Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 02 / Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Die AK Wien tritt für eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit und Übergangsgeld mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG ein.

Im Jahr 2000 hat die damalige blau-schwarze Regierung eine Regelung abgeschafft, mit der das Arbeitslosengeld valorisiert wurde. Da seither die Höhe eines einmal festgesetzten Arbeitslosengeldes auch dann nicht steigt, wenn ein Mensch über längere Zeit arbeitslos ist, verlieren diese Menschen zunehmend an Fähigkeit, ein Leben in Würde zu führen.
Die Zahl der Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, nimmt seit Beginn der Krise im Jahr 2008 stark zu. Diesen Menschen bricht die Existenzgrundlage weg. Die jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes ist eine notwendige Reaktion der Gesellschaft auf diese Entwicklung. Die Forderung nach einer Valorisierung wird daher auch von den Betroffenen selbst erhoben: So betreibt etwa die Initiative „Aktive Arbeitslose“ derzeit eine Petition zur Valorisierung des Arbeitslosengeldes.
Mehr als 50% aller arbeitslosen Menschen sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. 35% sind jedenfalls armutsgefährdet, da sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Diese Zahlen erhöhen sich, je länger die Arbeitslosigkeit andauert: 42% aller ganzjährig arbeitslosen Menschen sind armutsgefährdet, 67% sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet .
Um das Ausmaß der Problematik deutlich zu machen: Im Jahresdurchschnitt 2015 waren 147.601 Menschen länger als ein Jahr von Leistungen des AMS abhängig (sogenannte langzeitbeschäftigungslose Menschen). Im März 2016 sind es schon 164.170. Den Daten der Statistik Austria zu Armutsgefährdung und Ausgrenzung ist zu entnehmen, dass sich mehr als 97.000 Kinder in Österreich in manifester Armut befinden, weil sie in einem Haushalt mit langzeitarbeitslosen Menschen befinden.

 

Langzeitbeschäftigungslose Menschen seit 2007

 

Frauen

Männer

zusammen

2007

28.988

34.323

63.311

2008

24.558

29.858

54.416

2009

25.706

32.499

58.205

2010

31.738

42.165

73.903

2011

32.609

41.020

73.629

2012

34.224

42.134

76.358

2013

39.820

50.007

89.826

2014

51.517

67.907

119.424

2015

62.836

84.764

147.601

 

Bereits der Ausbruch der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2007 hat die Zahl der langzeitbeschäftigungslosen Menschen stark ansteigen lassen. Nach dem Beschluss des sogenannten Fiskalpaktes im Jahr 2012, der einen de facto Ausstieg der öffentlichen Hand aus der Investitions- und Konjunkturpolitik zur Folge hatte, verdoppelte sich die Zahl der betroffenen Menschen innerhalb von drei Jahren.
Der höchste Anteil langzeitbeschäftigungsloser Menschen findet sich unter der Gruppe von Menschen, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen hat. Dies ist insofern auch nicht weiter verwunderlich, als diese Gruppe ein Arbeitslosigkeitsrisiko von 26%, in Wien sogar von knapp 40% unterliegt. Plakativ ausgedrückt: Vier Menschen mit Pflichtschulabschluss müssen sich zu jedem Zeitpunkt um drei Jobs bemühen. In Wien müssen sich sogar fünf Menschen um drei Jobs konkurrieren.

Diagramm2 Lukas

Grafik: http://www.dnet.at/elis/Tabellen/arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeitsrisiko_Ausbildung_Jahr.pdf#page=1&zoom=auto, -38,618

Immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen sind immer länger arbeitslos und erhalten daher nur ein niedriges Arbeitslosengeld (bzw. eine niedrige Notstandshilfe). Begründet wurde dies in der Vergangenheit mit der Erhöhung des Anreizes, bei reduzierter Kaufkraft eine Beschäftigung aufzunehmen. Diese Begründung war schon in der Vergangenheit verfehlt und realitätsverzerrend. Im März 2016, in dem auf zehn arbeitslose Menschen nur ein offenes Stellenangebot kommt, nimmt eine derartige Argumentation die nachhaltige Ausgrenzung von Menschen, die es im Leben weniger gut getroffen haben, in Kauf.
Die Kosten einer jährlichen Valorisierung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung liegen deutlich unter der jährlichen Einnahmensteigerung aus Beiträgen und sind somit bedeckt.

