Alle Beiträge von Rene Schuster

November 2018 – Antrag 5

Antrag 5

an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Erhebung von Kinderkosten

Wiewohl in der Familienpolitik oftmals Bezug auf Kosten genommen wird, die Kinder verursachen, gibt es derzeit keine reelle Grundlage dafür. Die herangezogenen Regelbedarfssätze, die für Kinder je nach Altersstufe einen bestimmten Bedarf festlegen, gehen auf eine Erhebung im Jahr 1964 zurück. Sie werden zwar jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, die zugrundeliegenden Berechnungen sind aber seit mehr als 50 Jahren unverändert.

Unbestreitbar hat sich seither viel verändert. Nicht nur die Kosten, etwa für Nahrung, Kleidung, Wohnen, Energie etc., auch der Bedarf ist mittlerweile ein anderer geworden. Smartphone, Laptop und Computer sind aus dem Alltag – auch dem schulischen – nicht mehr wegzudenken. Unterricht, Freizeit, Urlaub … – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – haben sich stark verändert.

Es ist dringend notwendig, die Ausgabenstruktur und finanzielle Lage von Haushalten mit Kindern auf einer aktuellen und statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen. Sachorientierte Politik braucht empirische Grundlagen, anhand derer politische Optionen geprüft und diskutiert werden können.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemäße fundierte Basis für familienpolitische Maßnahmen zu schaffen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 8. November 2018

November 2018 – Antrag 4

Antrag 4

an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Geforderte Freiwilligkeit von Überstundenleistungen wird von vielen Arbeitgebern nicht akzeptiert

Tag für Tag werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Arbeitgeber die Arbeitnehmer einseitig verpflichten wollen, 2 Stunden über die 10 Stunden pro Tag bzw. 10 Stunden über die 50 Stunden pro Woche „freiwillig“ zu arbeiten. Besonders das Gastgewerbe macht mit Schlagzeilen auf sich aufmerksam, aber auch andere Branchen, welche Service-Leistungen rund um die Uhr anbieten, stehen in den Startlöchern.

Die Empfehlung der Regierung an die Arbeitgeber, sich selbst zu beschränken und ihre gesetzliche Fürsorgepflicht ernst zu nehmen, geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, es zeigt sich jedoch, dass ohne Kontrolle jede Möglichkeit, die ein Gesetz bieten könnte, von den Arbeitgebern früher oder später zu Lasten der Arbeitnehmer auch ausgenutzt wird.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen, damit im Arbeitszeitgesetz die 11. und 12. Arbeitsstunde an einem Arbeitstag und die 51. bis 60. Stunde in einer Arbeitswoche wieder von der Zustimmung des Betriebsrats bzw. des Arbeitsinspektorats abhängig gemacht werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 8. November 2018

November 2018 – Antrag 3

Antrag 3

an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration unterzeichnen

Mit ihrer Weigerung, den globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) der Vereinten Nationen zu unterzeichnen, hat die Bundesregierung im In- und Ausland erhebliche und berechtigte Kritik auf sich gezogen. Der Pakt enthält zwar keine einklagbaren Verpflichtungen für die Unterzeichnerstaaten, bietet aber eine erste Chance, die weltweite Migration auch weltweit einvernehmlich zu regulieren. Erstmals haben sich die Regierungen von Ein- und Auswanderungsländern auf gemeinsame Grundsätze geeinigt. Eine Einigung mit den Herkunftsländern von MigrantInnen ist auf lange Sicht der einzige Weg, das Jahrhundertthema Migration in ruhige und geordnete Bahnen zu lenken. Zäune und Mauern werden diese Funktion auf Dauer nicht erfüllen können.

Beunruhigen muss vor allem die Begründung der Bundesregierung für ihre Enthaltung bei der Abstimmung über den Pakt. Ausdrücklich abgelehnt werden darin Empfehlungen, die in Österreich längst umgesetzt sind – wie der Zugang aller zum Gesundheitswesen und zum höheren Bildungssystem, die Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung sowie die Verfolgung von Hassverbrechen. Werden diese Rechte eigens als Grund für die Ablehnung des Paktes aufgeführt, so ist der Schluss erlaubt, dass die Regierung solche Selbstverständlichkeiten künftig in Frage stellen will.

Bedenklich erscheint über die reine Weigerung hinaus, dass die Entscheidung ohne Beteiligung der diplomatischen Fachbeamten im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und allein auf der Basis einer monatelangen, von fehlerhaften Darstellungen durchsetzten Kampagne in rechtsradikalen Medien zustande kam. So wurde dort immer wieder kolportiert, der Pakt sehe ein „Menschenrecht auf Migration“ vor oder schaffe „völkerrechtliches Gewohnheitsrecht“. Beides trifft nicht zu.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Bundeskanzler auf, den globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) der Vereinten Nationen im Namen der Republik Österreich zu unterzeichnen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 8. November 2018

November 2018 – Antrag 2

Antrag 2

an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

§ 115 StGB, Beleidigung neu fassen

Im Oktober wurde die frühere Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer vom Landesgericht für Strafsachen in Wien zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie eine grobe sexistische Beleidigung gegen sich öffentlich gemacht hat. Maurer rechtfertigte sich damit, dass sie sich gegen die Beleidigung anders nicht habe wehren können.

