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Vollversammlung Jänner 2019 – Antrag 3
Antrag 3
an die 15. Vollversammlung vom 31. 1. 2019 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
„Hilfe zum Lebensunterhalt“ für Menschen mit Behinderung muss bleiben
Statt bedarfsorientierter Mindestsicherung erhalten Menschen mit Behinderung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG) bisher eine „Hilfe zum Lebensunterhalt“ in ähnlicher Höhe. Künftig sollen solche landesgesetzlichen Leistungen, die „direkt oder indirekt der Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts oder der Wohnversorgung dienen“, nur noch nach Maßgabe eines künftigen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes gewährt werden, für das die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt hat.
Sollte der Entwurf wie vorgeschlagen in Kraft treten, müssten zahlreiche Menschen mit Behinderung in der Steiermark eine erhebliche Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen hinnehmen und könnten sogar ganz ohne Hilfe zum Lebensunterhalt bleiben. Im Einzelnen verlangt die geplante „Sozialhilfe“ – ebenso wie die bisherige Mindestsicherung – den Durchgriff auf ein mögliches Vermögen des Leistungsempfängers oder der Leistungsempfängerin. Bei der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach dem StBHG gilt diese Regel aus gutem Grund nicht. Für Menschen mit Behinderung sind Vermögenswerte, oft von den Eltern zu genau diesem Zweck angespart, in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, ein gesichertes Leben in gewohnter Umgebung führen zu können.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Sozialhilfe-Höchstsatz für AntragstellerInnen ohne ausreichende Deutschkenntnisse um monatlich 300 Euro niedriger ausfallen. Auf Menschen mit Behinderung angewendet, macht die Bestimmung keinen Sinn. Viele Menschen mit kognitiver Einschränkung werden das geforderte Sprachniveau nicht erreichen können. Trotzdem sind sie von der Anforderung an Deutsch- oder Englischkenntnisse nicht ausgenommen.
Weiterhin sieht der Regierungsentwurf niedrigere Höchstsätze für BezieherInnen vor, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Die Vorschrift trifft Menschen mit Behinderung, die auf Hilfe und Gemeinschaft angewiesen sind und nicht allein leben können, mit ungerechtfertigter Härte. Gerade Eltern und Verwandte, die sich der Unterstützung oder Pflege eines Menschen mit Behinderung widmen, haben oft keine Chance auf ein bedarfsdeckendes Arbeitseinkommen und würden mit der Kürzung ihrer Sozialhilfe noch zusätzlich geplagt und gedemütigt. Die im Entwurf geforderte gleichmäßige Verteilung der gekürzten Sozialhilfe auf alle Mitglieder der Haushaltgemeinschaft spricht der Lebenswirklichkeit in solchen Familien Hohn.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark unterstützt die Bemühungen der zuständigen steirischen Landesrätin für Soziales, Arbeit und Integration und fordert die Bundesregierung auf, bei Festhalten an ihrem Entwurf für ein Sozialhilfegrundsatzgesetz Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG) einschließlich der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ auszunehmen und den Entwurf entsprechend abzuändern.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ursula Niediek
Fraktionsvorsitzende Graz, den 23. 1. 2019
Sind die Löhne gerecht?
Einladung zur Präsentation des neuen Buches des Ökonomen Fritz Schiller
9. Jänner 2019, 18:00
Kleiner Kammersaal, Arbeiterkammer
Strauchergasse 32, 8020 Graz
Veranstaltet von AUGE/UG Steiermark und Liste Kaltenbeck.
Wir freuen uns über Anmeldungen an
auge.stmk@eyecatch.at
Die Löhne sollen mit der Produktivität und der Inflation Schritt halten
Das war einmal das Grundgesetz der Lohnpolitik in Österreich. „Aber gilt dieser Grundsatz noch?“, fragt der Ökonom und AUGE/UG Kammerrat Fritz Schiller. Der Anteil der Löhne am Volkseinkommen ist gesunken – auch wegen der Schwäche der Gewerkschaften.
Damit nicht genug
Soll es gerecht zugehen, müssen die Löhne sich in allen Branchen einigermaßen gleichmäßig entwickeln. Das gilt auch dann, wenn eine Branche erheblich schlechter – oder erheblich besser – abgeschnitten hat als jede andere. Aber auch von diesem Grundsatz kann keine Rede mehr sein. Im Bausektor etwa können die Löhne mit der Industrie schon lange nicht mehr mithalten.
