Antrag 31 / Ersatz-ArbeiterkammerrätInnen für die Ausschussarbeit

 

 

Wie in der Informationsveranstaltung für neue ArbeiterkammerrätInnen (AKR) mehrmals betont, kommt es in der Ausschussarbeit immer wieder zu Verzögerungen, weil die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist. Besonders für nicht freigestellte AKR ist es oft schwierig, zugunsten der Ausschussarbeit vom Dienst fernzubleiben.

Nicht zuletzt ist es aber auch im Interesse der Mitglieder der Arbeiterkammer, dass die Ausschussarbeit zügig voranschreitet. Daher ist es sinnvoll, mehr als einen Ersatz für jeden Ausschuss zuzulassen, auch aus den Reihen der Ersatz-AKR. Wie in der Vollversammlung auch, könnte hier ein Potential genutzt werden, dass bis jetzt – auf Kosten der Arbeit in den Ausschüssen – brach liegt. Die gewünschte Kontinuität leidet mehr unter dem Fehlen eines Mitglieds und einer nicht gegebenen Beschlussfähigkeit, als unter Ersatz-AKR-Tätigkeit.
Mehr Köpfe können mehr für unsere KollegInnen in den Betrieben leisten – und darauf sollten wir nicht verzichten.
Die Vollversammlung der AK-Wien beschliesst daher,
dass für jede Ausschussvertretung 5 Ersatznominierungen vorgenommen werden, die, so wie bei der Vollversammlung auch, von Ersatz-ArbeiterkammerrätInnen besetzt werden können.