Alle Beiträge von willi1010

Kurzeinschätzung des neuen Regierungsprogramms aus Sicht des Arbeitsmarktes von Johannes Schweighofer

  • Investitionsförderung – vorzeitige Abschreibung: Mangelnde Investitionsbereitschaft ist ein Nachfrage-, kein Kostenproblem!
  • Arbeitszeitflexibilisierung: Seit den 1990er Jahren wurden die Regelungen im Arbeitszeitgesetz ständig liberalisiert – ein weiterer Schritt ist nur ideologisch motiviert!
  • Zuzug auf den österreichischen Arbeitsmarkt beschränken – Arbeitsmarktprüfung: Recht unrealistisch, sekundärrechtliche Änderungen auf EU-Ebene durchzusetzen; außerdem ist das eine weiterer Schritt zur Desintegration
  • Mindestlohn: Uneingeschränkte Zustimmung zu dem Vorschlag
  • Beschäftigungsaktion 20.000: Grundsätzlich guter Gedanke, ist aber alles andere als einfach umzusetzen! Beim Problem der schlechten Arbeitsmarktchancen für Ältere bleiben die Hauptverursacher des Problems, nämlich die Arbeitgeber, wieder einmal ungeschoren (wo bleibt die Pönale?)
  • Intensivbetreuung bei Vermittlungsproblemen: Dass man sich um Personen intensiv bemüht, die nicht vermittelbar sind, ist sehr gut (sie aus der Statistik herauszunehmen, ist keine so gute Idee – das wird Häme nach sich ziehen)
  • Schule: da sollte mehr passieren!
  • Sicherheit und Integration: Abara kadabara a Kiwara is ka Hawara … Integrationsjahr ist o.k. Vollverschleierungsverbot – absolut dringende Maßnahme (Ironie Ende).
  • Migration dämpfen?
  • Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von Großunternehmen: Sehr gut!!!
  • Finanztabelle fehlt!
  • Kein Vermögens- und Erbschaftssteuer???

 

Kurz- und Ersteinschätzung des Regierungsprogramms von Markus Koza

 

