Bund

Antrag 09 / Rücknahme der Verschlechterung für behinderte Menschen beim Rehabilitationsgeld

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag einstimmig angenommen

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, die Untergrenze beim Rehabilitationsgeld in der Höhe der Ausgleichszulage für alle Betroffenengruppen wieder gesetzlich festzuschreiben.

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Antrag 08 / Keine Verschlechterung in der Arbeitslosenversicherung für Präsenzdiener etc.

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag einstimmig zugewiesen

 

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass § 18 Abs. 3. AlVG so rechtzeitig abgeändert wird, dass keine der Personengruppen, die von der im Juni 2014 geltenden Regelung begünstigt sind, Ansprüche hinsichtlich der Dauer des Arbeitslosengeldesbezugs verliert.

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Antrag 07 / Sozial- und Gesundheitsbereich

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖAAB/FCG: für Zuweisung

 

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf, durch budgetäre Bereitstellung dafür zu sorgen, dass

insgesamt mehr Geld in den Sozialbereich fließt, damit dieser seine gesellschafts- und wirtschaftspolitisch wichtige Funktion erfüllen kann. Der Sozialbereich muss aus der Budgetkonsolidierung herausgenommen werden. Förderverträge sind so zu gestalten, dass sie eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit hinsichtlich der Personalentwicklung, der Entlohnung sowie einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung ermöglichen

dass Einkommen im Sozial- und Gesundheitsbereich deutlich aufgewertet werden können und sich Löhne und Gehälter stärker in Richtung Durchschnitt aller Branchen entwickeln. Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich müssen endlich auch jene finanzielle Wertschätzung erfahren, die ihrer gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung entspricht

Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation so gestaltet werden, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, auf spezifische, individuelle Bedürfnisse jeder Klientin/jedes Klienten eingehen zu können, um eine qualitativ hochwertige –  nicht „entmenschlichte“ – Hilfestellung leisten zu können.

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Antrag 06 / Lebensmittel-Ampel in Österreich

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag mehrheitlich angenommen

FSG, ÖAAB/FCG: ja
FA: für Zuweisung

 

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Arbeiterkammer fordert das Bundesministerium für Gesundheit, sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf, entsprechende Gesetzesinitiativen zu setzen, um die Lebensmittel-Ampel in Österreich einzuführen.

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Antrag 05 / Firmenwagen sozial gerecht und ökologisch vernünftig besteuern

 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

 

Antrag einstimmig zugewiesen

 

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Einkommensteuer-Gesetzgebung dahin zu ändern, dass

  • der Sachbezug mit einem Schema besteuert wird, das möglichst nahe am tatsächlichen Wert liegt,
  • Kraftstoffverbrauch und Jahresfahrleistung berücksichtigt werden,
  • die Deckelung des Sachbezugs ersatzlos gestrichen wird,
  • der Status eines Firmenwagens an die überwiegende betriebliche Nutzung gebunden wird (d. h. über 50 Prozent),
  • analog zur Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro beim Kaufpreis eine CO2-Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit eingezogen wird.
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