2016

Antrag 07 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FSG: nein

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, die bestehenden Bestimmungen der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 2013 stärker durch das Arbeitsinspektorat zu sanktionieren; Voraussetzung dafür ist die Aufstockung des Beschäftigungsstandes aller Arbeitsinspektorate.

Fällt ein Unternehmen durch eine hohe Burnout-Rate (Ermittlung über Krankenkassen) auf, ist es einem speziellen Monitoring zuzuführen, das zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Bei Nichterfolg muss aber ein finanzieller Sanktionsmechanismus eingeführt werden.

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Resolution 01 / CETA stoppen, vorläufige Anwendung verhindern

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

wurde zum gemeinsamen Antrag 02 – einstimmig angenommen

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich entschieden gegen die vorläufige Anwendung des Europäisch/Kanadischen Freihandelsabkommen CETA aus. Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher den Nationalrat auf, die Bundesregierung, insbesondere den zuständigen Wirtschaftsminister, durch eine Bindung (durch eine Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates) dahingehend feszulegen.
Zusätzlich bekräftigt die Vollversammlung der AK Wien ihre ablehnende Haltung zum Freihandelsabkommen CETA und fordert die österreichischen EP-MandatarInnen, den Nationalrat sowie die Bundesregierung auf, dieser Position beizutreten und entsprechende Aktivitäten zu setzen. Insbesondere

  • sind Sonderklagsrechte für einzelne Gruppen, bzw. privilegierter Eigentumsschutz für ausländische InvestorInnen abzulehnen,
  • ist sicherzustellen, dass für eine Streitschlichtung im Zuge von Investitionen ordentliche Gerichte mit öffentlichen Verfahren, unabhängigen RichterInnen und Instanzenzug zuständig sind,
  • ist sicherzustellen, dass Rechte der Parlamente und BürgerInnen durch Streitschlichtungsverfahren nicht eingeschränkt werden,
  • ist sicherzustellen, dass SteuerzahlerInnen nicht für das Investitionsrisiko von Konzernen, dass sich im Laufe der Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern könnten, aufkommen,
  • ist sicherzustellen, dass das Vorsorgeprinzip in Europa nicht durch einen sogenannten „wissenschaftsbasierten Ansatz“ abgelöst wird.
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Antrag 06 / Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Das UrheberInnenrecht ist dahingehend zu novellieren, dass die Bestimmung des §116 Abs 11 ersatzlos gestrichen wird.

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Antrag 05 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 159. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Voraussetzungen für begünstigte Einrichtungen nach § 4a, Abs.4, Art 4a des Einkommensteuergesetzes werden um den Punkt „Förderungen durch Gemeinden, Landeshauptstädte, Kulturprogramme der Europäischen Union“ erweitert. Der Gesetzgeber hat Sorge zu tragen, dass in jenen Fällen, in denen die Förderdaten nicht in die Transparenzdatenbank eingetragen werden, der Nachweis in anderer geeigneter Form erbracht werden kann.

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Antrag 04 / Musikschulen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Im ArbeitnehmerInnen-Interesse der Intrumental- und GesangspädagogInnen, der Studierenden der Instrumental-/Gesangspädagogik und der Eltern schulpflichtiger Kinder fordert die AK:

  • Prüfung des (infrastrukturellen) Potentials an (Ganztags)-Schulen, Musikschulen als solche zu integrieren.
  • Integration der Musikschulen in das öffentliche Schulwesen. Aufnahme der Schulart „Musikschule“ in das SCHOG, somit Zuständigkeit des BMBF.
  • Ein Bundesrahmengesetz bzw. bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Musikschulen.
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