Antrag 08 / Die künftige Zusammenarbeit von Medizin und Pflege im KAV muss fair und solidarisch geregelt werden!

 

Die Zusammenarbeit zwischen Medizin und Pflege wird im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) neu geregelt. Dabei werden die Kompetenzen der Pflege gestärkt. Diese Entscheidung ist das Kernstück der Pflegeausbildung NEU und ist gleichzeitig Voraussetzung für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für TurnusärztInnen im Rahmen der neuen ÄrztInnenausbildung.
Ziel der Neuaufstellung der Zusammenarbeit ist eine Übernahme des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs durch die Pflege (z.B. Bluteabnahmen, Vorbereitung, Anschluss und Wechsel von Infusionslösungen sowie das Setzen von Blasenkathetern) in allen Abteilungen im KAV mit 1. Jänner 2015. Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst dabei allgemeine Tätigkeiten, die fachunabhängig auf allen Abteilungen Routine sind. Zusätzlich umfasst der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich auch spezielle Tätigkeiten, die ausschließlich in manchen Fachgebieten eine Routinetätigkeit darstellen und für jede Abteilung festzulegen sind.
Damit die geplanten Veränderungen in Medizin und Pflege und die Verschiebung der Tätigkeitsbereiche auch erfolgreich durchgeführt werden können, braucht es eine entsprechende Vorarbeit und Planung, die derzeit nur unzureichend gegeben scheint: eine zusätzliche Belastung der personell schon ausgedünnten Pflege mit weiteren Aufgaben, ohne einer entsprechenden Entlastung in anderen Tätigkeitsfeldern ist nicht machbar und angesichts der ohnehin bereits bestehenden hohen psychischen und physischen Belastung schon fast verantwortungslos. Jedenfalls ist vor diesem Hintergrund eine deutliche Personalaufstockung sowie eine entlang der neuen Aufgaben zeitgemäße und faire Entlohnung unabdingbar.

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