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AK Präsident Kaske kündigt seinen Rücktritt an

Hochachtung gebührt dem AK-Präsidenten Kaske für seine Entscheidung, der Sorge um seine Frau Vorrang vor seiner politischen Karriere zu geben. Er gehört damit zur rühmlichen Ausnahme unter Männern – noch dazu Männern in Spitzenpositionen – , die Verantwortung für familiäre Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen. Auch wenn es politische Differenzen zwischen der AUGE/UG und dem AK-Präsidenten gab und gibt, so war unsere Zusammenarbeit immer von Respekt, Verständnis und grosser Herzlichkeit geprägt. Obwohl es zum Abschied nehmen noch etwas zu früh ist, wünschen wir ihm und seiner Frau auf diesem Weg alles Gute in dieser schwierigen Zeit!

Resolution 03 / Kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung sozialer Sicherungssysteme erarbeiten

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Resolution mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung der Systeme sozialer Sicherheit zu erarbeiten und baldmöglichst durch entsprechende Gesetzgebungen zu etablieren.

Der viel zitierte ‚digitale Wandel‘ in unserer Arbeitswelt oder die sog. ‚vierte technologische Revolution‘ wird in hohem Maße Änderungen für die Formen der Erwerbsarbeit bringen, sich aber auch auf die Organisation und Finanzierung sozialer Schutzsysteme auswirken.

Dieser wirtschaftliche Strukturwandel  mit seinen vielfach veränderten, prekären Erwerbsformen (Verlagerung unternehmerischer Risiken auf abhängig Beschäftigte, zero-hours-contracts, crowd-work) mit der Folge einer starken Erosion des Schutzes der ArbeitnehmerInnen bedarf wieder erneuter Überlegungen zur Aufrechterhaltung unseres sozialen Sicherungssystems.

Eine der  zentralen Fragen wird künftig sein, wie Finanzierung, Leistungsstandards und Deckungsgrade der sozialen Sicherung in Österreich aufrechterhalten werden können.

Ein Sozialversicherungssystem, das in Bezug auf seine Finanzierung und Leistung im Wesentlichen an Erwerbseinkommen gebunden ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig nicht mehr zur sozialen Sicherheit der Erwerbstätigen ausreichen.

In entsprechenden Studien wird ein deutlicher Produktivitätssprung durch den wirtschaftlichen Strukturwandel, u.a. mit digitalem Wirtschaften, prognostiziert. Das Produktivitätswachstum soll bis zu 30% betragen.

Ziel muss es daher sein, ein soziales Schutzsystem zu etablieren, das diese veränderten Ausgangslagen in die sozialen Sicherungssysteme miteinbezieht.

Kapitalbasierte Abgaben (z.B. Wertschöpfungsabgaben) der Unternehmen als Beiträge zur sozialen Sicherung der im wirtschaftlichen Strukturwandel Erwerbstätigen hätten zur Folge, Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit nur mehr wenig mit Abgaben zu belasten und würden eine angemessene Verteilung der Lasten des Strukturwandels zwischen Arbeit und Kapital darstellen.

Resolution 02 / Abgelehnte Asylsuchende nicht aus der Grundversorgung fallen lassen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylsuchende in Österreich so lange in der Grundversorgung gehalten werden, bis sie in ihre Heimatländer sicher und geordnet zurückkehren können.
Darüber hinaus muss weiter von allen zuständigen Ministerien daran gearbeitet werden, dass Asylsuchende eine geordnete Aufnahme und Registrierung innerhalb der gesamten EU finden.

Nach dem künftigen Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 sollen Menschen, deren Asylantrag in Österreich abgelehnt wurde, aus der staatlichen Grundversorgung fallen.

Von einem Tag auf den anderen stehen damit tausende Menschen ohne Wohn- und Lebensmittelversorgung auf der Straße. Das widerspricht humanitären Grundwerten, missachtet die Menschenwürde und ist unionsrechtswidrig. Darüber hinaus macht es aus sicherheitspolitischen Perspektiven keinen Sinn, tausende Menschen aus der Grundversorgung in die Illegalität in Österreich zu treiben.

