Antrag 11 / Schulverwaltungs- und Bildungsreformagenda der Bundesregierung

Die von AK und ÖGB im Interesse der Arbeitnehmer_innen und ihrer Angehörigen geforderten sozial wirksamen und demokratischen Schulreformen brauchen

•    einheitliche, alle Schultypen umfassende Bundes-Kompetenzen,
•    eine gemeinsame Verwaltung der Lehrer_innen und
•    die Überwindung des Nebeneinander von einer Bundes- und neun Landesschulverwaltungen.

Einer gemeinsame, ganztägige Pflichtschule, der Verbesserung des Überganges von der Grundschule in die Sekundarstufe I, der Neugestaltung der 9. Schulstufe als Übergangsstufe zu berufs- oder allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe 2 und zur Sicherung eines positiven Pflichtschul-Abschlusses für möglichst alle Schüler_innen, stehen in Österreich immer noch landespolitische Eigeninteressen und die unterschiedlichen Zuständigkeiten für APS, BS (9 Länder) und AHS, BMHS (Bund) entgegen.

Die angekündigte Schulautonomie für Schulen bzw. Schulverbunde mehrerer Standorte und die von BM Heinisch-Hosek angestrebte sozial indizierte Ressourcenzuteilung brauchen ebenfalls bundeseinheitliche Rahmenbedingungen.