  • Beschäftigungsbonus sprich Lohnnebenkostensenkungen: die entstehenden Kosten sind nicht abzuschätzen, die Gegenfinanzierung vollkommen ungeklärt, tendenziell sind Mitnahmeeffekte (Jobs wären ohnehin entstanden, Förderungen werden gerne „mitgenommen“) zu befürchten. Schwer feststellbar, was jetzt „neue“ Arbeitsplätze sind.
  • Kalte Progression: Automatismus birgt in sich ziemliche Probleme und Umverteilungseffekte, die insbesondere oberen Einkommensgruppen zugutekommen – auch in diesem Modell, da diese Gruppen jedenfalls in die untersten beiden Tarifstufen fallen. Nicht geklärt ist, ob Negativsteuer auch entsprechend indexiert wird.
  • Halbierung Flugabgabe: Flüge gehören tatsächlich verteuert, insbesondere auch, um im Nahverkehr die Bahnnutzung zu attraktivieren! Die Halbierung der Flugabgabe ist umweltpolitisch gesehen höchst kontraproduktiv und geht vollkommen in die falsche Richtung.
  • Entgeltfortzahlung neu: statt die AUVA finanziell noch stärker zu belasten, nachdem die Beiträge zur UV-Versicherung bereits reduziert wurden (Maßnahme zur „Lohnnebenkostenseknung“), wäre es deutlich sinnvoller den „alten“ unter schwarz-blau abgeschafften Entgeltfortzahlungsfonds für ArbeiterInnen wieder einzuführen
  • Erhöhung Forschungsprämie auf 14 %: Mitnahmeffekte – unter Garantie!
  • Investitionsförderung-vorzeitige Abschreibung: grundsätzlich einmal nicht blöd – allerdings gilt auch hier: die Investitionsbedingungen (Zinslandschaft!) wären für Unternehmen günstig wie noch nie! Es fehlt allerdings das ökonomisch-stabile Umfeld, das zu Investitionen ermutigt sowie die öffentliche Nachfrage, die diese stimuliert – Nachfrage- nicht Angebotsproblem!
  • Arbeitszeitflexibilisierung: es gilt nach wie vor – Nein zu einer weiteren Ausdehnung täglicher Arbeitszeiten! AZ und Arbeitsmärkte sind bereits zur Genüge flexibilisiert, es herrscht ein regelrechter Wildwuchs an Möglichkeiten. Vielmehr muss die Flexibilisierung AN-seitiger gestaltet werden. V.a. braucht es Arbeitszeitverkürzung.
  • ArbeitnehmerInnenschutz/-inspektorat: Die Reduktion der Meldepflichten nach AZ-Gesetz ist jedenfalls problematisch zu sehen. Sie wurden nicht zuletzt im Rahmen der letzten AZ-Flexibilisierung eingeführt, um Missbrauch zu verhindern und Ansprüche sicherzustellen.
  • Arbeitsmarkt für EU-BürgerInnen einschränken/Familienbeihilfe: Wohl nur schwer durchsetzbar (EU-Sekundärrecht), Außerdem vollkommen falscher Weg. Vor Infragestellung der vollkommenen Kapital- und Dienstleistungsfreiheit ausgerechnet die Personenfreizügigkeit in Frage zu stellen, von der ja auch zehntausende österr. ArbeitnehmerInnen profitieren, macht für Krise am Arbeitsmarkt ausgerechnet auch jene Verantwortlich, die in ihren Ländern als Folge der Austeritätspolitik überhaupt keine Perspektive mehr sehen. Bei Familienbeihilfe muss wohl gelten – gleicher Beitrag, gleiche Leistung – oder sollen umgekehrt Beiträge zum FLAF für EU-BürgerInnen reduziert werden? Das wäre institutionalisiertes Lohndumping!
  • Mobilität am Arbeitsmarkt fördern: Kombilohnmodelle sind grundsätzlich kritisch zu betrachten (Lohnsubventionierung, wirken insbesondere bei spez. Zielgruppen) – Ausweitung auf weiter entfernte Jobs droht Druck auf Arbeitslose noch weiter zu erhöhen. Insbesondere droht auch das AMS-Budget weiter unter Druck zu geraten, da diese ÖVP-Wunschprogramme (Kombilohnmodelle ausdehnen, Übersiedlungen fördern, Entfernungsbeihilfe etc.) aus dem aktuellen AMS-Budget finanziert werden sollen. Zu Lasten welcher Programme?