 

Antrag 01 / Für eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer am 22. Juni 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 159. Hauptversammlung der Bundesarbeiterskammer möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien tritt für die Umwandlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine echte Bedarfsorientierte Grundsicherung ein.

  • Diese Grundsicherung steht allen Menschen in Österreich offen und dient nicht allein der Überwindung von Problemlagen und der gesellschaftlichen Inklusion, sondern auch der Prävention.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch auf ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens sowie auf jene notwendige Beratung, Betreuung und Unterstützung, die zur Prävention und/oder Überwindung von Problemlagen nötig ist.
  • Rechtsansprüche in der Grundsicherung sind für das Individuum gerichtlich durchsetzbar.
  • Die Grundsicherung sichert ein ausreichendes Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich zumindest am Ausgleichszulagenrichtsatz und ist 14 Mal im Jahr auszubezahlen.
  • Die Grundsicherung beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation. Jeder Mensch hat das Recht, unter Bezug der Grundsicherung eine beruflich verwertbare Ausbildung zu absolvieren.
  • Die Grundsicherung garantiert jedem Menschen das Recht auf Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Überwindung der ihn oder sie betreffenden Ursachen und Auslöser von Problemlagen.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch jedes Kindes auf einen qualitativ hochwertigen außerhäuslichen Kinderbetreuungsplatz sowie ganztägige Betreuung.
  • Die Grundsicherung umfasst den Rechtsanspruch von Menschen auf konsumfreie Räume zur Gestaltung der Freizeit.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf eine klientInnenorientierte Betreuung und Begleitung sowie auf Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen durch weisungsfreie, klientInnengebundene Case-ManagerInnen.
  • Die Grundsicherung umfasst einen Rechtsanspruch auf Infrastruktur sowie den Zugang zu dieser.

 
Leben in Würde ist mehr als die pure Absicherung der ökonomischen Existenz: Menschen brauchen nicht allein Essen, Trinken und ein Dach über den Kopf, sondern auch Zugang zum gesellschaftlichen Reichtum: zu Bildung, zu Gesundheitsleistungen, zu Chancen, zu Information. Und bisweilen brauchen sie auch Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Chancen.

Tatsache ist, dass die derzeitige Mindestsicherung nicht in der Lage ist, Menschen in Problemsituationen bei der Bewältigung ihrer Probleme effektiv zu unterstützen: Zahlreiche Bundesländer interpretieren die Regelungen zur Mindestsicherung zu ihrem Vorteil – das heißt: zum Nachteil der Menschen, die Unterstützung benötigen. Und immer mehr Länder versuchen – offensichtlich entgegen der geltenden Rechtslage, der österreichischen Verfassung und dem europäischen Recht – Menschen mit reduzierten Leistungen weiter auszugrenzen: etwa Familien mit einem Höchstdeckel (wie es die ÖVP in Niederösterreich fordert), der bereits eine Familie mit zwei Kindern unterversorgt zurücklässt; oder Subsidiär Schutzberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, in dem diesen die Versorgung unter das Lebensminimum gekürzt wird (wie es zum Teil bereits in Niederösterreich, dem Burgenland und zukünftige wohl auch in Oberösterreich gehandhabt wird).
Im besten Fall beschränkt sich die Mindestsicherung auf eine Geldleistung. Aber nicht einmal diese ist ausreichend: Ein Vergleich der Daten der Statistik Austria betreffend Armutsgefährdung und Ausgrenzung zeigen, dass viele Bundesländer bis zu 80% der Menschen, die Hilfe aus der Mindestsicherung benötigen, nicht erfassen.

