENZIAL REALISTISCH

Die Resultate zeigen, dass Preisvergleichen absolut Sinn macht: So kann der Preis eines solchen Schulpakets bei Handelsketten um ein Fünftel (20 Prozent) günstiger sein als der Durchschnittspreis. Bei einzelnen Produkten lassen sich Preisunterschiede sogar im dreistelligen Prozentbereich feststellen. Außerdem wurde von den Konsumentenschützern auch ein Qualitätstest auf Beratung durchgeführt. „Genau hier punktet der Fachhandel mit besonderem Service“, so Erhebungsleiter Stefan Göweil, „bei den Handelsketten findet persönliche Beratung nur sehr eingeschränkt statt.“ 

AK-Resümee und Tipp an jene Eltern, denen der Einkauf von Schulartikeln (noch) bevorsteht: Ein Preisvergleich schont die Geldbörse! „Wer preisbewusst einkauft, hat ein realistisches Einsparpotenzial von 70 bis 90 Euro“, bilanziert Göweil, AK-Referatsleiter für Marktbeobachtung im Konsumentenschutz, stellt aber gleichzeitig klar: „Das günstigste Geschäft gibt es nicht – wer die Zeit hat, mehrere Geschäfte abzuklappern, kann sich noch mehr Geld sparen. In praktisch allen Geschäften findet man bei den meisten Produkten billige und teure Varianten.“

EXTREME PREISUNTERSCHIEDE BEI EINZELNEN PRODUKTEN

In den einzelnen Produktsegmenten findet man große Preisunterschiede bei der Jagd nach den günstigsten Angeboten: 24 Buntstifte ersteht man im günstigsten Fall bereits um 2,49 Euro – für die teuerste Variante zahlt der Kunde 20,99 Euro. Also ein Unterschied von exakt 742,97 %. Textmarker sind zwischen 0,39 Euro und 3,49 Euro zu haben – Unterschied: 794 %. Wachsmalkreiden und Handarbeitskoffer bringen es auf Preisdifferenzen von rund 326 % und 300 %. „Nicht unerwähnt bleiben darf dabei natürlich, dass auch bei Schulartikeln Markenprodukte ihren Preis haben, Stichworte Langlebigkeit oder Schreibqualität“, ergänzt Göweil. 

Auch die Schulstartpakete unterliegen einer großen Bandbreite bei den Kosten: Das günstigste Paket wurde um 53,04 Euro gefunden, das teuerste um 243,14 Euro. Durchschnittlich zahlen Eltern rund 133 Euro für die 29 erhobenen Artikel.

Laut Göweil ist jedoch festzuhalten, dass der Fachhandel sehr wohl auch Schnäppchen zu bieten hat: „Während Schreibwaren wie etwa Buntstifte, Filzstifte, Malfarben, Wachskreiden oder Füllfedern bei den Ketten preislich interessanter sind, findet man etwa bei Heften, Heftumschlägen oder Bleistiften in den Fachgeschäften oft günstigere Preise.“

FACHHANDEL PUNKTET BEI KUNDENSERVICE

Getestet wurde außerdem die Beratung beim Kauf einer Schultasche für einen Schulanfänger. Dazu wurde beurteilt, inwieweit der Kunde beim Kauf beraten wurde oder welche Kriterien vom Verkäufer als wichtig erachtet wurden. Etwa:

  • Stellt das Verkaufspersonal Fragen zum Kind (Alter, Größe, Gewicht) und zum Schulweg
  • Wird eine Anprobe durch das Kind empfohlen

Ergebnis: Fachgeschäfte schneiden besser ab. Die Beratungsqualität wurde von den Testern im Fachgeschäft als weitaus besser beurteilt als bei den erhobenen Handelsketten. Freundlichkeit und Bemühen wurde überall attestiert, jedoch lag das fachliche Plus eindeutig bei den Fachgeschäften.

PREISE SEIT 2017 KONSTANT – KAUFTOURISMUS ZAHLT SICH NICHT AUS

Erfreulich: Die Preise für das Startpaket sind seit der letzten Erhebung im Jahr 2017 praktisch konstant geblieben.

Außerdem wurde auch in drei Geschäften von Handelsketten im benachbarten Bayern erhoben – Ergebnis: Steuerbereinigt sind Schulartikel in Freilassing lediglich um durchschnittlich 2,75 % günstiger, also kein signifikanter Preisunterschied.

UMWELTFREUNDLICHE PRODUKTE IM VORMARSCH

Der Gedanke der ökologischen Nachhaltigkeit macht auch vor den Schulartikeln nicht halt. Umweltfreundliche Produkte werden immer häufiger nachgefragt. Vielfach sind solche Produkte nicht wesentlich teurer. Informationen zu umweltfreundlichen Produkten finden sich unter www.schuleinkauf.at. Clever einkaufen bietet viele Tipps, damit beim Schuleinkauf die Umwelt bestmöglich geschont wird und Kindern ein bewusster Umgang mit der Umwelt vorgelebt wird.“

Nachzulesen auch auf der AK Seite:

Was kostet der Schulbeginn?

– Fest der sozialen Arbeit am 14. September 2019 in Salzburg –

Wir möchten alle Beschäftigten in Sozial-, Betreuungs-, Pflege- und Gesundheitsberufen und alle anderen, die diese Arbeit schätzen, sehr herzlich einladen zum FEST DER SOZIALEN ARBEIT, das von der Plattform wir-fair-dienen-mehr und der Lebenshilfe Salzburg organisiert wurde. Gefeiert wird am 14. September 2019 ab 11 Uhr im Parkhotel Brunauer, Elisabethstr. 45a (5020 Salzburg). 

Das Fest findet bei jedem Wetter statt! 

Die Gäste erwartet:

Livemusik unter anderem mit:
Nane Frühstückl
Woodys´s Folkhouse
Inflagranti

Podiumsdiskussion unter anderem mit:
Heinrich Schellhorn ( LH-Stellvertreter)
Barbara Teiber ( Bundesvorsitzende GPA-djp)

Essen & Trinken

Kinderbetreuung mit Kinderschminken, Basteln, Großspielzeug