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Antrag 9 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Auch und gerade in Zeiten von Budgetkonsolidierungen ist der Bereich der Bildung von Sparmaßnahmen auszunehmen. Zahlreiche ExpertInnen bestätigen immer wieder, dass Investitionen in Bildung gerade in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise eine sinnvolle Maßnahme mit hohen Renditen für den Staat darstellen. Deshalb ist der Bereich der Bildung mit höheren Budgetmitteln auszustatten. Andere EU-Staaten (z.B. Deutschland) haben dies bereits umgesetzt und diese Notwendigkeit erkannt.

Investitionen im Bereich der tertiären Bildung schaffen Arbeitsplätze, nachhaltige Arbeitsplätze, die langfristig Beschäftigung sichern. Weiters stellt ein ausfinanzierter tertiärer Bildungsbereich eine gute Ausbildung der zukünftigen ArbeitnehmerInnen sicher; ArbeitnehmerInnen, die die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Österreichs erhalten und sicherstellen.

Alle Aussagen und „Nicht-Aussagen“, die die Bundesregierung bis jetzt getroffen hat, lassen darauf schließen, dass eine ausreichende Finanzierung dieses Sektors nicht im geringsten geplant ist. Im Gegenteil wird bereits vom Einfrieren der Budgets der Universitäten ab dem Jahr 2013 *1) gesprochen und einzelnen Rektoren wird empfohlen bereits jetzt für diese Zeit anzusparen: Sparen mit Budgets, die schon jetzt nicht ausreichen!. Auch der angekündigten Expansion der Fachhochschulen wurde wieder eine Absage erteilt.

Als Konsequenzen werden bestehende Probleme wie schlechte Betreuungsrelationen, Raumnot und die grundsätzliche Mittelknappheit weiter zugespitzt. Und mit einem weiteren Plus an Studierenden in diesem Studienjahr verschärfen sich diese Probleme bereits jetzt.

Die 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, ein Konjunkturpaket tertiäre Bildung und Forschung zu schnüren und im Zuge dessen einen konkreten und verbindlichen Fahrplan zur jährlichen und stetigen Anhebung der Finanzierung des tertiären Bildungssektors auf zumindest 2% des BIP bis zum Jahr 2020 vorzulegen.

*1) Bis zum Jahr 2012 sind die Leistungsvereinbarungen bereits abgeschlossen. 2013 beginnt die nächste Periode der zwischen Universitäten und Wissenschaftsministerium auszuverhandelnden Leistungsvereinbarungen.

Download: BAK AUGE Antrag 9-Finanzierung Hochschulen

Antrag 7 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Die Schaffung der Rezeptgebührenobergrenze von 2% des Monatseinkommens wurde von der Regierung bei Schaffung und in der Folge als großer sozialpolitischer Meilenstein verkauft. Tatsächlich ist die Regelung aber in mehreren Bereichen ungenügend.

1.Die Tatsache, dass mit Rezept verschriebene Medikamente, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegen, nicht zu den Ausgaben zur Erreichung der Obergrenze mit einberechnet werden, stellt insbesondere bei Menschen, die auf die Einnahme einer größeren Zahl von Medikamenten angewiesen sind, eine erhebliche und unverständliche finanzielle Belastung dar. Diese Belastung hat sich durch die als Entlastungsmaßnahme gedachte Reduktion der Mehrwertsteuer auf Medikamente deutlich verschärft, weil eine Zahl von Medikamenten eben durch die Reduktion des Steuersatzes unter die Preisgrenze der Rezeptgebühr gefallen sind.

