Antrag 09 / Anpassung des §15 ALVG

Gerade die zuletzt in den Vollversammlungen der AK-Wien beschlossenen Anträge bezüglich Lebenslangem Lernen erfordern diese Änderung, da nach derzeitiger Gesetzeslage ein erworbener Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung selbst bei Mindeststudiendauer verloren gehen kann.