Die ebenfalls beschlossene Verhängung sowie Verlängerung der Schubhaft steht den Bestimmungen des Menschen- und Völkerrechts entgegen, nach denen Haft für Asylsuchende nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt werden darf und einem legitimen Zweck dienen muss. Dem geltenden EU-Recht wird dieser Gesetzespassus nicht standhalten.

Da nicht jede/r, der/die Asyl beantragt, Asyl erhält, muss es für Menschen, die nicht in ihr Heimatland zurückgehen können, weil z.B. ihr Herkunftsland die Rückkehr nicht erlaubt, differenzierte Herangehensweisen geben. Die Lösung kann nicht Illegalität und Obdachlosigkeit bedeuten. Niemand in Österreich ist damit gedient, wenn Menschen verzweifelt und unversorgt auf der Straße landen.

Resolution 01 / Keine Arbeitszeitflexibilisierung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag einstimmig zugewiesen
FA, FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer lehnt jeden Versuch, unter dem Titel ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘ Löhne zu kürzen, Arbeitszeiten auszuweiten und die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen auszuhebeln klar und unmissverständlich ab.
Zentrales Gestaltungsinstrument in Fragen der Arbeitszeitgestaltung muss der Kollektivvertrag bleiben. Eine Verbetrieblichung der Arbeitszeitpolitik würde die Konkurrenzsituation der ArbeitnehmerInnen einer Branche untereinander verstärken, den Druck auf Flexibilisierungsmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten erhöhen, einen Wettlauf von Mindeststandards nach unten in Gang setzen und die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen insgesamt schwächen.
Die Bundesarbeitskammer fordert vielmehr eine Arbeitszeitpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen, die sich an den Bedarfs- und Lebenslagen der unselbständig Beschäftigten orientiert. Die Bundesarbeitskammer wird sich daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Verhandlungen rund um eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten dafür einsetzen, dass

  • Arbeitszeiten planbar sind und bleiben und Bedürfnislagen der ArbeitnehmerInnen gegenüber betrieblichen Notwendigkeiten Vorzug zu geben ist
  • Maßnahmen gegen ausufernde Arbeitszeiten, die zu Lasten von Erholung und Gesundheit, Privatleben und notwendiges (zivil-)gesellschaftliches Engagement gehen, gesetzt werden – wie z.B. eine Verteuerung von Überstunden sowie die Beschränkung von Überstunden und Mehrarbeit auf gesetzlichem Wege
  • ein Rechtsanspruch auf selbstbestimmte Arbeitszeiten in spezifischen Lebenslagen (Weiterbildung, Kinderbetreuung, Pflege, Burn-Out-Prävention) wie etwa das Recht auf Teilzeit mit Rückkehrrecht zu Vollzeit bzw. zeitlich begrenzte berufliche Auszeiten umgesetzt wird
  • die Wochenendruhe als arbeitsrechtliche Norm erhalten bleibt und nicht weiter aufgeweicht wird
  • Schritte in Richtung einer umfassenden Arbeitszeitverkürzung auf täglicher, wöchentlicher und jährliche Ebene statt einer Ausweitung täglicher und wöchentlicher Normal- und Höchstarbeitszeiten gesetzt werden, um eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeiten insbesondere zwischen Männern und Frauen und Erwerbstätigen und Erwerbsarbeitslosen sicherzustellen.

Die Sozialpartner wurden seitens der Bundesregierung bis 30.  Juni beauftragt, die „an der Lösung der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“ zu arbeiten und ein entsprechendes Paket zu vereinbaren. Sollte keine gemeinsame Lösung zustande kommen kündigt das Regierungsprogramm den Beschluss eines eigenen Vorschlags im 3. Quartal 2017 an.
Entgegen dem Eindruck, den Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung gerne vermitteln wollen, sind die Arbeitszeiten in Österreich bereits sehr flexibel gestaltet. Eine aktuelle WIFO-Studie zum Thema weist unter den 34 Paragrafen des Arbeitszeitgesetzes alleine 27 aus, die sich mit Ausnahmeregelungen beziehen. Bereits jetzt ist es unter bestimmten Bedingungen möglich die tägliche Normalarbeitszeit auf 10 Stunden auszuweiten und die tägliche Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden zu erhöhen. Zusätzlich ermöglichen Kollektivverträge branchenspezifische Arbeitszeitregelungen die zusätzliche Überstunden und ein hohes Maß an Flexibilität erlauben. Zusätzlich ermöglichen auch Betriebsvereinbarungen flexible betriebliche Arbeitszeitmodelle. Von mangelnder Flexibilität bei Arbeitszeiten kann daher nicht die Rede sein.