Dr. Fritz Schiller ist Ökonom und seit fünfzehn Jahren Betriebsratsvorsitzender in einem Dienstleistungsunternehmen. Er ist für die AUGE/UG Mitglied der Wiener Arbeiterkammer und der Bundesarbeitskammer. In seinem Buch stellt er alle Facetten der österreichischen Lohnpolitik detailliert dar.
November 2018 – Antrag 7
Antrag 7
an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Klimaziele erreichen – jetzt!
Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen, verpflichtet. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.
Der Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung mangelt es hierfür an konkreten Umsetzungsplänen. Klare Ziele, das Bennen, welche Schritte bis wann auf welcher Ebene erfolgen sollen, sind unabdingbar, um aus dieser primär appellierenden Regierungsvorgabe eine solide Handlungsanweisung zu machen, die den notwendigen Systemwechsel einleitet. Ohne regulatorische Rahmenbedingungen, ohne Fristen und Einsparungsziele, unterlegt mit konkreter Budgetierung, wird es nicht gelingen, die Klimaerhitzung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Eine verantwortungsvolle Umwelt- und Klimapolitik ist Grundlage dafür, allen Menschen ein besseres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Die Klima- und Energiestrategie Mission 2030 erweist sich schon jetzt als unzureichend, die EU-Klimaziele zu erreichen
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
fordert die Bundesregierung auf, eine ambitionierte, mit konkreten Zielen und Fristen unterlegte Strategie vorzulegen. Folgende Punkte sollen dabei Berücksichtigung finden:
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Eine Ökologische Steuerreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapital und Ressourcen- und Umweltverbrauch dagegen stärker belastet.
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Ein Beenden von umwelt- und klimaschädigenden Subventionen. Laut WIFO gibt es derzeit umweltkontraproduktive Förderungen im Ausmaß von 3,7 bis 4,8 Mrd. Euro pro Jahr.
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Ein Umsetzungspaket für saubere Mobilität: 100 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Attraktivierung und Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs. Ab spätestens 2030 sollen alle neu zugelassenen PKW emissionsarm sein.
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Kohleverstromung bis 2020 beenden, Energieverbrauch signifikant senken, 100 Prozent erneuerbarer Energie bis 2030.
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Eine thermische Sanierungsoffensive, die die Rate thermischer Sanierungen auf 3 Prozent erhöht.
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Umgehende Beendigung der Auftragsvergabe für den Einbau von Ölheizungen im Neubau oder bei Sanierungen, sofern eine alternative Energiequelle leistbar ist.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ursula Niediek e.h.
Fraktionsvorsitzende Graz, den 15. November 2018
November 2018 – Antrag 6
Antrag 6
an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Kinder gegen Armut absichern!
324.00 Kinder und Jugendliche in Österreich sind armutsgefährdet. Armut verbreitet sich unter Kindern und Jugendlichen stärker als in anderen sozialen Gruppen. Besonders häufig betroffen sind Kinder und Jugendliche in Haushalten mit mehr als drei Kindern, in Ein-Eltern-Haushalten oder in Haushalten ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft.
Armut macht krank – und zwar von Beginn an: Kinder aus armen Familien haben bei ihrer Geburt ein geringes Geburtsgewicht, sind häufiger in Unfälle verwickelt und klagen öfter über Bauch- oder Kopfschmerzen.
Bildung gilt als Möglichkeit, aus der Armut auszubrechen. Aber Schule kostet: Nachhilfeunterricht, Förderkurse oder Unterstützung bei Legasthenie können sich fast die Hälfte aller armutsgefährdeten Haushalte nicht leisten. All das wird von Kindern und Jugendlichen erlebt und gefühlt. Und es hat Auswirkungen auf ihre Zukunft.
Kein Kind in Österreich darf in Armut aufwachsen. Jedem Kind und Jugendlichen die besten Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe.
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung und die Steiermärkische Landesregierung auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Kindern in Österreich ein Aufwachsen ohne Armut ermöglichen. Jedem Kind und Jugendlichen sollen die besten Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
Dazu braucht es:
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eine Absicherung in allen Not- und Lebenslagen, die ein Leben ohne Armut ermöglichen
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den Ausbau von leistbarem Wohnraum und flächendeckende Delogierungsprävention
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ein inklusives, kostenfreies Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität; den Ausbau von flächendeckenden kostenfreien Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, auch für unter 3-Jährige; flächendeckend gemeinsame und ganztägige Schulen der 10- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken
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niederschwelligen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und kostenfreie medizinische Behelfe; kostenfreien und ausreichenden Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern
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niederschwellige Beratungsangebote für Eltern und Kinder
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konsumfreie Erholungs- und Spielräume
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die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ursula Niediek e.h.
Fraktionsvorsitzende Graz, den 15. November 2018