2.Bei der Einführung der Rezeptgebührenobergrenze wurde eine zeitnahe Berücksichtigung erworbener Medikamente auf dem Rezeptgebührenkonto versprochen. In der Realität gibt es diese nicht. Wird die Rezeptgebührenobergrenze etwa erst Ende November erreicht, kann dies im laufenden Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Ein ähnliches Einnahmemuster vorausgesetzt kann das Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze auch in den folgenden Jahren nicht innerhalb einer Frist erreicht werden, die für den oder die Versicherte(n) tatsächliche Auswirkungen hat. Dies deshalb, weil mit Jahresbeginn das Konto der bezahlten Rezeptgebühren wieder auf Null gestellt wird. Gutschriften des Vorjahres reduzieren lediglich die Zahl der notwendigen Rezeptgebühren, die nun im neuen Jahr erreicht werden muss, um in Genuss der Obergrenze zu kommen. Da Verrechnung durch Apotheken und Versicherungsträger aber bis zu vier Monate in Anspruch nehmen kann, können eine Reihe von Menschen in der Praxis erst nach vier Jahren effektiv eine Rezeptgebührenbefreiung in Anspruch nehmen (oder sich bezahlte Mehrkosten im zweiten Folgejahr ausbezahlen lassen). Gerade im Bereich der Menschen mit niedrigem Einkommen wird somit das sozialpolitisch angestrebte Ziel der finanziellen Entlastung auf Grund der Dauer des Verrechnungsvorganges nicht erreicht.
3.Die Rezeptgebührenbefreiung wird von den Sozialversicherungsträgern exekutiert, indem für Einkommen (etwa Pensionen) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz automatisch der Ausgleichszulagenrichtsatz als Einkommen angenommen wird. Dies ist eine unsachliche Interpretation des Gesetzes und richtet sich vornehmlich gegen Frauen: Faktisch ist die Rezeptgebühren-Obergrenze für diese deutlich höher als 2% des Einkommens.
4.Auch wenn die Administration der Sozialversicherungsträger zum Teil unsachlich und unverständlich ist, liegt deren Ursache auch in der rechtlich unbefriedigenden Situation, dass den Trägern durch den Gesetzgeber zwar eine Rezeptgebühren-Obergrenze auferlegt wurde, dieser aber nicht für den daraus resultierenden Einnahmenausfall aufkommt.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 147. Hauptversammlung der BUndesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass

mit Rezept verschriebene Medikamente, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt, zukünftig in das Rezeptgebühren-Konto einberechnet werden;
eine zeitnahe Berechnung des individuellen Rezeptgebühren-Kontos erfolgt, sodass die sozialpolitisch erwünschte Wirkung überhaupt erreicht werden kann;
die Rezeptgebühren-Obergrenze bei besonders niedrigen Einkommen nicht vom Ausgleichszulagenrichtsatz, sondern vom tatsächlichen Einkommen berechnet wird;
dass die Sozialversicherungsträger den Einnahmenverlust aus der Rezeptgebühren-Obergrenze auch tatsächlich und vollständig ersetzt erhalten.

Download: BAK AUGE Antrag 7-Rezeptgebuehr

Antrag 6 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Auch wenn es nur wenige wissen: Wer ins Spital kommt, muss dafür (fast immer) einen Selbstbehalt zahlen. Dieser Selbstbehalt ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich . Angehörige von Versicherten (also PartnerInnen, Kinder) zahlen einen höheren Beitrag. Die Überlegung dahinter: Wenn Angehörige im Spital sind, fallen zu Hause geringere Kosten (für Essen etc.) an.

Insbesondere bei Kindern ist der Gedanke absurd: Kinder im Spital verringern nicht die Kosten, sondern erhöhen sie. Neben der enormen psychischen Belastung, Mehraufwendungen für Besuche, die Neuorganisation des Lebens im Haushalt fallen immer öfter auch Zusatzkosten für die Aufnahme eines die Kinder begleitenden Elternteils an. Der Spitalskostenbeitrag für Mitversicherte erhöht diese Kosten in Wien um bis zu € 481,60. Besonders fatal ist es, wenn ein längerer Krankenhausaufenthalt Anfang Dezember angetreten werden muss und in das neue Jahr hinein fortbesteht. In diesem Fall muss der Spitalskostenbeitrag nämlich zwei Mal bezahlt werden (für das alte Jahr und für das neue). Wer sein Kind im Krankenhaus nicht allein lassen will, wird übrigens noch einmal zur Kasse gebeten.
Begleiten Eltern ihre Kinder im Spital, so können die Kosten dafür noch einmal deutlich steigen, weil – nach Bundesländern unterschiedlich, die Kosten für den Aufenthalt der Eltern zu bezahlen sind. In Wien können auf diese Weise für ein siebenjähriges Kind Kosten von bis zu € 1274,70 anfallen.