 

40% -Schwelle (=BMS-Richtsatz)

BMS-BezieherInnen

armutsgefährdete Menschen ohn BMS

Non-Take-Up-Rate

Burgenland

8609

                                   3.203

5406

62,8

Kärnten

33335

                                   5.020

28315

84,9

64859

                                   21.407

43452

67,0

56878

                                   16.200

40678

71,5

Salzburg

21316

                                   12.468

8848

41,5

Steiermark

36375

                                   22.104

14271

39,2

Tirol

35919

                                   14.258

21661

60,3

Vorarlberg

26171

                                   9.523

16648

63,6

Wien

140288

                                 134.209

6079

4,3

Summe

423750

                               238.392

185358

43,7

 

Jene, die erfasst werden, erhalten keine Unterstützung etwa bei der Überwindung von Problemlagen, keinen Zugang zu Bildung, keine effektive Beratung und schon gar keine Betreuung.
Dies macht das System der Mindestsicherung angreifbar: Die Mindestsicherung leistet nicht das, was sie leisten müsste. Sie führt nicht zur nachhaltigen Inklusion der betroffenen Menschen.
Um eine nachhaltige Inklusion von Menschen zu ermöglichen, bedarf es einer echten Grundsicherung. Einer Grundsicherung, die sich nicht auf eine zu niedrige Geldleistung beschränkt, sondern allen Menschen in Problemlagen – also nicht etwa nur armutsgefährdeten, sondern auch ausgrenzungsgefährdeten Menschen – offensteht. Armut und Ausgrenzung haben zahlreiche Ursachen: schlechte Ausbildung, familiäre Probleme, Schulden, Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes, Betreuungsverpflichtungen, … um nur einige Problemlagen zu nennen.

Vor dem Eintritt von Armut und Ausgrenzung gibt es jedoch regelmäßig eine Phase, in der Probleme eintreten, ohne dass nachhaltige Folgen bereits eingetreten sind. Ziel einer Grundsicherung, die ihren Namen verdient, muss es sein, bereits in diesen Situationen Menschen zu unterstützen.
Neben den genannten Problemlagen fällt jedoch auch auf, dass der Übergang zwischen zwei Lebensabschnitten Menschen besonders anfällig für Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung macht. Allein schon die Durchsicht altersspezifischer Arbeitslosigkeitsdaten zeigt deutlich auf, dass etwa das System der dualen Ausbildung eine unterdurchschnittliche Betroffenheit der Menschen bis 19 Jahren von Arbeitslosigkeit zur Folge hat, die darauffolgende Alterskohorte jedoch zu den von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffenen Altersgruppen zählt. Ebenso hoch ist auch die Arbeitslosigkeit bei Menschen über 55 Jahren. Es ist somit evident, dass jene Altersgruppen, die gerade in das Berufsleben einsteigen oder kurz davor sind, in die Alterspension zu wechseln, besonders stark von Problemlagen in Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit betroffen sind.

Diagramm LukasArbeitslosenquoten nach Altersgruppen

Übergangsproblematiken werden jedoch auch vom immer schneller werdenden Wandel im Berufsleben ausgelöst: Eine sinkende durchschnittliche Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses kombiniert mit erheblichen technologischen Veränderungen begünstigt Problemlagen, die in Armut und Ausgrenzung münden können. Darüber hinaus gibt es noch ca. 400.000 Menschen in Österreich, die zwar nicht unmittelbar armutsgefährdet, jedoch in erheblichem Maße ausgrenzungsgefährdet sind.
Es ist daher ganz besonders wichtig, eine Grundsicherung zu schaffen, die an den Auslösern von Armut und Ausgrenzung ansetzen und nicht erst dann wirkt, wenn Armut und Ausgrenzung bereits eingetreten sind. Dazu zählt auch die Schaffung individueller Rechtsansprüche unabhängig vom Einkommen bzw. vom jeweiligen Haushaltseinkommen. So fällt etwa auf, dass Menschen mit Behinderung regelmäßig und in fast allen Bundesländern nicht als TrägerInnen individueller Rechte angesehen werden, sondern als MitbewohnerInnen eines Haushalts. Dies ist nicht nur in grundrechtlicher und moralischer Hinsicht unerträglich, sondern verursacht regelmäßig erhebliche Beeinträchtigungen aller Haushaltsangehöriger.
Eine echte Grundsicherung wirkt aber nicht nur dort, wo Problemlagen schon entstanden und erkennbar sind, sondern bietet auch Menschen, die nicht unmittelbaren Problemlagen ausgesetzt sind, Unterstützung bei der Prävention, etwa in Zusammenhang mit Unterstützung bei der Betreuung von Familienangehörigen, in Phasen, in denen eine berufliche Neuorientierung überlegt wird, bei Veränderungen der Wohnsituation oder bei der Bewältigung familiärer Probleme.

