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Anträge der AUGE/UG an die 6.AK-Vollversammlung am 8.6.2016

Antrag Titel: Beschluss:

Für eine echte bedarfsorientierte Grundsicherung
Zuweisung einstimmig an den Ausschuss für Sozial- und Arbeitsrechtspolitik


Ergänzungen in der Salzburger Bauordnung und ein zusätzliches Kriterium in der Wohnbauförderung

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Zuweisung einstimmig an den Ausschuss für Wirtschafts- und Umweltpolitik


Information zur Selbstversicherung für Eltern von Kindern mit Behinderung (§18 ASVG)
Antrag einstimmig mit Änderungen im Text angenommen


Schule und Integration
Zuweisung einstimmig an den Ausschuss für Jugend- und Bildungspolitik


CETA stoppen, vorläufige Anwendung verhindern
Antrag einstimmig angenommen


Transparente Optionsmöglichkeiten für das Gehaltsschema neu im Landesdienst
Antrag einstimmig angenommen


Senkung der Freistellungsgrenzen und Schaffung einer Teilfreistellung für BetriebsrätInnen
Zuweisung einstimmig an den Ausschuss für Sozial- und Arbeitsrechtspolitik


Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe
Zuweisung einstimmig an den Ausschuss für Konsumenten- und Wohnbaupolitik


Wiedereinfühung der Valorisierung des Arbeitslosengeldes
Antrag einstimmig mit Änderungen im Text angenommen


Videodolmetscher auch in Arztpraxen der niedergelassenen ÄrztInnen

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Zuweisung einstimmig an den Ausschuss für Gesundheitspolitik inkl. Gesundheits- und Pflegeberufe

 

 

AUGE/UG: Für Weiterentwicklung der Mindestsicherung und Wertanpassung des Arbeitslosengelds

Einkommensschere

 

AUGE/UG für jährliche Wertanpassung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe

So fordert die AUGE/UG in einem entsprechenden Antrag  die AK Wien auf, für eine Wertanpassung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe aktiv zu werden. „Unter schwarz-blau wurde die Valorisierung – also die jährliche Wertanpassung – des Arbeitslosengelds abgeschafft, was insbesondere Langzeitarbeitslose massiv trifft. Gerade in Krisenzeiten steigt  die Zahl der Langzeitarbeitslosen besonders, zuletzt auf über 160.000 Betroffene. Der Kaufkraftverlust durch die Nicht-Anpassung verschärft die ohnehin bereits besonders prekäre finanzielle Situation der Betroffenen einmal mehr. Mit einer jährlichen Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe könnte Armut entgegengewirkt werden,“ so Paiha.

 

Weiterentwicklung der Mindestsicherung zu einer bedarfs- und lebenslagenorientierten Grundsicherung

Zusätzlich beantragt die AUGE/UG eine Weiterentwicklung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Richtung einer lebenslagen- und bedarfsorientierten Grundsicherung: „Die Mindestsicherung muss auf die tatsächliche Armutsgefährdungsschwelle angehoben werden und  auch in spezifischen Lebenslagen – etwa zu Weiterbildungszwecken, bei familiären Problemlagen, bei einer beruflichen Neuorientierung oder zur Burn-Out-Prävention – in Anspruch genommen werden können“, fordert AUGE/UG-Sprecherin Paiha. Eine klare Absage erteilt sie allen Kürzungsplänen: „Das würde nicht nur dem Anspruch widersprechen, armutsvermeidend zu wirken, sondern wäre auch ökonomisch dumm, weil dadurch Konsum und Nachfrage geschwächt würden – und das ausgerechnet bei Gruppen, die tatsächlich jeden Euro ausgeben, den sie bekommen.“ Paiha fordert vielmehr die Ausstattung der Grundsicherung mit Rechtsansprüchen, etwa auf Ausbildung und Qualifikation: „Eine ‚Grundsicherung neu‘ soll stärker präventiv gegen Armutsgefährdung wirken, nicht erst im eintretenden Fall. Insbesondere soll auch beim Einstieg ins Berufsleben oder bei beruflichen Orientierungsphasen ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen.“

 