  • Ausweitung Zumutbarkeitsbestimmungen: wo sind die Rahmenbedingungen, die tatsächlich erlauben 20 statt 16-h-Jobs anzunehmen? Schuld bzw. Verantwortung wird wieder AL zugeschoben statt fehlenden z.B. Kinderbetreuungs- oder Pflegeeinrichtungen bzw. mangelhafter Verkehrsinfrastruktur.
  • Mindestlohn: Niedriglohnschwelle schon bei ca. Euro 10/Stunden (1.700 Euro/Monat)! 1.500 Euro kann maximal Zwischenetappe sein. Grundsätzliche Zuständigkeit von Kollektivverträgen richtig, wenn gesetzliche „Satzung“ dahingehend geändert wird – sprich ausgeweitet – dass auf alle sonstigen KV und Nicht-KV abgedeckten Bereiche anwendbar. Gesetzliche Lösung (insb. Mindest- Stundenlohn als absolute Lohnuntergrenze) allerdings durchaus denkbar.
  • Beschäftigungsaktion 20.000/Aufweichung Kündigungsschutz über 50jährige: Einerseits Kündigung der Über-50-Jährigen erleichtern und gleichzeitig arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für diese Gruppe auszubauen, mutet schon eigenartig an. Grundsätzlich aber begrüßenswert, Frage der Ausgestaltung (auf Mittel-/Langfristigkeit ausgelegt, arbeits- sozialrechtliche Absicherung). Es gilt: arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können Beschäftigungspolitik nur unterstützen. Und: wer zahlt? Wo bleibt die Co-Finanzierung durch die Arbeitgeber? Mit Aufweichung Kündigungsschutz für über 50jährige wird ihnen (den über 50jährigen) implizit die Verantwortung für Arbeitslosigkeit zugeschoben (nach dem Motto: „Arbeistlosigkeit ist hoch weil Alte schwer kündbar, drum werden sie nicht eingestellt etc.“) (!) – Lockerung von Kündigungsschutz führt zu weiterer Instabilität der Arbeitsverhältnisse, die in AUT schon sehr instabil sind (960.000 AN mindestens einmal arbeitslos pro Jahr)
  • Modernes Insolvenzrecht: sollte auch die Möglichkeit der geförderten und unterstützten Fortführung von Betrieben in ArbeitnehmerInneneigentum beinhalten.
  • Arbeitsmarktintegrationsgesetz: klingt streckenweise ganz gut, kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. „Harte Sanktionsmaßnahmen“ bei Verweigerungen können – wenn dann – nur letzte Mittel sein – da schlägt wieder der repressive Charakter durch, der dieses Programm leider immer wieder durchzieht (außer wenn’s um AG und Verstöße gegen Arbeits-Rechte geht, siehe AN-Aufzeichnungen …). Öffnung Dienstleistungsscheck für AsylwerberInnen kann nur erster Schritt für AM-Öffnung sein. Eingliederungsbeihilfen („Integrationsbeihilfen“) können durchaus sinnvoll sein – auch hier Frage der Ausgestaltung (Dauer, Umfang der Subvention, Behaltefristen, parallele Bildungsmaßnahmen, Gültigkeit Kollektivverträge …)
  • Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten: 30 % ab 1.000 Beschäftigte ist mager – aber immerhin ein erster Schritt.
  • Gegenfinanzierung: unkonkret, insb. über Einsparungsmaßnahmen – allerdings ist noch nicht mal Gegenfinanzierung der Steuerreform sichergestellt. Weiter Einsparungsmaßnahmen werden wieder zu Lasten sozialer Sicherheit, öffentlicher Investitionen etc. gehen. Für soziale wie ökonomische Entwicklung kontraproduktiv!

