Es stehen wieder AK-Wahlen an! 10.04 – 23.04 Liste 4 – GEMEINSAM AUGE/UG

Wir nähern uns mit großen Schritten den Arbeiterkammer Wahlen in Wien, Niederösterreich und Burgenland

Dort wird bestimmt wie die politische Ausrichtung einer der wichtigsten Institutionen der Arbeitnehmer:innen-Vertretung in den nächsten 5 Jahren aussehen wird.

Auch für unsere Arbeit ist ein gutes Ergebnis bei der Arbeiterkammerwahl von 10.04 bis 23.04 wichtig. Wir wollen auch weiterhin die linke und öko-soziale Stimme der Beschäftigten sein. Dafür brauchen wir eure Unterstützung!

  • Bewerbt und verlinkt unsere Website zur AK Wahl: akwahl2024.at
  • Gerne könnt ihr auch eines unserer Sharepics auf euren Social Media Kanälen teilen. Am besten mit Link zur Website.

  • Wenn ihr Flyer oder Plakate für euren Betrieb braucht, schreibt uns einfach ein Mail an auge@ug-oegb.at

Wozu AUGE:UG Flyer

Was sind AK-Wahlen?

Die Arbeiterkammer ist in erster Linie für ihre Serviceleistungen bekannt. Kaum eine:r die/der nicht schon die Leistungen der Arbeiterkammern in der einen oder anderen Form in Anspruch genommen hat: Die AK berät in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich des Konsument:innenschutzes. AK ist allerdings nicht nur Service. AK ist auch Politik.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind einmal alle AK-zugehörigen Arbeitnehmer:innen – unabhängig von ihrer Staatsbürger:innenschaft – die an einem bestimmten Stichtag in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. AK-zugehörige Arbeitnehmer:innen sind dabei alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft – Arbeiter:innen wie Angestellte – aber auch öffentlich Bedienstete in ausgegliederten Betrieben – z.B. in Krankenhäusern, an Universitäten, in Verkehrsbetrieben. Wahlberechtigt ist jedenfalls jede:r, der/die AK-Umlage zahlt.

Weiters wahlberechtigt sind auch Arbeitslose, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und seit 1. Jänner 2008 auch freie DienstnehmerInnen.

Achtung! Arbeitslose, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Zivil– und Präsenzdiener werden nicht automatisch als Wähler:innen erfasst, sondern müssen sich eigens in die Wähler:innenliste aufnehmen lassen

Was, wann, wie wird gewählt

Gewählt wird die politische Zusammensetzung des Arbeitnehmer:innenparlaments, der „AK-Vollversammlung“ für die nächsten fünf Jahre. Dieses beschließt die grundlegende politische und inhaltliche Arbeit der Arbeiterkammern.

Die Arbeitnehmer:innenparlamente werden auf Landesebene gewählt. Die Vollversammlungen der jeweiligen Länderarbeiterkammern beschicken schließlich auf Basis des Wahlergebnisses die Bundesarbeitskammer, das Bundes-Arbeitnehmer:innenparlament.

Wie zu den Nationalratswahlen kandidieren auch zu den AK-Wahlen unterschiedliche Listen und Fraktionen – meist Gruppierungen, die auch in den Gewerkschaften ihre fixe Verankerung haben.

GEMEINSAM mit euch für eine linke, unabhängige und öko-soziale Arbeiterkammer! –  GEMEINSAM AUGE/UG

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