Nachdem Österreich die EU-Vergaberichtlinien weitaus restriktiver umgesetzt hat als europarechtlich erforderlich gewesen wäre, unterliegen nunmehr auch nicht-prioritäre Dienstleistungen, wie etwa die Vergabe von Aufträge an Bildungsträger, dem strengen Wettbewerb.
Auch bei Qualifizierungsmaßnahmen, die das AMS von externen Bildungseinrichtungen zukauft, kommt nunmehr das Bundesvergaberecht (Ausschreibung) voll zur Anwendung. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass ein enormer Wettkampf zwischen den Bildungseinrichtungen stattfindet, der insbesondere als Preiswettbewerb ausgetragen wird. Entgegen jeder ökonomischen Logik sieht das Bundesvergaberecht vor, dass der bisherige Erfolg bzw. Misserfolg von bereits durchgeführten Maßnahmen bei der Entscheidung für einen künftigen Auftrag nicht beurteilt werden darf. Dies hat zur Folge, dass die Zuschlagsentscheidung an den Konzepten und am Preis gemessen wird.
Es ist zu befürchten, dass sich der Preiswettbewerb auf die Qualität der Maßnahmen und die Entwicklung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Bildungseinrichtungen nachteilig auswirkt. So sind Bildungseinrichtungen die mit angestelltem Personal arbeiten, die höhere Lohnkosten aufgrund einer langjährigen Beschäftigtenstruktur haben und die fixe Raumkosten haben, in einem Wettbewerbsnachteil. Um mit billigeren Bildungsträgern konkurrieren zu können, wird eine Spirale der Kostenreduktion in Gang gesetzt. Denn mit geringeren Personalkosten, verringerten Weiterbildungsinvestitionen und Einsparung bei den sonstigen Kosten erhöht sich die Chance auf Zuschlagserteilung. Vor allem für kleinere, spezialisierte Bildungseinrichtungen, wie Fraueneinrichtungen, sind die verschärften Konkurrenzbedingungen von existenzieller Bedrohung. Diese Einrichtungen sind in der Regel gemeinnützig und verfügen über keine finanziellen Rücklagen, mit welchen sie Perioden ohne Aufträge überbrücken könnten. Ohne längerfristige Kooperationen sind daher erfahrene Einrichtungen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, in ihrem Bestand gefährdet sein. Längerfristig gesehen könnte der harte Konkurrenzkampf auch Mehrkosten verursachen, weil durch die Schließung von AMS-finanzierten Einrichtungen mühsam wieder das Know-How aufgebaut werden muss und unter Umständen auch bereits erfolgte Investitionen (z.B. für die räumliche Ausstattung) verloren gehen.