Antrag 21 / Weltklimakonferenz in Kopenhagen

• international mindestens EUR 110 Milliarden jährlich für Klimaschutz-, Katastrophenvorsorge- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die EU dazu mindestens EUR 35 Milliarden beiträgt und auch Österreich seinen gerechten Beitrag leistet

• sämtliche Finanzzusagen zusätzlich zu internationalen Verpflichtungen gemacht werden, die bezüglich Entwicklungszusammenarbeit bereits bestehen

• Klimamaßnahmen die Millenium-Entwicklungsziele und andere UN-Entwicklungs- und Umweltziele unterstützen und nicht untergraben

• ein Programm zum Schutz der globalen Wälder beschlossen und finanziert wird

• die Entwicklungsländer erleichterten Zugang zu lokal anwendbaren, dezentralen Klimaschutztechnologien erhalten

• das neue Klimaabkommen geschlechtergerecht ist und die Rechte lokaler Gemeinden und indigener Völker sowie soziale Standards bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen berücksichtigt

• Menschen in den Entwicklungsländern bei der Planung, Entscheidung und Umsetzung von Klimaschutz-, Katastrophenvorsorge mit einbezogen werden müssen.

Im Rahmen der Weltklimakonferenz in Kopenhagen von 7. bis 18. Dezember 2009 soll eine Nachfolgeregelung für das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll beschlossen werden.

Bereits im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen in Bali (3. bis 14. Dezember 2007) hat der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) eine Erklärung verabschiedet, in der er davon spricht, dass der Klimawandel längst nicht mehr als hypothetisch abzutun wäre, sondern „zu einer für alle erkennbare und beunruhigende Gewissheit geworden“ ist. Der IGB betont dabei, welche dramatischen Auswirkungen der Klimawandel auf Millionen ArbeitnehmerInnen auf Lebensumstände und Arbeitsplätze haben wird.
Die Gewerkschaften sprechen sich dafür aus, „dass wir alle zusammen diese Herausforderungen annehmen, in solidarischem und gemeinsamen Handeln,“ und sichern dem UN-Generalsekretär voll Unterstützung zu, wenn er an die Weltgemeinschaft appelliert, neue verbesserte Möglichkeiten zu produzieren, zu konsumieren und zu entsorgen zu finden, umweltfreundliche Branchen zu fördern, welche die Entwicklung vorantreiben, neue Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig für eine Senkung der Emissionen sorgen. Der IGB forderte im Rahmen der Konferenz von Bali die Regierungen auf, „… ein ehrgeiziges Mandat zu formulieren, das alle Länder dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen stärker zu senken, das die unterschiedliche Verantwortung berücksichtigt und zugleich den jeweiligen Fähigkeiten der Entwicklungsländer und deren Bedarf an internationaler Unterstützung gerecht wird … Wir setzen und hier auf Bali für einen Prozess des ‚gerechten Wandels‘ ein und unterstützen und vertreten diejenigen, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind. Gerechtigkeit, Rechte, sozialer Schutz und Bildung sind Kennzeichen eines solchen Aufbruchs in eine nachhaltige Zukunft. Die Rechte der Frauen und der Jugend müssen Teil eines jeden Ansatzpunktes sein.“
Im Rahmen der 14. Weltklimakonferenz in Poznan (1. bis 13. Dezember 2008) hat der IGB einmal mehr – trotz Weltwirtschaftskrise – seine Forderungen nach einen sozialen und ökologischen Umbau des Weltwirtschaftssystems betont und dem Kampf gegen den Klimawandel einen gleichen Stellenwert wie dem Kampf gegen die Auswirkungen der Finanzkrise eingeräumt. Der IGB betont einmal mehr: „This is no time for governments to back away from bold actions to tackle global warming. This is a time to take the opportunity for repairing an rebuilding national economies on the basis of social an environmentally-responsible investment, which will create jobs, stimulate economic growth, and reduce GHG emissions.“
Dem Klimaschutz kommt – und das bekräftigt der IGB in seinen Stellungnahmen – nicht nur eine umweltpolitische, sondern vor allem auch verteilungspolitische Dimension zu. Klimaschutz ist nicht nur Umweltpolitik, sondern vor allem auch aktive Armutsbekämpfung und Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen von Millionen von ArbeitnehmerInnen weltweit. Klimaschutz ist – und auch das bekräftigt der IGB – eine der zentralen Herausforderungen für die Interessensorganisationen der ArbeitnehmerInnen.
Entsprechend wichtig ist die Weltklimakonferenz in Kopenhagen, von deren Ergebnissen in entscheidendem Maße abhängt, ob eine – wie vom IGB geforderte ehrgeizige Kyoto-II-Vereinbarung – zustande kommt, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen weltweit verbessern wird, oder nicht. Dabei haben vor allem die Industrieländer Verantwortungen die vielfach – unter ihnen auch Österreich – die Ziele des Kyoto-Protokolls-deutlich verfehlen.
Die ‚Allianz für Klimagerechtigkeit‘, ein Zusammenschluß der wichtiger Entwicklungs- und Umwelt-NGOs in Österreich hat einen 10-Punkte-Forderungskatalog an die österreichische Bundesregierung gerichtet, in dem die österreichische Bundesregierung aufgefordert wird, national wie europäisch und international im Sinne eines wirksamen Klimaschutzes aktiv zu werden. Es muss auch im Sinne der Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen sein – der freiwilligen wie auch der gesetzlichen – nicht zuletzt auf Basis der Erklärungen des IGB diese Forderungen aktiv zu unterstützen