2016

Antrag 03 / Arbeitsmarktintegration

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt für die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen ein.
Dieses Angebot hat anzusetzen:

  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Mindestsicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Mindestsicherung
  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Leistungen des AMS
  • Unmittelbar nach der Aufnahme in die Grundversorgung.

Ziel der Beratung und Betreuung ist die nachhaltige Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in einer Weise, die hinsichtlich Einkommenshöhe und Einkommensdauer sicherstellt, dass die Betroffenen in der Folge nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sein werden.
Dazu notwendig ist:

  • Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).
  • Der Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung und Qualifikation
  • Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter entlohnter Praktika
  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nach sechs Monaten des Asylverfahrens
  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Kollektivverträge
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Antrag 02 / Mindestsicherung

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass

  • die Mindestsicherung als einheitliches Sicherungssystem mit einem einheitlichen Richtsatz für anspruchsberechtigten Menschen erhalten bleibt
  • Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, jene Unterstützung und vor allem jenen Zugang zu Ausbildung und Qualifikation erhalten, der notwendig ist, um in absehbarer Zukunft nachhaltig ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeit von der Mindestsicherung führen zu können.

Die Bundesarbeitskammer lehnt jeden Versuch ab, in der Mindestsicherung mehrere Klassen von Menschen in Notlagen zu schaffen. Sie spricht sich gegen jeden Versuch aus, eine verfassungswidrige Obergrenze zu Lasten von Kindern oder eine nicht existenzsichernde Mindestsicherung light zu schaffen.
Die Bundesarbeitskammer erklärt öffentlich, dass sie Menschen, die zukünftig von einer verfassungswidrigen Obergrenze in der Mindestsicherung oder einer gegen das internationale Recht verstoßende „Mindestsicherung light“ betroffen sind, bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche bis zum Europäischen Gerichtshof bzw. zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen wird.

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Antrag 01 / Einführung Wertschöpfungsabgabe

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert Regierung und Gesetzgeber auf, Schritte zur Einführung einer „Wertschöpfungsabgabe“ zu setzen, um die bislang überwiegend über die Lohn- und Gehaltssumme erfolgte Finanzierung sozialstaatlicher, familienpolitischer und anderer öffentlicher Leistungen auch in Zukunft sicherzustellen.
Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit besonders betroffener Branchen hintanzuhalten, um negative Beschäftigungseffekte bestmöglich zu vermeiden.

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Resolution 02 / EU-Luftreinhalte-Richtlinie

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB: ja
FSG, FA: nein

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Gesundheit der in Österreich lebenden Menschen zu handeln und sich auf europäischer Ebene für einen zügigen Abschluss der Luftreinhalte-Richtlinie mit ambitionierten Grenzwerten einzusetzen und nicht partikulare Interessen über die der Allgemeinheit zu stellen.

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Resolution 01 / Kein Zurückdrängen der Kollektivverträge – Keine Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Gewerkschaften!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer lehnt jeden Versuch branchenweite Kollektivverträge zu schwächen bzw. zurückzudrängen und Lohn- und Arbeitszeitverhandlungen zu „dezentralisieren“ – also auf die betriebliche Ebene zu verlagern – entschieden ab. Nur Kollektivverträge sind geeignet, allgemeingültige, überbetriebliche und branchenweite Mindeststandards herzustellen, die einen Wettlauf „nach unten“ zwischen Betrieben und ArbeitnehmerInnen wirkungsvoll verhindern.

Die Einschränkung bzw. Zurückdrängung von Kollektivverträgen würde die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen und ihren Gewerkschaften empfindlich schwächen und hätte einen massiven Druck auf Löhne, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen zur Folge.

Nur starke Kollektivverträge sind in der Lage einen Interessensausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herzustellen, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeit und Kapital auszugleichen und eine Spaltung der ArbeitnehmerInnenschaft zu verhindern.

Nur starke Kollektivverträge sind geeignet, eine solidarische Lohnpolitik sicherzustellen, welche die Kaufkraft von Löhnen und Gehältern erhält sowie einen gerechten Anteil am Wohlstands- und Produktivitätszuwachs für die ArbeitnehmerInnen garantiert.

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