Der Spitalskostenbeitrag ist ein Selbstbehalt ohne Lenkungseffekt. Menschen gehen ins Spital, weil ihnen ein Arzt oder eine Ärztin sagt, dass sie eine Behandlung benötigen. Autonome Entscheidungen, etwa über die Dauer von Spitalsaufenthalten, sind nicht nur der einzelnen, nicht sachkundigen Person nicht zumutbar, sondern oftmals sogar gefährlich.
Die einzelne Person ist nicht dafür verantwortlich, dass das Krankenanstalten-finanzierungssystem die Aufnahme ins Spital fördert. Sie muss sich viel mehr auf die Einschätzung des Arztes/der Ärztin verlassen.
Die Sinnhaftigkeit des Spitalkostenbeitrages ist daher grundsätzlich zu hinterfragen.
In besonderem Maße ist dieser Kostenbeitrag bei Kindern zu hinterfragen, da Spitalsaufenthalte von Kindern nicht mit einer finanziellen Entlastung, sondern mit einer deutlich Kostenerhöhung und erheblicher psychischer Belastung der Eltern verbunden sind.

„Historisch“ betrachtet sind Spitalskostenbeiträge immer dann entstanden, wenn sich Bund und Länder im Zuge des Finanzausgleichs nicht einigen konnten. Die Rechnung wurde den Menschen präsentiert, die ins Spital mussten.

1988 wurde im Zuge des Finanzausgleichs ein allgemeiner Spitalskostenbeitrag von ATS 50,- pro Tag eingeführt.
Im Jahr 1997 wurde ein vorerst befristeter, deutlich höherer Spitalskostenbeitrag für Mitversicherte geschaffen.
Im Jahr 2001 schließlich wurde die Befristung des Spitalskostenbeitrags für Mitversicherte durch Schwarz-Blau aufgehoben und die Regelung ins Dauerrecht übernommen. Gleichzeitig wurden für Versicherte zwei neue, zusätzliche Beiträge geschaffen.

Die besondere Absurdität des Regelungsdschungels liegt neben der sozialen Unverträglichkeit (insb. Für Familien) auch in der Tatsache, dass die Vielzahl der Kostenbeiträge, die fast alle in unterschiedliche Fonds fließen, ein enormer Verwaltungsaufwand produziert wird, der – gelinde formuliert – sachlich nicht begründbar ist, zumal auf diese Weise weniger als ein Prozent der gesamten Krankenhausfinanzierungsmittel behandelt werden.

Besonders unsozial ist aber jedenfalls die Einhebung eines erhöhten Selbstbehalts bei Kindern.

Die 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Spitalskostenbeitrag für Kinder durch Schaffung einer Ausnahmeregelung zu § 447 f (7) ASVG sowie die Spitalskostenbeiträge nach § 27 KaKuG abzuschaffen. Die Wr. Landesregierung wird aufgefordert, ihren Einfluss entsprechend geltend zu machen.

Download: BAK AUGE Antrag 6-Spitalskostenbeitrag-1

Antrag 5 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Lohnarbeit ohne jede Form der sozialen Absicherung und rechtlichen Regulierung, verheerende Arbeitsbedingungen und Überausbeutung bis hin zu Fällen von Lohnbetrug und Übergriffen seitens der Vorgesetzten: Das, was wie eine Beschreibung von Zuständen in Fabriken zu Beginn der Industrialisierung klingt, ist auch heute innerhalb der kapitalistischen Zentren für viele Menschen eine Realität, der sich auch Gewerkschaften stellen müssen.

