Die AUGE/UG ist derzeit mit einem Vertreter in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer – dem österreichweiten Arbeitnehmer*innenparlament – vertreten. Dieser wird von der AUGE/UG Wien beschickt. Hier gestaltet die AUGE/UG Programme, Positionen und inhaltliche Forderungen der Bundesarbeitskammer mit – durch die Mitarbeit an gemeinsamen Anträgen und Resolutionen. Oder durch eigene Initiativen, die bei Annahme in Positionen und Forderungen der AK einfließen.
Antrag 03 / Ein klares NEIN zu einer Mehrbelastung in der Pflege
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert daher deutlich bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Dazu gehören
- Angemessene Gehaltssteigerungen (mehr Arbeit und Verantwortung – mehr Geld)
- Höhere Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
- Sofortige Nachbesetzung freier Dienstposten
- „Feiertage reduzierende Sollzeit“ (in Analogie zu den Nachtdienstgutstunden)
- Personalaufstockung (Schwangerschaften und Krankenstände dürfen nicht permanent zu betrieblichen Ausnahmesituationen führen)
- Die Einbeziehung von MitarbeiterInnen bei der Dienstplangestaltung
- Die Einhaltung des Arbeitsrechts – die gängige Praxis, Personal nach Gutdünken nach Hause zu schicken, ist rechtlich unzulässig
- Eine rasche Evaluierung der konkreten Auswirkungen der GUK Novellierung
Antrag 02 / Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:
Die AK Wien tritt für eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit und Übergangsgeld mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG ein.
Weiterlesen...Antrag 01 / Für eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien tritt für die Umwandlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung ein.
- Diese Grundsicherung steht allen Menschen in Österreich offen und dient nicht allein der Überwindung von Problemlagen und der gesellschaftlichen Inklusion, sondern auch der Prävention.
- Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch auf ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sowie auf jene notwendige Beratung, Betreuung und Unterstützung, die zur Prävention und/oder Überwindung von Problemlagen nötig ist.
- Rechtsansprüche in der Grundsicherung sind für das Individuum gerichtlich durchsetzbar.
- Die Grundsicherung sichert ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich zumindest am Ausgleichszulagenrichtsatz und ist 14 Mal im Jahr auszubezahlen.
- Die Grundsicherung beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation. Jeder Mensch hat das Recht, unter Bezug der Grundsicherung eine beruflich verwertbare Ausbildung zu absolvieren.
- Die Grundsicherung garantiert jedem Menschen das Recht auf Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Überwindung der ihn oder sie betreffenden Ursachen und Auslöser von Problemlagen.
- Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch jedes Kindes auf einen qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz sowie ganztägige Betreuung.
- Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch von Menschen auf konsumfreie Räume zur Gestaltung der Freizeit.
- Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung.
- Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf eine klientInnenorientierte Betreuung und Begleitung sowie auf Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen durch weisungsfreie, klientInnengebundene Case-ManagerInnen.
- Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Infrastruktur sowie den Zugang zu dieser.
Antrag 12 / Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert daher folgende Maßnahmen und gesetzliche Verbesserungen:
1. Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben
Mit Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung für Österreich muss automatisch ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt einhergehen;
sofortige Aufhebung des Bartenstein-Erlasses;
uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach längstens 3 Monaten Wartezeit;
Ziel muss es sein, unabhängig vom Aufenthaltsstatus menschenwürdige Beschäftigungsformen herzustellen.
Antrag 11 / Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015
Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, jede steuerliche Förderung so genannter privater Pensionsvorsorge einzustellen und auf diese Weise € 2 Mrd. pro Jahr für konjunkturfördernde und das Sozialsystem stützende Maßnahmen zu gewinnen.
Bereits angesparte Guthaben in derzeit bestehenden privaten Versicherungen sind unter begünstigten Bedingungen in eine von der öffentlichen Hand zu schaffenden Bundesschatzpension oder in die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung überzuführen.