Allerdings haben Gewerkschaften und BetriebsrätInnen über Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen bei der Gestaltung branchenspezifischer und betrieblicher Arbeitszeiten wesentliche Mitbestimmungsrechte unter welchen Bedingungen und wann flexibler gearbeitet werden kann. Trotz dieser – bereits zu – großzügig gestalteten Möglichkeiten fordern WKÖ und IV weitere gesetzliche Flexibilisierungsschritte die insbesondere auch die Aushebelung gewerkschaftlicher Mitbestimmung zum Ziel hat. So soll die Normalarbeitszeitgrenze auf 10 Stunden „gesetzlich“ verankert werden, ebenso Höchstarbeitszeiten von 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich. Durchrechnungszeiträume sollen auf 2 Jahre verlängert werden, das Beschäftigungsverbot am Wochenende gelockert. Neben der Schwächung kollektivvertraglicher Gestaltungsmacht würden derartige Flexibilisierungsschritte zusätzlich

  • massive Einkommensverluste für die ArbeitnehmerInnen mit sich bringen,
    auf Kosten von Gesundheit, Erholungsphasen, Freizeit und zivilgesellschaftlichem Engagement der ArbeitnehmerInnen gehen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und privaten Verpflichtungen wie Kinderbetreuung und Pflege zusätzlich erschweren
  • und die nach wie vor bestehende ungerechte und traditionell-patriarchal geprägte Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Hausarbeit zwischen Männern und Frauen verfestigen.

Dass WKÖ und IV mit diesen Forderungen nicht alleine sind und durchaus auch mit politischer Unterstützung rechnen können, belegt zuletzt ein Interview mit Innenminister Sobotka in den NÖ Bezirksblättern vom 23. März, in dem er nicht nur laut über einen 13-Stunden-Arbeitstag nachdenkt, sondern unmissverständlich die allgemeine Aufweichung der Wochenendruhe (Ruhezeiten von 36 Stunden können „am Wochenende sein, aber auch unter der Woche“), die Schwächung der Kollektivverträge und die Stärkung der betrieblichen Ebene bei Arbeitszeitregelungen einfordert, wobei diese nicht einmal mehr zwingend von Betriebsräten ausverhandelt werden müssten, sondern von nicht näher definierten „Arbeitnehmervertretern“.

Tatsächlich besteht bei den Arbeitszeiten Flexibilisierungsbedarf. Allerdings nicht dort, wo ihn WKÖ und IV verorten, sondern bei Arbeitszeiten, die sich an den Lebenslagen und Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen orientieren, die planbar sind, Mitbestimmung sicherstellen und zu einer gerechteren Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen und jenen, die ein „zu viel“ und jenen, die ein „zu wenig“ an Arbeit haben führt.

Antrag 09 / Live Stream Übertragung der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA: ja
FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer veranlasst die zuständigen Verantwortlichen dafür, die Sitzungen der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer per Live Stream zu übertragen.

Die Bundesarbeitskammer ist das höchste Gremium der gesetzlichen Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Sie setzt sich aus gewählten VertreterInnen der Vollversammlungen der neun Bundesländerkammer zusammen. Als gewählte VertreterInnen sind sie ihren WählerInnen rechenschaftspflichtig bzw. ihre Stellungnahmen müssen transparent sein.
Einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat bereits die Arbeiterkammer für Kärnten gemacht. In vorbildlicher Weise stellt sie die Beratungen der Vollversammlung der Kärntner Arbeiterkammer als Video on Demand auf ihre Homepage. Das ist, neben der Veröffentlichung der angenommenen Anträge und Resolutionen, ein wichtiger Schritt die Beratungen transparent zu machen.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer kann diesen Schritt aufnehmen und sogar ausbauen indem sie ihre Beratungen als Live Stream auf ihrer Homepage übertragen würde, natürlich sollen dann diese Beratungen auch als Video on Demand verfügbar sein. Das würde die wenig bekannte Arbeit der Bundesarbeitskammer auch ihren Mitgliedern näherbringen.