2014

Antrag 06 / Gigaliner haben in Österreich nichts zu suchen!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag einstimmig angenommen

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, sich auf allen Ebenen – insbesondere bei der EU – Kommission – gegen eine grenzüberschreitende Zulassung von Gigalinern einzusetzen.

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Antrag 07 / Eigentragene Partnerschaft

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung und den Gesetzgeber
Volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch Frauen in eingetragenen Partnerschaften ermöglichen
Symbolische Diskriminierungen beseitigen
Alle weiteren diskriminierenden Unterschiede beseitigen

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Antrag 08 / Keine Ausgliederung der Publikumsdienste in den Theatern!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

 

Antrag einstimmig angenommen

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die Stadt Wien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Kultureinrichtungen, die von der öffentlichen Hand finanziert und in deren Entscheidungs- oder Kontrollgremien VertreterInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur oder der Stadt Wien entsendet werden, bestehende Verträge mit Firmen zur Durchführung des Publikumsdienstes  die Verträge  zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu lösen und alle Möglichkeiten zu prüfen, den Publikumsdienst wieder in die Personalhoheit  der jeweiligen Kulturinstitutionen einzugliedern.

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Antrag 09 / Die Einführung von Subventionen für die Atomenergie zu verhindern.

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB/FCG, FA: ja
FSG: für Zuweisung

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Arbeiterkammer unterstützt die Petition von Global2000 gegen die Einführung von weiteren Subventionen für die Atomwirtschaft, und fordert die Mitglieder der Europäischen Kommission, die Einführung von Subventionen für die Atomenergie zu verhindern.
Weiters fordert die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die österreichische Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um diese Subventionen auf EU Ebene zu verhindern.

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Antrag 10 / Unser Saatgut ist in Gefahr – Freiheit für die Vielfalt!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

 

Antrag einstimmig angenommen

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, sich für die Vielfalt einzusetzen! Wir wollen bunte Vielfalt statt genormter Einfalt. Insbesonders fordern wir:

  • Die Vielfalt an landwirtschaftlicher Kulturpflanzen zu schützen und fördern.
  • Keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut, das nicht durch geistiges Eigentumsrecht (IPR) geschützt ist.
  • Demokratie und bäuerliche Rechte schützen und fördern.
  • Der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern, sowie zwischen Bauern und anderen Interessierten darf nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
  • Der Anwendungsbereich der Verordnung muss sich auf das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen (Art. 8 (2) EG-VO 1765/92) beschränken.
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