Antrag 02 / Mindestsicherung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung
ÖAAB, FA, ARGE: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass …

  • die Mindestsicherung als einheitliches Sicherungssystem mit einem einheitlichen Richtsatz für anspruchsberechtigten Menschen erhalten bleibt
  • Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, jene Unterstützung und vor allem jenen Zugang zu Ausbildung und Qualifikation erhalten, der notwendig ist, um in absehbarer Zukunft nachhaltig ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeit von der Mindestsicherung führen zu können.

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch ab, in der Mindestsicherung mehrere Klassen von Menschen in Notlagen zu schaffen. Sie spricht sich gegen jeden Versuch aus, eine verfassungswidrige Obergrenze zu Lasten von Kindern oder eine nicht existenzsichernde Mindestsicherung light zu schaffen.
Die AK Wien erklärt öffentlich, dass sie Menschen, die zukünftig von einer verfassungswidrigen Obergrenze in der Mindestsicherung oder einer gegen das internationale Recht verstoßende „Mindestsicherung light“ betroffen sind, bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche bis zum Europäischen Gerichtshof bzw. zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen wird.

Keine Hasspolitik auf dem Rücken von Menschen in Notlagen
Keine Null-Euro-Kinder in der Mindestsicherung
Voller Rechtsschutz im Kampf gegen eine Obergrenze in der Mindestsicherung sowie eine „Mindestsicherung light“

In der Debatte um die Neufassung der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die bedarfsorientierte Mindestsicherung werden Forderungen erhoben, die nicht nur verfassungswidrig sind und gegen internationales Recht verstoßen, sondern auch jeder seriösen sozialen und gesellschaftlichen Inklusion unüberwindbare Hürden entgegenstellen.

Verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist nach der Judikatur des VfGH etwa die Schaffung einer Obergrenze für Familien. Eine diesbezügliche Regelung in einem Landessozialhilfegesetz wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Neben der offenkundigen Rechtswidrigkeit dieser Forderung ist sie aber völlig unverständlich und kontraproduktiv: Es ist nicht egal, ob eine Familie ein Kind hat oder fünf. Der Vorschlag der ÖVP nach Schaffung einer Obergrenze von € 1.500,- hätte zur Folge, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern monatliche Verluste von etwa € 100,- zu verdauen hätte. Jedes weitere Kind würde überhaupt keine Mindestsicherung mehr erhalten, also quasi ein Null-Euro-Kind sein.
Die ÖVP muss erst erklären, wie sie in Österreich ein Kind von € 150,80 (Richtwert 2016) menschenwürdig aufwachsen lassen möchte. Mit 0 €, wie die ÖVP das fordert, geht es jedenfalls gar nicht.
Die ÖVP will 43.000 Kinder in Österreich zu Null-Euro-Kindern machen.

Der Bundesverfassung und dem Internationalen Recht widerspricht auch die Forderung nach einer so genannten „Mindestsicherung light“, mit der Menschen gezwungen werden sollen, von einem noch niedrigeren Betrag als dem in Österreich anerkannten Existenzminimum (dem Ausgleichszulagenrichtsatz) ein Leben fristen zu müssen. Es ist in Österreich nicht möglich, von € 560,- im Monat zu leben.

Die völlig jenseitigen Forderungen der ÖVP werden von Behauptungen garniert, die jeder realen Grundlage widersprechen. So versucht die ÖVP darzustellen, dass Menschen in der Mindestsicherung tausende von Euro kassieren, ohne arbeiten zu müssen. Das entbehrt jeder Grundlage. Zum Ersten, weil ein Einkommensgemenge aus Mindestsicherung und Familienbeihilfen keinem monatlichen Erwerbseinkommen entspricht. Zum Zweiten, weil auch jede österreichische Familie mit vielen Kindern denselben Schutz in der Mindestsicherung erhält, wie die in der Absicht, mit falschen Darstellungen Hassdiskurse zu eröffnen, dargestellten Berechnungen. Und zum Dritten, weil Mindestsicherung nur erhält, wer seine Arbeitskraft einsetzt bzw. entsprechende Maßnahmen zur Inklusion setzt.
Probleme mit der Mindestsicherung gibt es nicht, weil Menschen angeblich eine zu hohe Mindestsicherung erhalten, sondern weil die Träger der Mindestsicherung keine ausreichenden Maßnahmen setzen, um MindestsicherungsbezieherInnen gesellschaftlich, beruflich und sozial zu inkludieren.

Wir brauchen keine Hassdebatte gegen MindestsicherungsbezieherInnen, sondern Zugang zu Gesundheitsleistungen, Beratung, Betreuung und Begleitung im Inklusionsprozess und vor allem Zugang zu beruflich verwertbarer Ausbildung und Qualifikation.
Ziel der Mindestsicherung muss es sein, Menschen nachhaltig in die Gesellschaft einzubinden. Das erfolgt nicht durch verstärkte Ausgrenzung.