Antrag 6 / Arbeitstagung zur einer Sozialversicherungslösung für Mischformen aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit

 

Das österreichische Sozialversicherungssystem baut zentral auf der Unterscheidung selbstständig/unselbstständig erwerbstätig auf. Während diese Unterscheidung in fordistischen Aufbaujahren (Nachkriegszeit bis in die 1970er) funktioniert hat, zeigen sich verstärkt im letzten Jahrzehnt Entwicklungen (neue Arbeitsformen, Lohndumping auf dem Umweg der Abwälzung von „Lohnnebenkosten“ auf ArbeitnehmerInnen, Projektarbeit in vielen Tätigkeitsbereichen, …), die diese Teilung vor allem in Niedriglohnbereichen (kombinierte Beschäftigungen mit unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Zuordnungen) zunehmend zu einem Problem der davon betroffenen ArbeitnehmerInnen/„Neuer Selbstständiger“ macht. Reparaturen der letzten Jahre, vor allem über den Versuch der sozialversicherungstechnischen Angleichung verschiedener arbeitsrechtlicher Standards, sind zwar gut gemeint, ergeben aber für die Betroffenen in der Regel keine wesentlich verbesserte Situation, weil Arbeitsverhältnisse quer zur zentralen Teilung immer aussen vor bleiben.

Ein zentrales Problem betrifft die soziale Absicherung: Einnahmen sowohl aus selbstständigen als auch unselbstständigen Tätigkeiten führt in fast allen sozialen Sicherungssystemen wechselseitig zu einem Ausschluss.

Als Role-Model werden immer wieder KünstlerInnen genannt – und aus deren Position gibt es auch seit einigen Jahren Anstrengungen, um eine soziale Absicherung für solche Situationen zu schaffen. Vorschläge liegen grundsätzlich am Tisch, die Diskussion muss aber breitest möglich geführt werden.

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