Initiativen Bund
Antrag 06 / Erhebung von Kinderkosten
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018
Antrag einstimmig angenommen
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemässe fundierte Basis für familienpolitische Massnahmen zu schaffen.
Weiterlesen...Antrag 05 / Kinder gegen Armut absichern!
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammersetzt sich ein für Rahmenbedingungen, die allen Kindern in Österreich ein Aufwachsen ohne Armut ermöglichen. Jedem Kind und Jugendlichen sollen die besten Entwicklungs-möglichkeiten geboten werden. Dazu braucht es
- entsprechende Mindestlöhne und Absicherung in allen Not- und Lebenslagen, die ein Leben ohne Armut ermöglichen,
- den Ausbau von leistbarem Wohnraum und flächendeckende Delogierungsprävention,
- ein inklusives, kostenfreies Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität; den Ausbau von flächdeckenden kostenfreien Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, auch für unter 3-Jährige; flächendeckend gemeinsame und ganztägigen Schulen der 10- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken,
- einen niederschwelligen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und kostenfreie medizinische Behelfe; kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern
- niederschwellige Beratungsangebote für Eltern und Kinder,
- konsumfreie Erholungs- und Spielräume und
- die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert.
Antrag 04 / Illiberale Demokratie
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018
wurde zu Gemeinsamen Antrag 02
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung
Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer bekennt sich uneingeschränkt zu den Prinzipien der liberalen Demokratie. Nur die lebendige Verbindung von Grundfreiheiten, Rechtsstaat, Gewaltenteilung mit den Prinzipien der demokratischen Mehrheitsfindung garantiert eine Gesellschaft, an der alle Menschen politisch wie sozial teilhaben können. Die AK ist ein historisches Resultat der ersten grundlegenden Welle der Demokratisierung in Österreich und versteht daher die Verteidigung der liberalen Demokratie als wesentliche Aufgabe bei der Verteidigung der Rechte arbeitender Menschen in diesem Land. Die AK wird daher gegen jeden Versuch, die liberalen wie auch die demokratischen Grundlagen dieses Landes auszuhöhlen, umzudeuten oder auszuschalten mit allen notwendigen rechtlichen Mitteln entgegentreten.
Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, den notwendigen Diskurs zur Aushandlung und Weiterentwicklung der liberalen Demokratie in Österreich wieder aufzunehmen und dabei insbesondere auf folgende Punkte einen Schwerpunkt zu legen:
- Das Recht des und der Einzelnen, am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben.
- Das Recht des und der Einzelnen auf Schutz vor gesellschaftlicher, sozialer oder politischer Ausgrenzung.
- Die Verpflichtung, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Prozess zu ermöglichen durch Abbau exklusiver Regelungen.
- Die Ausweitung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen am politischen und gesellschaftlichen Prozess durch Ausweitung direktdemokratischer Elemente unter Wahrung der Grundrechte aller Individuen.
Antrag 03 / Zugang zu und Aufenthaltsrecht für Asylwerbende in Lehre
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung die Beibehaltung der Möglichkeit für Asylwerbende, eine Lehre beginnen und abschließen zu können. Sie fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Aufenthaltsrecht bis zum Lehrabschluss und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung derselben zu treffen.
Weiterlesen...Antrag 02 / Für eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten im Sozialversicherungssystem
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
- Die Bundesarbeitskammer anerkennt die Notwendigkeit von Verbesserungen für Versicherte im Sozialversicherungssystem. Dies umfasst etwa eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten in Österreich sowohl im Gesundheitssystem als auch im Pensions- und Unfallversicherungssystem.
- Die von der Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz und seinen Nebenregelungen gewählte Weg ist ein Weg in die falsche Richtung: Statt zu vereinheitlichen, werden Systeme ungleicher, statt sinnvoll und nachhaltig anzugleichen werden völlig unterschiedliche Versichertengruppen wie etwa BäuerInnen und Selbständige oder BeamtInnen und Bedienstete im Bergbau in Systeme zusammengesperrt. Dadurch entstehen nicht weniger Funktionen in der Sozialversicherung, sondern mehr.
- Die Bundesarbeitskammer lehnt Selbstbehalte für Besuch von ÄrztInnen grundsätzlich ab. Sie sind eine Strafsteuer für kranke Menschen, stellen eine Hürde für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dar, sind bürokratisch aufwendig, verursachen erhebliche Folgekosten, die die eingenommenen Mittel weitaus übersteigen.
- Die Bundesarbeitskammer spricht sich gegen jede Leistungskürzungen in der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten aus.
- Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der von ihnen gegen den Willen der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen durchgepeitschten machtpolitischen und strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung zu tragen.
- Die Bundesarbeitskammer ersucht daher die Präsidentin, den Vorstand und ihr Büro, entsprechende rechtliche Schritte gegen das SV-OG in die Wege zu leiten.