 

Was fehlt: jede Form von Maßnahmen zu mehr Steuergerechtigkeit und einer umfassenden Ökologisierung des Steuersystems, finanzielle Absicherung des Sozialstaates, ein Kapitel zum Thema „öffentliche Investitionen“, Stärkung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Vertretungen, Bekenntnis zu Arbeitszeitverkürzung, Infragestellung EU-Austeritätspolitik, und, und, und …

Die Arbeitsmarktmaßnahmen sind grundsätzlich angebots- und nicht nachfrageorientiert. Das ist eine eklatante Fehleinschätzung der ökonomischen Situation, die steigende Arbeitslosigkeit ist insbesondere auf die mangelnde Nachfrage (Austeritätspolitik, massiver Rückgang öffentlicher und in Folge privater Investitionen, pessimistische Stimmungslage etc.) zurückzuführen. Entsprechend kritisch sind die Punkte im Papier auch zu bewerten, da ihnen eine falsche Analyse zugrunde liegt:

Kurz- und Ersteinschätzung des Regierungsprogramms von Markus Koza

 

  • Beschäftigungsbonus sprich Lohnnebenkostensenkungen: die entstehenden Kosten sind nicht abzuschätzen, die Gegenfinanzierung vollkommen ungeklärt, tendenziell sind Mitnahmeeffekte (Jobs wären ohnehin entstanden, Förderungen werden gerne „mitgenommen“) zu befürchten. Schwer feststellbar, was jetzt „neue“ Arbeitsplätze sind.
  • Kalte Progression: Automatismus birgt in sich ziemliche Probleme und Umverteilungseffekte, die insbesondere oberen Einkommensgruppen zugutekommen – auch in diesem Modell, da diese Gruppen jedenfalls in die untersten beiden Tarifstufen fallen. Nicht geklärt ist, ob Negativsteuer auch entsprechend indexiert wird.
  • Halbierung Flugabgabe: Flüge gehören tatsächlich verteuert, insbesondere auch, um im Nahverkehr die Bahnnutzung zu attraktivieren! Die Halbierung der Flugabgabe ist umweltpolitisch gesehen höchst kontraproduktiv und geht vollkommen in die falsche Richtung.
  • Entgeltfortzahlung neu: statt die AUVA finanziell noch stärker zu belasten, nachdem die Beiträge zur UV-Versicherung bereits reduziert wurden (Maßnahme zur „Lohnnebenkostenseknung“), wäre es deutlich sinnvoller den „alten“ unter schwarz-blau abgeschafften Entgeltfortzahlungsfonds für ArbeiterInnen wieder einzuführen
  • Erhöhung Forschungsprämie auf 14 %: Mitnahmeffekte – unter Garantie!
  • Investitionsförderung-vorzeitige Abschreibung: grundsätzlich einmal nicht blöd – allerdings gilt auch hier: die Investitionsbedingungen (Zinslandschaft!) wären für Unternehmen günstig wie noch nie! Es fehlt allerdings das ökonomisch-stabile Umfeld, das zu Investitionen ermutigt sowie die öffentliche Nachfrage, die diese stimuliert – Nachfrage- nicht Angebotsproblem!
  • Arbeitszeitflexibilisierung: es gilt nach wie vor – Nein zu einer weiteren Ausdehnung täglicher Arbeitszeiten! AZ und Arbeitsmärkte sind bereits zur Genüge flexibilisiert, es herrscht ein regelrechter Wildwuchs an Möglichkeiten. Vielmehr muss die Flexibilisierung AN-seitiger gestaltet werden. V.a. braucht es Arbeitszeitverkürzung.
  • ArbeitnehmerInnenschutz/-inspektorat: Die Reduktion der Meldepflichten nach AZ-Gesetz ist jedenfalls problematisch zu sehen. Sie wurden nicht zuletzt im Rahmen der letzten AZ-Flexibilisierung eingeführt, um Missbrauch zu verhindern und Ansprüche sicherzustellen.
  • Arbeitsmarkt für EU-BürgerInnen einschränken/Familienbeihilfe: Wohl nur schwer durchsetzbar (EU-Sekundärrecht), Außerdem vollkommen falscher Weg. Vor Infragestellung der vollkommenen Kapital- und Dienstleistungsfreiheit ausgerechnet die Personenfreizügigkeit in Frage zu stellen, von der ja auch zehntausende österr. ArbeitnehmerInnen profitieren, macht für Krise am Arbeitsmarkt ausgerechnet auch jene Verantwortlich, die in ihren Ländern als Folge der Austeritätspolitik überhaupt keine Perspektive mehr sehen. Bei Familienbeihilfe muss wohl gelten – gleicher Beitrag, gleiche Leistung – oder sollen umgekehrt Beiträge zum FLAF für EU-BürgerInnen reduziert werden? Das wäre institutionalisiertes Lohndumping!
