2020

Antrag 03 / Bessere Absicherung und Eingrenzung von „fallweiser Beschäftigung“

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2020

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, FA, GA, Persp, FAIR, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
FSG, : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Soziale Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die 174. die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK Wien fordert den Gesetzgeber auf, die „tageweise Beschäftigung“ derart zu definieren, dass die Umgehung von durchgängigen Dienstverhältnissen unterbunden wird bzw. die volle soziale Absicherung nach sich zieht und die Beschäftigung als Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Mehrere fallweise Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber sollen nicht als mehrere, sondern als ein einziges Dienstverhältnis gewertet werden.

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Antrag 02 / Community Nursing

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2020

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
ÖAAB, Persp, FAIR, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Soziale Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK Wien setzt sich dafür ein, dass die Arbeiterkammer die Pflegereform durch ein Monitoring begleitet und unterstützen wird, mit dem Ziel besserer Arbeitsbedingungen für die beteiligten Berufsgruppen.

Darüber hinaus setzt sich die AK Wien dafür ein, dass Community Nursing nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in Wien umgesetzt wird.

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Antrag 01 / Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Mobilen Pflege und Betreuung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2020

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, FA, Persp, FAIR, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
GA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Soziale Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK Wien setzt sich u.a. beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Zusammenhang mit der Pflegereform ein, für:

  • den Zugang zu Arbeits(hilfs)mittel für die betreuten Klient*innen:
    Die Krankenkassen und Unternehmen bzw. Organisationen der Pflegebranche müssen den Mitarbeiter*innen in vollem Umfang alle Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die für ihre Arbeit und die Versorgung der Menschen gebraucht werden.
  • ausreichend Zeit bei den Klient*innen:
    Die Zeit an und mit den Klient*innen muss auch der Planungshoheit des Fachpersonals vor Ort unterliegen. Es muss genug Zeit für menschliche Kontakte und eine qualitative Betreuungsbeziehung vorhanden sein.
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