MigrantInnen, denen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus der Zugang zu den formellen Sektoren des Arbeitsmarkts versperrt ist und die sich deshalb in seinen informellen Sektoren verdingen müssen, scheinen sich in einer Grauzone aus völliger Willkür und Rechtlosigkeit zu bewegen. Undokumentiertes Arbeiten – d.h. Arbeiten ohne Arbeitspapiere – betrifft sowohl Personen ohne als auch mit legalem Aufenthaltstatus in Österreich, z. B. bei StaatsbürgerInnenschaft „neuer“ EU-Länder, Aufenthaltsbewilligung durch das ordentliche Studium an einer österreichischen Hochschule, Fehlen der Beschäftigungsbewilligung aufgrund des Verschuldens der BetriebsinhaberInnen, etc.

Die soziale und rechtliche Diskriminierung undokumentiert abhängig Arbeitender machen diese jedoch nicht nur erpressbar und ausbeutbar, sie führen auch dazu, dass die sozial- und kollektivvertragsrechtlichen Standards unterminiert werden. Die Ausbeutung und rechtliche Schutzlosigkeit von undokumentiert abhängig Arbeitenden führen daher zu einer Schwächung der Position aller abhängig Beschäftigten in Österreich.

Dass dem nicht so sein muss, zeigen neuere Entwicklungen in Deutschland. Dort hat die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in jüngster Zeit in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen an mehreren Standorten gewerkschaftliche Anlaufstellen für Menschen in prekären (Aufenthalts- und/oder) Arbeitssituationen eingerichtet, um Beratung in sozial- und arbeitsrechtlichen Belangen sowie Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten anzubieten. Die Rechtslage in Deutschland macht es möglich, dass undokumentiert Arbeitende nicht die leicht ausbeutbare Konkurrenz gegenüber legal Beschäftigten sein müssen. Mit Unterstützung von ver.di konnten vor dem Arbeitsgericht bereits Erfolge erzielt und damit gegenüber der ArbeitgeberInnenseite Exempel von gesamtgesellschaftlicher Relevanz statuiert werden. Auch in Österreich ist es Zeit, umzudenken und gegenzulenken.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher:

1. Keine Bereicherung und Wettbewerbsvorteile für ArbeitgeberInnen durch die Beschäftigung von undokumentiert Arbeitenden.
2. Lohnarbeit darf nicht von Rechten entkoppelt sein: Erwerb von Rechten durch Arbeit – für alle abhängig Arbeitenden und zum Schutz aller abhängig Arbeitenden!
3. Kein Unterminieren von sozial- und kollektivvertragsrechtlichen Standards!
4. Änderung der österreichischen Rechtslage, sodass bei undokumentierter Arbeit nicht nur im Fall von Lohnbetrug rechtliche Schritte gegen ArbeitgeberInnen („Bereicherungsdelikt“) möglich sind, sondern auch darüber hinaus Ansprüche wie auf Grund eines gültigen Arbeitsvertrages bestehen, z.B.:
–         Kündigungs- und Entlassungsschutz: Lohnentgang durch nicht eingehaltene Kündigungsfristen muss einklagbar sein.
–         ArbeitgeberInnen müssen im Rechtsstreit auch zur nachträglichen Zahlung der sonst anfallenden Lohnnebenkosten verpflichtet werden können: Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, MitarbeiterInnenvorsorge, Abgaben, Steuern, etc.
5. Keine Ausweisung oder Abschiebung von undokumentiert Arbeitenden während eines laufenden Rechtsstreits! Die Durchsetzung von Arbeitsrechten darf nicht durch fremdenpolizeiliche Maßnahmen erschwert oder verhindert werden.
6. Schaffung der Vorraussetzungen, dass undokumentiert Arbeitende sowie grundsätzlich auch Personen ohne Aufenthaltspapiere Mitglied im ÖGB werden können.
7. Schaffung der Vorraussetzungen für adäquate gewerkschaftliche Organisierungsformen von undokumentiert arbeitenden Menschen die auch der Lebensrealität von Menschen ohne festen Aufenthalt oder dokumentierten Arbeitsstatus entsprechen.
8. Kein Ausspielen von abhängig Arbeitenden gegeneinander aufgrund von Aufenthalts- und/oder Arbeitsverhältnissen! Rechte ausbauen! Solidarität stärken!