  • Mobilität am Arbeitsmarkt fördern: Kombilohnmodelle sind grundsätzlich kritisch zu betrachten (Lohnsubventionierung, wirken insbesondere bei spez. Zielgruppen) – Ausweitung auf weiter entfernte Jobs droht Druck auf Arbeitslose noch weiter zu erhöhen. Insbesondere droht auch das AMS-Budget weiter unter Druck zu geraten, da diese ÖVP-Wunschprogramme (Kombilohnmodelle ausdehnen, Übersiedlungen fördern, Entfernungsbeihilfe etc.) aus dem aktuellen AMS-Budget finanziert werden sollen. Zu Lasten welcher Programme?
  • Ausweitung Zumutbarkeitsbestimmungen: wo sind die Rahmenbedingungen, die tatsächlich erlauben 20 statt 16-h-Jobs anzunehmen? Schuld bzw. Verantwortung wird wieder AL zugeschoben statt fehlenden z.B. Kinderbetreuungs- oder Pflegeeinrichtungen bzw. mangelhafter Verkehrsinfrastruktur.
  • Mindestlohn: Niedriglohnschwelle schon bei ca. Euro 10/Stunden (1.700 Euro/Monat)! 1.500 Euro kann maximal Zwischenetappe sein. Grundsätzliche Zuständigkeit von Kollektivverträgen richtig, wenn gesetzliche „Satzung“ dahingehend geändert wird – sprich ausgeweitet – dass auf alle sonstigen KV und Nicht-KV abgedeckten Bereiche anwendbar. Gesetzliche Lösung (insb. Mindest- Stundenlohn als absolute Lohnuntergrenze) allerdings durchaus denkbar.
  • Beschäftigungsaktion 20.000/Aufweichung Kündigungsschutz über 50jährige: Einerseits Kündigung der Über-50-Jährigen erleichtern und gleichzeitig arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für diese Gruppe auszubauen, mutet schon eigenartig an. Grundsätzlich aber begrüßenswert, Frage der Ausgestaltung (auf Mittel-/Langfristigkeit ausgelegt, arbeits- sozialrechtliche Absicherung). Es gilt: arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können Beschäftigungspolitik nur unterstützen. Und: wer zahlt? Wo bleibt die Co-Finanzierung durch die Arbeitgeber? Mit Aufweichung Kündigungsschutz für über 50jährige wird ihnen (den über 50jährigen) implizit die Verantwortung für Arbeitslosigkeit zugeschoben (nach dem Motto: „Arbeistlosigkeit ist hoch weil Alte schwer kündbar, drum werden sie nicht eingestellt etc.“) (!) – Lockerung von Kündigungsschutz führt zu weiterer Instabilität der Arbeitsverhältnisse, die in AUT schon sehr instabil sind (960.000 AN mindestens einmal arbeitslos pro Jahr)
  • Modernes Insolvenzrecht: sollte auch die Möglichkeit der geförderten und unterstützten Fortführung von Betrieben in ArbeitnehmerInneneigentum beinhalten.
  • Arbeitsmarktintegrationsgesetz: klingt streckenweise ganz gut, kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. „Harte Sanktionsmaßnahmen“ bei Verweigerungen können – wenn dann – nur letzte Mittel sein – da schlägt wieder der repressive Charakter durch, der dieses Programm leider immer wieder durchzieht (außer wenn’s um AG und Verstöße gegen Arbeits-Rechte geht, siehe AN-Aufzeichnungen …). Öffnung Dienstleistungsscheck für AsylwerberInnen kann nur erster Schritt für AM-Öffnung sein. Eingliederungsbeihilfen („Integrationsbeihilfen“) können durchaus sinnvoll sein – auch hier Frage der Ausgestaltung (Dauer, Umfang der Subvention, Behaltefristen, parallele Bildungsmaßnahmen, Gültigkeit Kollektivverträge …)
  • Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten: 30 % ab 1.000 Beschäftigte ist mager – aber immerhin ein erster Schritt.
  • Gegenfinanzierung: unkonkret, insb. über Einsparungsmaßnahmen – allerdings ist noch nicht mal Gegenfinanzierung der Steuerreform sichergestellt. Weiter Einsparungsmaßnahmen werden wieder zu Lasten sozialer Sicherheit, öffentlicher Investitionen etc. gehen. Für soziale wie ökonomische Entwicklung kontraproduktiv!