Antrag 12 / Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27. November 2015

Die 158. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert daher folgende Maßnahmen und gesetzliche Verbesserungen:

1. Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben
Mit Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung für Österreich muss automatisch ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt einhergehen;
sofortige Aufhebung des Bartenstein-Erlasses;
uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach längstens 3 Monaten Wartezeit;
Ziel muss es sein, unabhängig vom Aufenthaltsstatus menschenwürdige Beschäftigungsformen herzustellen.

2. Erleichterung der Nachweisbarkeit von Arbeitsverhältnissen – Beweislastumkehr
Um den Nachweis über ein bestehendes Dienstverhältnis erbringen zu können, benötigen ArbeitnehmerInnen in Ermangelung schriftlicher Dienstverträge und ordnungsgemäßer Lohnunterlagen u.a. handschriftliche Arbeitszeitaufzeichnungen, Informationen über das betreffende Unternehmen bzw. den/die ArbeitgeberIn, Beweise, wie etwa Fotos, SMS mit Dienstanweisungen und Namen von ZeugInnen. Für undokumentierte KollegInnen ist es oftmals wesentlich schwieriger, diese Beweismittel beizuschaffen, da sie auf Grund ihrer hohen Ausbeutbarkeit und besonderen Erpressbarkeit zusätzlich unter Druck stehen.
Die Kammer für ArbeiterInnen und Angestellte für Wien fordert daher analog zum Anti-Diskrimierungs- und Kündigungsanfechtungsrecht eine Beweislastumkehr: Sofern ArbeitnehmerInnen glaubhaft machen können, dass sie bei einem/r bestimmten ArbeitgeberIn gearbeitet haben, muss dieseR ArbeitgeberIn das Gegenteil beweisen, andernfalls gilt das Dienstverhältnis als angenommen.

3. Gleichstellung von arbeitsrechtliche Verfallsfristen – Ausdehnung der Verfallsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche auf drei Jahre
In vielen Branchen, in denen undokumentiert gearbeitet wird, gibt es sehr kurze Verfallsfristen. Häufig verfallen arbeitsrechtliche Ansprüche bereits nach drei Monaten und bevor Betroffene diese geltend machen können. Insbesondere während eines aufrechten Dienstverhältnisses ist die Geltendmachung offener Ansprüche oft nicht zumutbar und mit hohen Risiken gerade für undokmentiert Arbeitende verbunden. Kurze Verfallsfristen betreffen ArbeitnehmerInnen unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Papieren arbeiten. Kurze Verfallsfristen stellen ein großes Problem dar, da die Beschäftigten dadurch viel Geld verlieren.
Die Kammer für ArbeiterInnen und Angestellte für Wien fordert daher die Abschaffung von Verfallsfristen von unter drei Jahren. Darüber hinaus soll die Frist frühestens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufen beginnen.

4. Gesicherter Aufenthalt während arbeitsrechtlichen Verfahren
Um arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, müssen undokumentiert Arbeitende eine persönliche Aussage bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (Niederschrift) oder bei Gericht machen. Aufgrund der besonderen Erpressbarkeit der ArbeitnehmerInnen angesichts ihrer aufenthaltsrechtlich unsicheren Situation, stellt dies jedoch für viele undokumentierten ArbeitnehmerInnen eine immense Hürde dar.
Die Kammer für ArbeiterInnen und Angestellte für Wien fordert daher zumindest für die Dauer eines arbeits- und/oder sozialrechtlichen Verfahrens einen Aufenthaltstitel für die Betroffenen und deren Angehörige. Dies ist auch notwendig, um der EU-Sanktionenrichtlinie gerecht zu werden, wonach Drittstaatsangehörige, die von ArbeitgeberInnen ausgebeutet werden, die Möglichkeit erhalten müssen, ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche einfordern zu können.