Gemeinsamer Antrag gegen vorläufige Anwendung von CETA

Erfreut zeigt sich AUGE/UG-Vorsitzende Paiha über den gemeinsamen Antrag gegen  das Kanada-EU Handels- und Investitionsabkommen CETA und dessen vorläufige Anwendung. In diesem fordert die AK Regierung und Parlamentsparteien auf, CETA nicht zuzustimmen und die Regierung durch einen Parlamentsbeschluss entsprechend zu binden. Paiha abschließend: „Mit CETA droht TTIP über die Hintertür. Dass über Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit in der Ablehnung besteht, erhöht jedenfalls den Druck auf Regierung und Politik, auch auf EU-Ebene klar gegen CETA aufzutreten.“

AK NÖ beschließt Forderung nach Wertschöpfungsabgabe

Die AK NÖ hat zur Eröffnung des neuen ArbeitnehmerInnenzentrums in St Pölten diesmal keine Anträge bearbeitet, sondern eine gemeinsame Grundsatzerklärung „10 Punkte für NÖ ArbeitnehmerInnen“ einstimmig angenommen. Diese Erklärung ist in vieler Hinsicht sehr zahm, hat aber ganz klar eine Entlastung der Lohnsteuer und eine nicht arbeitsbasierte Wertschöpfung in ihren Forderungen.

“ Die AK NÖ fordert, dass über die erreichte Lohnsteuerreform hinaus der Faktor Arbeit stärker zu entlasten ist. Dazu soll die Bundesregierung mit den Sozialpartnern rasch Maßnahmen zu einer Neuverteilung der Steuerlast unter Heranziehung einer nicht arbeitsbasierten Wertschöpfung erarbeiten und umsetzen.“

Diesen Punkt hat die Auge/UG in den Sitzungen als zwingend eingefordert. Sonst wäre die Resolution für uns nicht annehmbar gewesen. Und, nach viel Überzeugungsarbeit wurde der Punkt in der Resolution angenommen. Weiters kommt ein klares Bekenntnis zum solidarischen Sozialstaat vor. Soziale Absicherung und faire Teilhabechancen brauchen eine Vermögensumverteilung. Und die ist, nachdem die Schere zwischen Reich und Arm in den letzten Jahren massiv gestiegen ist, unabdingbar.

Die Wertschöpfungsabgabe ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Resolution 01 / CETA stoppen, vorläufige Anwendung verhindern

Seit Februar diesen Jahres liegt der Text des von der EU-Kommission und der Kanadischen Regierung verhandelten Freihandelsabkommens (CETA) offiziell auf dem Tisch.
CETA enthält ein Investitionsschutzkapitel, welches den umstrittenen Investor-Staat-Klagemechanismus (ISDS/Investor-State Dispute Settlement) vorsieht. Dies dient nicht etwa der Regulierung der Geschäftspraktiken internationaler Investoren, sondern es legt fest, welche Pflichten sich die Staaten auferlegen und welche (Klage-)Rechte den Investoren (Unternehmen) gegeben werden.

Unter dem Druck öffentlicher Kritik ist es seitdem, ohne die Verhandlungen wieder aufzunehmen, zu Nachbesserungen im Vertragstext gekommen.
Ein bilaterales Investitionsgericht (ICS) soll anstelle privater Schiedsgerichte geschaffen werden. Auch wenn dies Verbesserungen mit sich bringt, ändert das nichts am Grundproblem privilegierter Klagsrechte von Investoren gegenüber Staaten, mit ihren weitreichenden Konsequenzen auf die Gesetzgebung in sozial-, umwelt-, arbeits- wie auch steuerpolitischen Belangen. Ein privilegierter Investorenschutz stellt einen gegenüber anderen Gruppen und Personen bedenklich ausgeweiteten und unverhältnismäßigen Eigentumsschutz dar, der es demokratisch gewählten und legitimierten staatlichen Organen angesichts drohender hoher finanzieller Risiken bei Investorenklagen erschwert bis verunmöglicht, Gesetze zur Verbesserung der allgemeinen sozialen, verteilungspolitischen, arbeitsrechtlichen und ökologischen Lage zu beschließen, sollten diese zu Lasten der Gewinnerwartung der Investoren gehen.

