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Antrag 08 / Keine neue staatliche Förderung für Gratismedien

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB: ja
FSG, FA: nein

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien daher auf, keine neue Medienförderung zu erschaffen, die Gratismedien mit staatlichen Subventionen fördert.

In Österreich werden, anders als in Deutschland oder der Schweiz, seit 1975 Medien mit öffentlichen Geldern gefördert. Die Förderung erhalten Medien, die einen Verkaufspreis auf dem Markt erzielen (Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Community-Medien). Seitens des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wurde in Aussicht gestellt, künftig auch Medien zu fördern, die keinen Verkaufspreis haben (Onlinemedien und Gratispresse).

In Österreich wurde die Medienförderung eingeführt, um Meinungsvielfalt und journalistische Qualität zu fördern, da der Markt allein das Bestehen von Qualitätsmedien nicht ausreichend gewährleisten kann. Für die Aufrechterhaltung von Qualitätsjournalismus sind hohe Fixkosten für redaktionell arbeitende JournalistInnen und deren aufwändige Recherchearbeiten erforderlich. Diese Kosten fallen bei Gratispresse und Gratisfernsehen sowie den Internetmedien nicht an.

Gratismedien leben von Inseraten und können – bei einem kleinen und billigen Redaktionsstab – mit den Inseratenkosten sehr weit nach unten gehen. Es kommt hinzu, dass Werbeeinnahmen für Inserate bei den Qualitätsmedien sinken, weil diese preislich mit den Gratismedien und sozialen Netzwerken konkurrieren müssen.

Qualitätsmedien können mit diesem Preisniveau nicht mithalten und sind auch deshalb, bei niedrigen Auflagen in einem bevölkerungsmäßig kleinen Land, auf staatliche Zuwendungen viel stärker angewiesen. Die Gratispresse finanziert sich darüber hinaus intensiv aus Inseraten staatsnaher Organisationen. 
Würden in Zukunft auch Gratismedien mit staatlichen Subventionen gefördert, könnten diese weitere Wettbewerbsvorteile auf dem Inseratenmarkt erzielen.

Die Absicht, die Gratismedien künftig mit staatlichen Mitteln zu fördern, führt nicht nur bei JournalistengewerkschafterInnen zu größten Bedenken.

Antrag 07 / Förderung von „Green Jobs“

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: ja
FSG, ÖAAB: nein

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass in Zukunft in berufsorientieren Beratungsgesprächen Green Jobs einen besonderen Stellenwert einnehmen.

Der österreichische Umweltsektor wächst schneller und beständiger als andere Bereiche. Den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, biologische Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Recycling gehört die Zukunft. Sie zeigen, dass sich Wirtschaftswachstum und Klimaschutz optimal vereinbaren lassen. Auch noch in den nächsten Jahren werden die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise am Arbeitsmarkt zu spüren sein. 
Green Jobs sind die Arbeitsplätze der Zukunft, sei es in der Herstellung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen, die Umweltschäden vermeiden und natürliche Ressourcen erhalten. Zu Green Jobs zählen etwa die Berufsfelder der Solar- oder WindkrafttechnikerInnen, FacharbeiterInnen für Biomasse, ProduzentInnen von Passivhäusern und Wärmedämmungen, Hersteller von Hybridantrieben, BiolandwirtInnen und viele mehr.

Das enorme Potential der Green Jobs bietet eine wichtige Perspektive für den Arbeitsmarkt und die Jugend sowie für die Bewältigung der Krise. Das ist anhand von zahlreichen Beispielen zu sehen, sei es im Bereich des Boden- und Gewässerschutzes oder des Recyclings. Aber auch im Bereich Bioenergie: 2005 waren in Europa laut Fraunhofer Institut bereits rund 875.000 Menschen in diesem „Green Jobs“-Sektor tätig, von 2020 bis 2030 wird noch eine weitere Million Arbeitnehmer benötigt. 
2010 präsentierte das BMLFUW in einem Masterplan das Ziel, bis zum Jahr 2020 100.000 neue Green Jobs in Österreich zu schaffen.

Auch die Arbeiterkammer sollte sich auf diesen ständig wachsenden Arbeitssektor einstellen. Eine verstärkte Berücksichtigung von Green Jobs und daraus erfolgte Ausbildungs- und Schulungsmöglichkeiten sind am Arbeitsmarkt der Zukunft essentiell.

Antrag 06 / WEG MIT DEM DECKEL – Gesundheit für alle statt Zwei-Klassen-Medizin

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Ausgabenobergrenzen im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz abzuschaffen und damit den tatsächlichen Bedarf für eine bestmögliche medizinische Behandlung aller Versicherungsnehmer zu gewährleisten.

Das österreichische Gesundheitssystem droht kaputtgespart zu werden. Die „Deckelung“ der Gesundheitsausgaben in Bezug auf das BIP, im Bundesministerium für Finanzen im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz als Ausgabenobergrenze und Ausgabendämpfung bezeichnet, die mit der sogenannten „Gesundheitsreform“ beschlossen wurde, kommt uns und unserer Gesundheit teuer zu stehen. Innerhalb weniger Jahre werden dadurch dem Gesundheitssystem – also unserer Gesundheit- zweistellige Milliardenbeträge vorenthalten. Die Folgen sind bereits spürbar: Lange Wartezeiten auf Operationen und Untersuchungen, Ausdünnung der medizinischen Versorgung, wachsende Arbeitsbelastung und Burnout, Privatisierungsdruck – letztlich also Zweiklassenmedizin!