5. Umsetzung des Rechts auf Parteienstellung für ArbeitnehmerInnen, für die eine Beschäftigungsbewilligung beantragt wird
EinE ArbeitnehmerIn, deren ArbeitgeberIn einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für ihn/sie stellen muss, hat laut Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) keine Parteienstellung im Verfahren um Ausstellung der Beschäftigungsbewilligung. Die UNDOK-Beratungspraxis zeigt, dass dies immer wieder zu Problemen führt: ArbeitnehmerInnen arbeiten undokumentiert, ohne es zu wissen, oder in Extremfällen sogar aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen wodurch ArbeitnehmerInnen davon ausgehen, dass eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde.
Die Kammer für ArbeiterInnen und Angestellte für Wien fordert daher die Umsetzung des Rechts auf Parteienstellung gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

6. Abschaffung der Bestrafung von undokumentiert Arbeitenden bei Nichteinhaltung von gesetzlichen Pflichten der ArbeitgeberInnen
Das AMS erteilt keine Beschäftigungsbewilligung für ArbeitnehmerInnen, die durch Nicht-Einholung einer solchen durch frühere ArbeitgeberInnen mehrfach undokumentiert gearbeitet haben. So etwa im Falle mehrmaliger An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse, wenn die ArbeitgeberInnen keine Beschäftigungsbewilligung für den/die ArbeitnehmerIn beantragt haben. In aller Regel wissen die betroffenen ArbeitnehmerInnen selbst darüber nicht Bescheid.
Es ist dringend erforderlich, diesen Missstand zu beheben. ArbeitnehmerInnen dürfen nicht für die Nichteinhaltung von gesetzlichen Pflichten ihrer ArbeitgeberInnen bestraft werden.

 

Beim 13. EGB-Kongress im September 2015 gab es große Einigkeit unter den europäischen GewerkschafterInnen, dass eine möglichst rasche Integration am Arbeitsmarkt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Integration von MigrantInnen ist und dass nur vollkommen rechtliche Gleichstellung Lohn- und Sozialdumping verhindern kann.
In Österreich gibt es zum aktuellen Zeitpunkt 28 verschiedene Aufenthaltsberechtigungen, die in den meisten Fällen mit einem beschränkten oder keinem Arbeitsmarktzugang verbunden sind. Die Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt führt zur Überausbeutung von undokumentierten ArbeitnehmerInnen und in Folge auch zu einer Schwächung der Position aller ArbeitnehmerInnen.  Sie ist einer der wesentlichen Gründe für die Ausweitung von Scheinselbstständigkeit und die Ungleichbehandlung von MigrantInnen in der Arbeitswelt.

Wie der Tätigkeitsbericht der Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender (UNDOK) zeigt, werden undokumentierte ArbeitnehmerInnen von ArbeitgeberInnen um den Lohn betrogen, es werden keine kollektivvertraglichen Mindestlöhne bezahlt, sie müssen exzessive Arbeitszeiten in Kauf nehmen, ArbeitgeberInnen halten weder Arbeitszeit- noch ArbeitnehmerInnenschutzstandards ein, es kommt zu sexuellen und körperlichen Übergriffen. Unternehmen und ArbeitgeberInnen betreiben Lohn- und Sozialdumping, indem sie Kollektivverträge unterwandern und das Sozialsystem sukzessive aushöhlen.
Die Beratungspraxis der Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender (UNDOK) zeigt, dass es vor allem eine umfassende gesetzliche und organisatorische Vereinfachung braucht.

 

 

Antrag 11 / Schluss mit der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge

 

Private Pensionsvorsorge in öffentlichen Pensionssysteme überführen
Die so genannte private Pensionsvorsorge boomt auf Grund der Politik der Verunsicherung, die ÖVP, FPÖ und neuerdings auch NEOs im Verbund mit privaten Versicherungen betreiben. Tatsache ist aber, dass jedes öffentliche Pensionssystem, das auf dem Umlageverfahren beruht, in jedem Fall wesentlich sicherer sein muss, als ein kapitalgedecktes Verfahren. Dies ganz allein schon deshalb, weil im Kapitaldeckungsverfahren theoretisch das ganze eingezahlte Kapital verloren gehen kann. In der Praxis der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der privaten Pensionsvorsorgefonds in Österreich spätestens seit Beginn der Finanzkrise 2008/2009 „unter Wasser“ sind. Heißt: Der bei Abschluss der jeweiligen Versicherungsverträge versprochene Veranlagungserfolg kann unmöglich erreicht werden.
Obwohl alle Modelle der so genannten privaten Pensionsvorsorge unsicher und daher in keinem Fall geeignet sind, ein System der Alterssicherung zu ergänzen, und obwohl private Pensionsvorsorge die Wirtschaftskraft dieses Landes bedeutend schwächt, indem sie Beiträge dem Wirtschaftskreislauf entzieht und in einen hochspekulativen Finanzkreislauf transferiert, subventionierten die SteuerzahlerInnen dieses Landes die Gewinne von Privatversicherungen im Jahr 2014 mit € 2 Mrd., ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten.
Diese € 2 Mrd. braucht die Republik jedoch für etwas anderes:
Für Beschäftigungsmaßnahmen, Ausbau der Pflege und Betreuung, Verbesserung des Bildungssystems (der Schule), für Soziales usw.
Neben der Einstellung der steuerlichen Förderung von privaten Versicherungen ist es notwendig, bisher in private Versicherungen investierte Beiträge zu sichern und in sichere sowie nachhaltige Leistungen umzuwandeln.
Dazu schlagen wir zwei Möglichkeiten vor:

  • Die Überführung angesparter Beiträge aus einer Privatpension in die freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung (in der übrigens regelmäßig bessere Ergebnisse erzielt werden als in privaten Pensionen).
  • Die Überführung angesparter Beiträge aus einer Privatpension in einen einzurichtenden öffentlichen Pensionsfonds: Dieser veranlagt Beiträge langfristig in Bundesschätzen der Republik Österreich (festverzinsliche Wertpapiere). Damit werden gleich zwei Ziele erreicht: Die Republik borgt sich ihr benötigtes Geld nicht mehr bei Finanzinvestoren und -instituten, sondern bei den eigenen BürgerInnen und garantiert ihnen einen stabilen Vermögenszuwachs, der andernfalls Konzernen der Finanzindustrie zufällt. Gleichzeitig haftet die Republik für die so veranlagten Pensionen, garantiert eine fixe Verzinsung und macht damit die Entwicklung der Pensionsansprüche von jenen an den Finanzmärkten weitestgehend unabhängig.

Antrag 10 / Rasche Umsetzung des Gesundheitsberufe-Registers

 

Seit vielen Jahren gibt es die Forderung nach einer qualitätssichernden Registrierung der Gesundheitsberufe. Sowohl die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU als auch die Patientenmobilitätsrichtlinie der EU weisen in diese Richtung. Mittlerweile gibt es bereits in 16 EU-Staaten staatliche Registrierungsmechanismen.

Auch in Österreich empfiehlt die GÖG nunmehr seit fast 10 Jahren eine verpflichtende Registrierung der Pflegeberufe bzw. der nichtärztlichen Gesundheitsberufe.

Im Jahr 2013 wurde bereits ein entsprechendes Gesetz vom Nationalrat beschlossen. Der Bundesrat hat zugestimmt. Eine Kundmachung scheiterte an der fehlenden Zustimmung gem. Art. 102 Abs. 4 B-VG durch die Bundesländer Niederösterreich und Salzburg.

Am 16. Juni 2015 hat der Ministerrat neuerlich die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers beschlossen und die entsprechende Regierungsvorlage dem Nationalrat zugewiesen. Im Interesse der betroffenen MitarbeiterInnen und der Patientensicherheit sollte nunmehr der Gesetzgebungsprozess konstruktiv durchgeführt werden. Im Gesundheitsausschuss gibt es die Chance, die Gesetzesvorlage abzuändern, soweit ein Optimierungsbedarf gesehen wird. Auch die beiden Bundesländer, die bisher ihre Zustimmung verweigert haben, sollten sich konstruktiv in die Diskussion einbringen.

Wir halten die Durchführung der Registrierung durch die Arbeiterkammer im Sinne eines übertragenen Wirkungsbereiches für zweckmäßig, zumal ca. 95% der Betroffenen AK zugehörig sind und durch die Struktur der AK ein niederschwelliger unkomplizierter Zugang gesichert ist. Dazu kommt noch, dass die AK selbst keine Kosten verrechnen wird.

Es handelt sich verfassungsrechtlich um keine unübliche Vorgangsweise. Auch die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer wird im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereiches über den Adressatenkreis ihrer Mitglieder hinaus tätig. Dazu gab es bisher keine Kritik.