Die Schiedsrichter („Members of Tribunal“) sollen für fünf (bei sieben der ersten ernannten Mitglieder für sechs Jahre) ernannt werden. Sie sollen eine pauschale monatliche Vergütung bekommen und die üblichen Tagessätze bei Schiedsgerichtstätigkeit (derzeit 3.000 US-Dollar pro Tag) erhalten.

Der Deutsche Richterbund hat hierzu angemerkt:

„Durch das ICS würde nicht nur die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten eingeschränkt, auch das etablierte Gerichtssystem innerhalb der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union würde geändert werden.“

Und weiter:

„Weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügen den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten (…) Auch die Dauer der Amtszeit von sechs Jahren mit der Möglichkeit einer weiteren Amtsperiode, ein Grundgehalt („retainer fee“) von ca 2.000 € monatlich für Richter der ersten Instanz (…) lassen Zweifel daran aufkommen, ob die Kriterien für die fachliche und finanzielle Unabhängigkeit von Richtern eines internationalen Gerichts erfüllt werden.“

Auf Basis dieser Rechte finden Klagen statt wie die von Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg oder die Klage von Philipp Morris gegen Uruguay wegen Maßnahmen zum NichtraucherInnenschutz.

CETA soll vorläufig in Kraft treten, ohne dass die nationalen Parlamente zuvor grünes Licht gegeben haben. Dies belegt das Protokoll vom EU-Handelsausschuss vom 16.03.2016. Das für Österreich verhandelnde Wirtschaftsministerium will bei dieser Umgehung der nationalen Parlamente zustimmen.

„AT gehe davon aus, dass es sich bei CETA um ein „gemischtes“ Abkommen handle und die von der EK vorzulegenden Entwürfe für die erforderlichen Beschlüsse diesem Aspekt Rechnung tragen werden. Einer vorläufigen Anwendung entsprechend der Kompetenzverteilung könne AT zustimmen.“  (Protokoll des EU-Ratsausschuss Handelspolitik vom 16.3.; S.4)

Diese Aussage bedeutet, dass Österreich beabsichtigt, CETA in der vorliegenden Form im Rat zuzustimmen und auch für die vorläufige Anwendung „grünes Licht“  zu geben
Aus einem Gutachten des Deutschen Bundestages (Unterabteilung Europa) geht hervor, dass die vorläufige Anwendung nicht nur für eine Übergangsfrist ein Übergehen des Willens der nationalen Parlamente darstellt. Sie kann eine Aushebelung der Demokratischen Institutionen auf Dauer sein.

In dem Dokument heißt es konkret:
„Das Unionsrecht sieht jedoch keine Regelung für eine Aufhebung des Ratsbeschlusses nach Art. 218 Abs. 5 AEUV im Fall der gescheiterten Ratifikation eines vorläufig anwendbar erklärten völkerrechtlichen Vertrages vor. So gibt es keine Rechtspflicht, die vorläufige Anwendung des Abkommens im Falle des Scheiterns der Ratifikation zu beenden.“

Des Weiteren ist das europäisch-kanadische Handels- und Investitionsabkommen CETA sehr gentechnikfreundlich. Es enthält einen eigenen Artikel über die bilaterale Zusammenarbeit über Biotechnologie. Kanada und die EU verpflichten sich in CETA zu Informationsaustausch und weiterer Zusammenarbeit in so kritischen Bereichen wie Zulassungsverfahren, Grenzwerten und dem Umgang mit der Freisetzung von nicht-zugelassenen genmanipulierten Organismen. Das Ziel dieses Dialogs ist ausschließlich die Förderung des Handels und nicht der Schutz von Umwelt und KonsumentInnen oder die Eindämmung der Macht weniger Konzerne über den Saatgutmarkt.

In Art. 25.2 des CETA-Vertragstextes heißt es beispielsweise:

“(b) to promote efficient science-based approval processes for biotechnology products;”

Das Verdrängen des Vorsorgeprinzips durch “wissenschaftlich basierte” (“science based”) Zulassungsverfahren könnte Maßnahmen zum  Schutz der öffentlichen Gesundheit und der  Umwelt  vehement einschränken.

Die Themen und Ziele der Kooperation, die im Vertrag festgeschrieben sind,
zeigen deutlich, dass hier die Interessen die Biotech-Industrie verfolgt werden.