2018

Antrag 08 / Klimaziele erreichen – jetzt!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer bewertet die Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung als unzureichend und fordert die Bundesregierung auf, sich zurück an den Start zu begeben und eine ambitionierte, mit konkreten Zielen und Fristen unterlegte Strategie vorzulegen. Aus Sicht der Bundesarbeitskammer müssen dabei insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • Eine Ökologische Steuerreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapital und Ressourcen- und Umweltverbrauch dagegen stärker besteuert.
  • Ein Beenden von umwelt- und klimaschädigenden Subventionen. Laut WIFO gibt es derzeit umweltkontraproduktive Förderungen im Ausmaß von 3,7 bis 4,8 Mrd. Euro pro Jahr1.
  • Ein Umsetzungspaket für saubere Mobilität: 100 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Attraktivierung und Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs. Ab spätestens 2030 sollen alle neu zugelassenen PKW emissionsfrei sein.
  • Kohleverstromung bis 2020 beenden, Energieverbrauch signifikant senken, 100 Prozent erneuerbarer Energie bis 2030.
  • Eine thermische Sanierungsoffensive, die die thermische Sanierungsrate auf 3 Prozent erhöht.
  • Umgehende Beendigung der Auftragsvergabe für den Einbau von Ölheizung im Neubau oder bei Sanierungen.
Print Friendly, PDF & Email
Weiterlesen...

Antrag 07 / Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.

  • Lückenschließung beim Unterhalt
    Bei niedrigem Einkommen der Eltern ist der Unterhalt in Mindesthöhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze über Aufstockung des Unterhaltsbeitrags als staatlicher Sozialtransfer zu sichern. Ist ein Unterhalt sehr niedrig festgesetzt, der/die Beitragspflichtige umständehalber vom Unterhalt befreit oder der Unterhaltsbeitrag aufgrund eines Herabsetzungs- oder Befreiungsantrages gerichtsanhängig, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gesichert sein. Hierzu sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Justizministerium „Sicherung des Kindesunterhalts“ aus 2006 umgesetzt werden.
  • Altersgrenze Unterhaltsvorschuss
    Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zu einschließlich dem Monat gewährt, in den der 18. Geburtstag eines Minderjährigen fällt. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung sind aber besonders auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind fachlich, finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, bei Gericht für den eigenen Unterhalt zu kämpfen. Es ist dringend notwendig, dass Unterhaltsvorschüsse – unabhängig vom Alter der Unterhaltsempfangenden – bis zum Ende der Ausbildung gewährt werden. Eine entsprechende Vollzugsstelle ist festzulegen.
  • Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalts. Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.
  • Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder, wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenigen Versicherungszeiten erworben hat.
  • Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren. Unterhaltszahlungen dürfen weder einer Schuldenquote unterliegen, noch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden.
  • Bessere Informationen für Alleinerziehende und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.
  • Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien
    Gesetzestexte bzw. Erläuterungen sollen so formuliert sein, dass auch NichtjuristInnen diese verstehen können.
  • Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
    Generell sind die statistischen Erhebungen zum Thema Unterhalt sehr marginal. Es gibt keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge für Kinder von Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen sowie ihre statistische Auswertung ist absolut notwendig, um Maßnahmen zur Verbesserung zielgerichtet setzten zu können.
Print Friendly, PDF & Email
Weiterlesen...

Antrag 06 / Erhebung von Kinderkosten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemässe fundierte Basis für familienpolitische Massnahmen zu schaffen.

Print Friendly, PDF & Email
Weiterlesen...

Antrag 05 / Kinder gegen Armut absichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammersetzt sich ein für Rahmenbedingungen, die allen Kindern in Österreich ein Aufwachsen ohne Armut ermöglichen. Jedem Kind und Jugendlichen sollen die besten Entwicklungs-möglichkeiten geboten werden. Dazu braucht es

  • entsprechende Mindestlöhne und Absicherung in allen Not- und Lebenslagen, die ein Leben ohne Armut ermöglichen,
  • den Ausbau von leistbarem Wohnraum und flächendeckende Delogierungsprävention,
  • ein inklusives, kostenfreies Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität; den Ausbau von flächdeckenden kostenfreien Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, auch für unter 3-Jährige; flächendeckend gemeinsame und ganztägigen Schulen der 10- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken,
  • einen niederschwelligen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und kostenfreie medizinische Behelfe; kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern
  • niederschwellige Beratungsangebote für Eltern und Kinder,
  • konsumfreie Erholungs- und Spielräume und
  • die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert.
Print Friendly, PDF & Email
Weiterlesen...

Antrag 04 / Illiberale Demokratie

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

wurde zu Gemeinsamen Antrag 02

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer bekennt sich uneingeschränkt zu den Prinzipien der liberalen Demokratie. Nur die lebendige Verbindung von Grundfreiheiten, Rechtsstaat, Gewaltenteilung mit den Prinzipien der demokratischen Mehrheitsfindung garantiert eine Gesellschaft, an der alle Menschen politisch wie sozial teilhaben können. Die AK ist ein historisches Resultat der ersten grundlegenden Welle der Demokratisierung in Österreich und versteht daher die Verteidigung der liberalen Demokratie als wesentliche Aufgabe bei der Verteidigung der Rechte arbeitender Menschen in diesem Land. Die AK wird daher gegen jeden Versuch, die liberalen wie auch die demokratischen Grundlagen dieses Landes auszuhöhlen, umzudeuten oder auszuschalten mit allen notwendigen rechtlichen Mitteln entgegentreten.
Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, den notwendigen Diskurs zur Aushandlung und Weiterentwicklung der liberalen Demokratie in Österreich wieder aufzunehmen und dabei insbesondere auf folgende Punkte einen Schwerpunkt zu legen:

  • Das Recht des und der Einzelnen, am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben.
  • Das Recht des und der Einzelnen auf Schutz vor gesellschaftlicher, sozialer oder politischer Ausgrenzung.
  • Die Verpflichtung, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Prozess zu ermöglichen durch Abbau exklusiver Regelungen.
  • Die Ausweitung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen am politischen und gesellschaftlichen Prozess durch Ausweitung direktdemokratischer Elemente unter Wahrung der Grundrechte aller Individuen.
Print Friendly, PDF & Email
Weiterlesen...
ältere Beiträge | neuere Beiträge