Dies ist seitens ArbeitnehmerInnen klar abzulehnen!  Wir fordern ein solidarisches Gesundheitssystem, in dem alle – unabhängig von ihrem Einkommen – Anspruch auf eine bestmögliche medizinische Behandlung haben. Die Gesundheitsausgaben müssen sich am menschlichen Bedarf und nicht an technokratischen Budgetvorgaben ausrichten.

Antrag 05 / Rechtliche Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub im Krankheitsfall regeln

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung nochmalig auf, endlich die rechtliche Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub im Krankheitsfall zu regeln.

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.05.2013 (9 ObA 11/13 b) ausgesprochen, dass eine Erkrankung den Verbrauch von vereinbartem Zeitausgleich nicht unterbricht. Das bedeutet, dass ein/e ArbeitnehmerIn, der/die Zeitausgleich konsumiert und währenddessen erkrankt, trotzdem sein/ihr Zeitguthaben verbraucht.

Im Spätsommer 2013 sollte trotz des ergangenen OGH-Urteils eine gesetzliche Änderung erfolgen, da sich die Parteien grundsätzlich darüber einig waren, dass ein Krankheitsfall im Zeitraum eines Zeitausgleichs nicht unterschiedlich zur Regelung im Urlaub behandelt werden dürfe.

Bis zum Jahr 2015 erfolgte keine neue Regelung. Im April 2015 wurden die Anträge der FSG und des ÖAAB auf rechtliche Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub im Krankheitsfall in der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark einstimmig angenommen.
Bis zum Beginn des Jahres 2017 ist immer noch keine neue Regelung erfolgt.

Antrag 04 / Rehabilitationsgeld für Mindestsicherungs-BezieherInnen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. Juni 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 161. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt dafür ein, dass Menschen, deren Arbeitsfähigkeit infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes im Ausmaß von zumindest sechs Monaten so reduziert ist, dass sie die medizinischen Voraussetzungen für den Anspruch medizinischer Rehabilitation nach dem ASVG erfüllen, Leistungen des Rehabilitationsgeldes und der medizinischen Rehabilitation erhalten. Dies muss auch dann gewährleistet sein, wenn auf Grund fehlender Versicherungszeiten die Voraussetzungen des § 255b ASVG nicht erfüllt sind.

Mit dem Verhindern der Fortführung der bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung durch die ÖVP im Jahr 2016 treten im gesamten Bundesgebiet Problemlagen deutlich zu Tage, die zu lösen sind. Eine dieser Problemlagen betrifft Menschen im Erwerbsalter, die aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit arbeitsunfähig sind: Sie müssen ohne spezifische und koordinierte Unterstützung bei der Überwindung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auskommen.
Aus der Sicht der Bundesländer sind diese selbst ausschließlich für die Verwaltung der ökonomischen Existenzsicherung (also die reine Geldleistung) zuständig. Die Zuständigkeit für fast alle anderen Aspekte sozialer Exklusion wird zu anderen Einrichtungen verlagert, die diese Aufgabe entweder mangels gesetzlicher Zuständigkeit oder mangelnder Kooperation nicht erfüllen können oder wollen.
In besonders dramatischer Weise trifft dies Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in der Mindestsicherung. Sie können auf Grund fehlender Versicherungszeiten die für Menschen in ihrer gesundheitlichen Situation an sich vorgesehene Sozialleistung – die medizinische Rehabilitation – nicht in Anspruch nehmen, erhalten aber auch von den Ländern keinerlei Unterstützung bei der Überwindung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Die Folge ist eine nachhaltige gesellschaftliche, soziale und berufliche Ausgrenzung der betroffenen Menschen und ihrer Familien.
Während die meisten Bundesländer für dauerhaft arbeitsunfähige Menschen eigene Leistungen vorsehen, sind Personen, die von einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Voraussetzungen für die Zuerkennung einer (inzwischen abgeschafften) vorübergehenden Invaliditätspension betroffen sind, ohne Zugang zu einer eigenen Leistung oder einer speziellen gesundheitlichen Unterstützung.
Es ist daher unumgänglich, diesen Menschen einen Zugang zum Rehabilitationsgeld zu verschaffen. Nur im Rahmen des Casemanagements im Rehabilitationsgeld kann sichergestellt werden, dass diese Menschen einerseits eine Leistung der Existenzsicherung und andererseits die für sie notwendige Unterstützung, Beratung, Betreuung und medizinische Rehabilitation zur Überwindung ihrer gesundheitlichen Probleme erhalten können.
Angesichts der steigenden Zahl von BMS-BezieherInnen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen kann die Gesellschaft nicht achselzuckend zusehen, wie diese Menschen zunehmend ausgegrenzt werden, weil sie keinen entsprechenden Zugang zu Gesundheitsleistungen, zu Beratung und Betreuung haben. Aus diesem Grund ist der Bund gefordert, diesen Menschen einen Zugang zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des Rehabilitationsgeldes zu bieten.
Zur vorgeschlagenen Lösung des Problems gibt es insofern keine sinnvolle  Alternative, als die einzige andere Möglichkeit der Aufbau von neun Parallelsystemen zum Casemanagement in den Bundesländern oder die Beibehaltung der medizinischen Unterversorgung der betroffenen Menschen sind.