Download: BAK AUGE Antrag 5 UndokumentiertArbeiten_NN

Antrag 4 zur 147. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 25. November 2010

Wie wir es in der Geschichte unseres Landes schon einmal leidvoll erleben mussten, werden auch heute wieder GewerkschafterInnen und ArbeitsnehmerInnen-VertreterInnen von Rechtsextremen angegriffen.
Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass RepräsentantInnen offen und persönlich (mit Namen, Photo und Adresse) in rechtsextremen Publikationen und im Internet attackiert und diffamiert werden.

Mit großer Beunruhigung und Besorgnis beobachtet die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die Zunahme rechtsextremer, antisemitischer und fremdenfeindlicher Haltungen und Taten und die Verbreitung rechtsextremer und rechtspopulistischer Einstellungen bis in weite Kreise der Bevölkerung, der Parteien und Vereine.

Rechtsextreme Parteien sind in Parlament und Landtagen vertreten; aber es gibt auch die Übernahme rechtsextremer und rechtspopulistischer Haltungen oder die kritiklose Übernahme reaktionärer Geschichtsbilder in demokratischen Parteien und Organisationen. Stellvertretend hierfür sei die Diskussion um die Integration hier lebender Menschen türkischer oder arabischer Herkunft und moslemischen Glaubens.

Es ist zu beobachten, dass die Rechtsextremen von heute nicht mehr allein mit Thesen im Stil von „Ausländer raus“ arbeiten:
Sie verbinden klassische rechtsextreme Einstellungen wie Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus mit sozialen und ökonomischen Themen wie Arbeitsmarktlage, Globalisierung oder Kapitalismuskritik. Sie benutzen Ängste, die in unserer Gesellschaft verbreitet sind: Unter dem Deckmantel scheinbar sozialpolitischer Argumentationen vermitteln sie antidemokratische und autoritäre Positionen und Parolen.

Die Angst vor sozialem Abstieg, das Erleben von Unsicherheit, das Erfahren von sozialer Ausgrenzung und von Entwurzelung sowie das Gefühl, gedemütigt und herabgesetzt
zu werden oder der zunehmenden Komplexität der modernen Welt nicht mehr gewachsen zu sein, können Menschen so verunsichern, dass sie für rechtsextreme Einstellungen ein offeneres Ohr haben oder darin gar eine Perspektive zu erkennen glauben.

Wo Rechtsparteien und Rechtspopulisten mit Ängsten und Ressentiments Politik machen, setzt die Bndesarbeitskammer auf Gestaltungskraft, auf solidarisches Engagement und auf Mitbestimmung als einen demokratischen und wirksamen Weg, ökonomischen und sozialen Wandel zu gestalten.

1. Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer wendet sich entschieden gegen alle Formen von Rechtsextremismus, Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz.

2. Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer verurteilt jedes demagogische Verhalten von PolitikerInnen und Parteien, die die berechtigten Ängste der Menschen in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und öffentliche Unsicherheit und Globalisierung ausnutzen, um MigrantInnen, AsylbewerberInnen und ethnische Minderheiten als Ursache der Misere verantwortlich zu machen.

3. Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer ruft alle ArbeitnehmerInnen auf, für eine gerechte Behandlung aller Mitmenschen ungeachtet ihrer Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Sprache, Behinderung, Religion/Glauben oder Weltanschauung, ihres Geschlechtes oder sexueller Identität einzutreten.

Download: BAK AUGE Antrag 4 Rechtsextremismus