Antrag 14 / Arbeitsmarkzugang für AsylwerberInnen

 

Nach wie vor ist es AsylwerberInnen in Österreich nicht möglich, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, da ihnen wegen des sogenannten „Bartenstein-Erlasses“ von 2004 derzeit nur die Möglichkeit bleibt, sich als Saisonarbeitskraft bzw. ErntehelferIn zu verdingen. Auch dies nur nach Durchführung eines Ersatzkraftverfahrens, in welchem das AMS überprüft, ob es für die in Aussicht genommene Tätigkeit keine geeigneten BewerberInnen mit Arbeitsmarktzugang gibt.

Alternativ können AsylwerberInnen auch eine selbstständige Tätigkeit in freien Gewerben ausüben, was – sofern überhaupt möglich – häufig in sehr prekäre Tätigkeitsfelder mündet, wie etwa Zeitungskolportage.

Jugendlichen AsylwerberInnen bis 25 Jahre ist es nach Abschluss ihrer Schulpflicht nur unter größten Schwierigkeiten möglich, eine Lehrstelle zu erhalten, da auch hier eine Einschränkung auf Mangelberufe gilt. Für die Dauer des Asylverfahrens sind diese Menschen somit vielfach zum Nichtstun verurteilt, was einerseits äußerst negative Auswirkungen auf ihre berufliche Zukunft hat, andererseits auch die Gesundheit und die Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt.

In der Praxis bedeutet dies, dass AsylwerberInnen aufgrund dieser Hürden kaum jemals dazuverdienen bzw. keine qualifizierte Ausbildung erhalten und unter finanziell unwürdigen Bedingungen leben müssen.

In der Praxis dauern Asylverfahren immer länger; so kann es bis zu drei Jahre dauern, bis ein Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht, das den früheren Asylgerichtshof ersetzt hat, verhandelt wird.

Viele UnternehmerInnen machen sich die Zwangslage von AsylwerberInnen zu nutze und beschäftigen sie zu Bedingungen, für die der Ausdruck Lohn- und Sozialdumping noch zu hoch gegriffen scheint. Dies verschärft deren prekäre Lage weiter und macht sie darüber hinaus zum Buhmann bestimmter politischer Gruppen, die AsylwerberInnen gerne als Bedrohung für die Bevölkerung darstellen.

Auf EU-Ebene tritt ab Juli 2015 eine Richtlinie in Kraft, nach der AsylwerberInnen spätestens neun Monate nach Antragsstellung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist – Österreich hat also Handlungsbedarf. Aktuell haben AsylwerberInnen in Deutschland nach neun Monaten die Möglichkeit, sich mittels einer Beschäftigungsbewilligung um Erwerbstätigkeit zu bemühen, eine Verkürzung dieser Wartefrist auf drei Monate ist derzeit im Bundestag in Diskussion. In Schweden dürfen AsylwerberInnen, deren Verfahren voraussichtlich länger dauert, nach vier Monaten legal arbeiten. Es besteht auch für Österreich kein Grund AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt länger zu verwehren.
Die ArbeiterInnenbewegung ist nicht zuletzt dem Prinzip der Solidarität verpflichtet. AsylwerberInnen machen derzeit lediglich 0,25% der österreichischen Gesamtbevölkerung aus, was die vielerorts publizierte Propaganda, Österreich werde von Asylsuchenden förmlich überschwemmt, Lügen straft. Angesichts der Umstände ist es dringend an der Zeit, den Arbeitsmarkt für Asylwerbende zu öffnen.