Grundschulung für Betriebsrät*innen online: 9./ 13./ 14. April 2021

ug gewerkschaft

Die AUGE/UG-Grundschulung für BetriebsrätInnen und solche, dies werden wollen, findet statt am

Fr, 09. April, 16:00–20:00
Di, 13. April 17:00-20:00
Mi, 14. April 17:00-20:00

Zielgruppe: BetriebsrätInnen, ErsatzbetriebsrätInnen, an einer Betriebsratsgründung Interessierte

Inhalt: Grundbegriffe des Arbeits- und des Arbeitsverfassungsrechts, Einführung in die Grundlagen von Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit, Vorstellung ÖGB, AK und AUGE/UG

ReferentInnen: Vera Koller, Karin Stanger und Fritz Schiller

Um Anmeldung wird gebeten! (mail: auge@ug-oegb.at, Tel: 01/505 19 52)

Teil 1 (Freitag)

Im ersten Teil der Grundschulung werden wir gemeinsam versuchen, uns an das oft „von außen“ undurchschaubare und manchmal auch verwirrende System der Interessensvertretung in Österreich heranzuwagen. Einerseits soll es dabei um die Struktur und den Aufbau der betrieblichen (Betriebsrat) und überbetrieblichen (ÖGB, Einzelgewerkschaften und Arbeiterkammern) Interessenvertretungen gehen. Andererseits schauen wir uns genauer an, wie diese Ebenen der Interessensvertretungen zusammenhängen und welche Bedeutung bzw. Funktionen sie für BetriebsrätInnen haben. Gleichzeitig geht es auch um die Rolle von BetriebsrätInnen in Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowie die Rolle der AUGE/UG bzw. der UG in der AK und im ÖGB.

Folgende Fragen werden wir uns dabei besonders anschauen:

Welche Ebenen der Interessensvertretung gibt es? Auf Basis welcher gesetzlicher Regelungen agieren die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen? Was sind die zentralen Aufgaben/Funktionen der unterschiedlichen Ebenen der Interessensvertretung? Welche Gewerkschaft ist für mich zuständig? Warum sind Gewerkschaften und AK für BetriebsrätInnen wichtig? Welche Rolle spielen Fraktionen in AK und ÖGB? Wer oder was ist die AUGE/UG bzw. die UG?

Teil 2

Im zweiten Teil werden wir uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Dabei werden wir uns mit den Grundzügen des Arbeitsrechts im Allgemeinen sowie dem Arbeitsverfassungsrecht, also „der Bibel der betriebsrätlichen Arbeit“, im Besonderen beschäftigen.

Wir werden uns so banalen Dingen wie z.B., wo in diesem fetten, schlauen Buch steht genau die Information die ich benötige?, als auch schon detaillierteren etwas komplexeren Fragestellungen, wie z.B. der Möglichkeit der Kündigungsanfechtung gemäß Teil 2 (Samstag, 10:00 – 17:00 Uhr)§ 105 ArbVG widmen. Ich hoffe euch einen guten Einstieg in die oft als langweilig und trocken befürchtete Materie des Arbeits- bzw. Arbeitsverfassungsrechts bieten zu können, und wünsche mir ein offenes und reges miteinander Erarbeiten der zentralen Inhalte eurer betriebsrätlichen Tätigkeit.