 

Was fehlt: jede Form von Maßnahmen zu mehr Steuergerechtigkeit und einer umfassenden Ökologisierung des Steuersystems, finanzielle Absicherung des Sozialstaates, ein Kapitel zum Thema „öffentliche Investitionen“, Stärkung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Vertretungen, Bekenntnis zu Arbeitszeitverkürzung, Infragestellung EU-Austeritätspolitik, und, und, und …

Die Arbeitsmarktmaßnahmen sind grundsätzlich angebots- und nicht nachfrageorientiert. Das ist eine eklatante Fehleinschätzung der ökonomischen Situation, die steigende Arbeitslosigkeit ist insbesondere auf die mangelnde Nachfrage (Austeritätspolitik, massiver Rückgang öffentlicher und in Folge privater Investitionen, pessimistische Stimmungslage etc.) zurückzuführen. Entsprechend kritisch sind die Punkte im Papier auch zu bewerten, da ihnen eine falsche Analyse zugrunde liegt:

Paiha, AUGE/UG: „Flexibel sind wir schon genug – jetzt braucht es Arbeitszeitverkürzung!“

paiha 160

„Es besteht kein Mangel an Flexibilität, vielmehr ist das Ausufern von Arbeitszeiten und die damit einhergehende, immer ungleicher werdende Verteilung von Arbeit kaum mehr in den Griff zu bekommen.“

 

Arbeitszeiten: „Wir haben ein Verteilungs-, kein Flexibilitätsproblem“

 

„Mit durchschnittlich 41,6 Wochenstunden liegen Österreichs Vollzeitbeschäftigte auf Platz 3 in der EU. 2014 wurden 268 Millionen Überstunden geleistet. Einmal mehr zeigt sich, wie ‚flexibel‘ ArbeitnehmerInnen in Österreich längst sind. Oft auf Kosten ihrer Gesundheit, ihres Familien- und Privatlebens,“ so Paiha weiter. Gleichzeitig boomt Teilzeit mit Einkommen und einer sozialen Absicherung, die vielfach nicht zum Leben ausreichen und schnellen die Arbeitslosenzahlen in die Höhe. „Es gibt bei den Arbeitszeiten kein Flexibilitäts-, sondern ein Verteilungsproblem. Darum brauchte es dringend eine Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, um bezahlte und unbezahlte Arbeit gerechter zu verteilen – zwischen jenen, die zu viel und jenen, die zu wenig haben, aber auch zwischen Männern und Frauen.“

 

Ja zu einer arbeitnehmerInnenorientierten Arbeitszeitflexibilisierung

 

Tatsächlichen Aufholbedarf sieht Paiha allerdings bei Arbeitszeitflexibilisierungs-Modellen, die sich an Bedarfs- und Lebenslagen von ArbeitnehmerInnen orientieren. Paiha: „Was immer noch fehlt, ist ein Recht auf Teilzeit in spezifischen Lebenslagen mit dem Rückkehrrecht zu Vollzeit – etwa zur Weiterbildung oder weil Betreuungspflichten bestehen. Ebenso fehlt immer noch ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme sozial abgesicherter, zeitlich befristeter beruflicher Auszeiten. Hier bestünde tatsächlich dringender Handlungsbedarf, weil Belastungen und Druck in der Arbeitswelt ständig steigen und der Bedarf nach länger zusammenhängenden Erholungs- oder Umorientierungsphasen steigt.“

 

Klares Nein zur weiteren Ausweitung täglicher Arbeitszeiten

 

Ein klares Nein kommt daher von der AUGE/UG zu einer weiteren Ausdehnung täglicher Arbeitszeiten: „Es ist bereits jetzt schwer genug, Arbeit und familiäre bzw. private Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen. Eine weitere Ausweitung täglicher Arbeitszeiten würde einmal mehr die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erschweren und würde einmal mehr auf Kosten der Frauen gehen, weil eine partnerschaftliche Aufteilung der unbezahlten Arbeit zunehmend verunmöglicht würde.“ Der Trend ‚weiblicher‘ Teilzeit und ‚männlicher‘ Vollzeit würde sich verfestigen. Frauen wären weiterhin beruflicher Aufstiegschancen, ausreichender sozialer Sicherheit und ökonomischer Eigenständigkeit beraubt.

 

„Ohne Arbeitszeitverkürzung und einem neuen, deutlich verkürzten Vollzeitstandard wird es keine gerechtere Verteilung von Arbeit, Einkommen und Chancen geben. Insbesondere die ÖVP ist aufgefordert, endlich ihre Blockadehaltung in dieser Frage aufzugeben, im 21. Jahrhundert anzukommen und ihre Retroforderung nach 12-Stunden-Arbeitstagen fallen zu lassen“ schließt Paiha.

Termine Monatstreffen 2017

Liebe AUGEn,

 

hier sind die neuen Termine für die Monatstreffen im Jahr 2017.

 

Termine:

30.01.2017

06.03.2017

27.03.2017

24.04.2017

29.05.2017

26.06.2017

25.09.2017

30.10.2017

27.11.2017

18.12.2017

 

Tagesordnungen werden wie immer ein paar Tage davor ausgesendet.

 

Mit solidarischen Grüßen

Robert Müllner