Wir reden mit – in der Bundesarbeitskammer

Die AUGE/UG ist derzeit mit einem Vertreter in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer – dem österreichweiten Arbeitnehmer*innenparlament – vertreten. Dieser wird von der AUGE/UG Wien beschickt. Hier gestaltet die AUGE/UG Programme, Positionen und inhaltliche Forderungen der Bundesarbeitskammer mit – durch die Mitarbeit an gemeinsamen Anträgen und Resolutionen. Oder durch eigene Initiativen, die bei Annahme in Positionen und Forderungen der AK einfließen.

 

Antrag 11 / Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, jede steuerliche Förderung so genannter privater Pensionsvorsorge einzustellen und auf diese Weise € 2 Mrd. pro Jahr für konjunkturfördernde und das Sozialsystem stützende Maßnahmen zu gewinnen.
Bereits angesparte Guthaben in derzeit bestehenden privaten Versicherungen sind unter begünstigten Bedingungen in eine von der öffentlichen Hand zu schaffenden Bundesschatzpension oder in die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung überzuführen.

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Antrag 10 / Rasche Umsetzung des Gesundheitsberufe-Registers

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Nationalrat und Bundesrat auf, die entsprechende Regierungsvorlage rasch zu behandeln um eine Beschlussfassung noch im Jahr 2015 umsetzen zu können.

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Antrag 09 / Novellierung des AK-Gesetzes und der AK-Wahlordnung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, das AK Gesetzes bzw. die AK Wahlordnung in folgenden Punkten zu novellieren:

  • Alle „Sonstigen Wahlberechtigten“ nach §21(1) AKWO werden automatisch im WählerInnen-Verzeichnis erfasst und zur Wahl eingeladen.
  • Die altersmäßige Voraussetzung für die Wählbarkeit (§21 AKG) zur AK-Vollversammlung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Die Arbeiterkammerwahlen finden wieder österreichweit im selben Wahlzeitraum von 14 Tagen oder höchstens zwei mal 14 Tagen, geteilt in Ost- und Westösterreich, statt.
  • Die Anzahl der für die Wahl notwendigen Unterstützungserklärungen wahlwerbender Gruppen entspricht dem Doppelten der Zahl der gem. §2 AKWO zu wählenden KammerrätInnen.
  • Die Zahl der wahlberechtigten kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen, die einen Antrag nach § 15(1) AKG („Mitgliederantrag“) an die AK-Vollversammlung richten können, entspricht der Anzahl der Stimmen, die in der jeweiligen Länderkammer bei den vorangegangenen Wahlen für die Erreichung eines Mandates notwendig waren.
  • Das AK-Gesetz und die AK-Wahlordnung sind geschlechtergerecht zu formulieren.
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Antrag 08 / Mystery Shopping „Trau niemand – Hackle bis zum Umfallen“

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt

FSG, ÖAAB/FCG: nein
FA: ja

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer lehnt diesen weiteren Schritt in die „Trau niemanden“ und „Hackle bis zum Umfallen“-Gesellschaft entschieden ab und fordert die Bundesregierung sowie den Nationalrat auf, die ab 2016 geplante Maßnahmen des „Mystery Shoppings“ im Gesundheitsbereich wieder rückgängig zu machen.

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Antrag 07 / Ausreichende Finanzierung der Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sicherstellen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

 

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer erachtet die Budgetvorkehrungen (2015 und 2016) für die nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI als nicht ausreichend. Daher fordert die Hauptversammlung die Zweckwidmung eines bestimmten Prozentsatzes (zB 20% bei durchschnittlicher Prognose) der Bußgelder des Kartellgerichts um die nachhaltige finanzielle Absicherung des VKI zu gewährleisten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Regierungsübereinkommen in diesem Punkt umzusetzen.

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