Besonders Frauen, aber auch Männer müssen, selbst wenn sie nur am Rande im öffentlichen Leben stehen, in den sozialen Medien mit zahlreichen bösartigen, persönlichen Attacken, Beleidigungen und Unterstellungen rechnen. Strafbar sind diese Angriffe aber nur, wenn mehr als zwei weitere Personen sie anhören oder mitlesen können. Die Einschränkung führt dazu, dass allein der gute Ruf der angegriffenen Person geschützt wird, nicht aber ihre persönliche Würde. Beleidigungen und gemeine Unterstellungen sind aber auch ohne öffentliche Wahrnehmung geeignet, Menschen erheblich zu verletzen und in ihrem öffentlichen Auftreten zu beeinträchtigen. Die Strafgesetze anderer Länder kennen die Einschränkung der Strafbarkeit auf öffentlich wahrgenommene Beleidigung aus gutem Grund nicht.

Der Paragraph 115 des Strafgesetzbuches lautet in der gültigen Fassung:

(1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer körperlichen Misshandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.

Nach dem Strafprozessrecht sind Opfer einer Beleidigung zudem auf das Mittel der Privatanklage verwiesen. Damit tragen sie auch das volle Prozesskostenrisiko. Argumentiert wird der Umstand damit, dass an einer Strafverfolgung kein öffentliches Interesse bestehe. Tatsächlich aber erlauben die sozialen Medien Beleidigungen in einem Umfang, dass die Öffentlichkeit an Verfolgung ein Interesse haben muss. Ziviler, respektvoller Umgang gehört zu den Grundanforderungen einer demokratischen Willensbildung.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, Gesetzesänderungen dahingehend zu initiieren, dass in § 115 StGB (Beleidigung) der Absatz 2 ganz gestrichen wird und in Absatz 1 die Wörter „öffentlich oder vor mehreren Leuten“ gestrichen werden. Außerdem soll die Strafprozessordnung so novelliert werden, dass im Falle öffentlichen Interesses eine Beleidigung auch staatsanwaltschaftlich verfolgt werden kann.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 8. November 2018

November 2018 – Antrag 1

Antrag 1

an die 14. Vollversammlung vom 15. November 2018

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Abstand macht sicher

Das Fahrrad ist als schnelles, komfortables, umweltfreundliches, kostengünstiges und somit sozial verträgliches Verkehrsmittel optimal für den Weg zur Arbeit. Die gesundheitlichen Vorteile durch regelmäßige Bewegung wirken den Zivilisationskrankheiten entgegen. Zudem entlastet der Radverkehr die öffentlichen Verkehrsmittel und den motorisierten Individualverkehr für Personen, die nicht in der Lage sind, mit dem Rad zu fahren. Somit profitieren alle PendlerInnen durch die Förderung des Radverkehrs. Durch die geringeren Geschwindigkeiten im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln ist das Fahrrad auch sehr sicher und ist daher auch gut geeignet, Kinder zu Kindergarten, Schule oder Sportstätten zu führen.

Schwierig wird es aber, sobald es zu Interaktionen mit dem Autoverkehr kommt. Radfahrende werden oft durch nachfahrende Kfz bedrängt oder durch überholende Fahrzeuge an den Straßenrand gedrängt. Das führt dazu, dass sie oft einen zu geringen Seitenabstand zu parkenden Autos in der Stadt einhalten. Dies birgt die Gefahr des sogenannten „Doorings“, also Unfälle durch aufgehende Autotüren, was immer wieder zu schweren Unfällen bis hin zu Todesfällen bei den Radfahrenden führt. Vor allem bewirkt ein zu geringer Seitenabstand beim Überholen, dass Radfahrende unmittelbar durch den Autoverkehr gefährdet werden.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt § 15 Abs. 4 nur sehr unpräzise, dass beim Überholen „ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten“ sei. Dies eröffnet für die Autofahrenden einen breiten Interpretationsspielraum, welcher Seitenabstand für angemessen angesehen wird und es ist schwierig, einen sicheren Abstand durch polizeiliche Kontrollen einzufordern. Fahrschulen lehren daher die ergänzende Daumenregel von „1 m + 1 cm zusätzlich pro gefahrenem Stundenkilometer“, also zum Beispiel 1,5 m bei 50 km/h des Kfz. Bei besonderen Gefahrenstellen, wie beim Überholen in Schienenstraßen, geht man sogar von 2 m Seitenabstand zu Radfahrenden aus. Es existiert auch eine Reihe entsprechender OGH-Urteile, die in diese Richtung argumentieren, so dass die oben genannte Daumenregel bereits mehr als eine reine Empfehlung darstellt. Eine ausdrückliche Verankerung eines seitlichen Mindestabstands von 1,5 m in der StVO würde jedoch eindeutig für Klarheit sorgen und einen wesentlichen Schritt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr bedeuten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Minister für Verkehr, Innovation und Technologie auf, einen verbindlichen Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung festzuschreiben.

Für die Fraktion der AUGE/UG

Ursula Niediek

Fraktionsvorsitzende Graz, den 8. November 2018