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Vollversammlung Mai 2022 – Antrag 2

Antrag 2

an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Entsorgung von Elektro-Altgeräten für Online-Händler

Werden Elektrogeräte neu angeschafft, dann stellt sich für Konsument:innen die Frage nach der Entsorgung der alten. Die österreichische Gesetzgebung lässt hier bei der Rücknahmepflicht eine Lücke offen, die den Versandhandel aus der Pflicht nimmt. Stationäre Händler sind in Österreich gesetzlich verpflichtet bei Lieferung eines neues Elektro-Geräts das Altgerät kostenlos zurückzunehmen.

(Online-)Versandhändler müssen das nicht: Der Hinweis auf die kostenlose Entsorgung bei öffentlichen Sammelstellen genügt, um sich von einer Rücknahme zu befreien. Die Kund:innen müssen das Altgerät dann selbst entsorgen. Sollten Versandhändler das Altgerät doch entsorgen, verlangen sie bei Geräterücknahme eine Extragebühr.

Diese Ausnahmeregelung für Versandhändler ist in der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG VO), §5 aus dem Jahr 2005 zu finden.

Das ist ungerechte Wirtschafts- und inkonsequente Umweltpolitik.

In Deutschland wurde eine entsprechende Regelung 2015 reformiert: Die Versandhändler müssen Kund:innen aktiv fragen, ob bei der Auslieferung des neu gekauften Geräts ein altes kostenlos mitgenommen werden soll? Zudem muss ein kostenloses Versandetikett für die Rücksendung des Altgerätes bereitgestellt werden.

Laut Auskunft aus dem österreichischen Klimaschutzministerium ist eine Änderung der geltenden Verordnung nicht geplant.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Klimaschutzministerin auf, die österreichische Verordnung zur Rücknahme von Elektroaltgeräte für Versandhändler derart anzupassen, dass eine kostenlose Rücknahme des Altgeräts bei Lieferung des gekauften Geräts erfolgen kann.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                               Graz, den 05. Mai 2022

2205_02_AK-VV_AUGE_UG_Antrag_Entsorgung_Elektrogeraete

Vollversammlung Mai 2022 – Antrag 3

Antrag 3

an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Pensionen – Altersarmut ist auch akademisch

Im derzeit gültigen Pensionssystem, dessen Finanzierung im Umlageverfahren, also aus Beiträgen der Erwerbstätigen, und aus Bundesmitteln erfolgt, sind einige Faktoren als wesentlich zu nennen.

Durch das Prinzip der Pflichtversicherung sind alle über der Geringfügigkeitsgrenze
beschäftigten Personen vom Beginn ihrer Erwerbstätigkeit an in die Pensionsversicherung eingebunden. Bestimmte Lebensphasen, in denen zumeist keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, wie z. B. Kindererziehungszeiten, Zivil- oder Präsenzdienst, Arbeitslosigkeit oder Bezug von Sozialleistungen, werden im Sinne eines Sozial- und Solidaritätsprinzips dennoch als Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung angerechnet. So wird für Kindererziehungs-, Präsenzdienst-, und Zivildienstzeiten eine fixe monatliche Beitragsgrundlage von derzeit EUR 1.986,04 angerechnet.

Die Pensionshöhe ist von der Einkommenshöhe (begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage) und von der Dauer der erworbenen Versicherungsmonate abhängig. Eine lange Berufstätigkeit, beginnend bereits mit den Lehrjahren, ist in einem erwerbszentrierten Pensionssystem demnach eine gute Basis für eine Pension, die den Lebensabend absichert.

Wie ist jedoch die Situation für Personen mit längeren Ausbildungszeiten?
Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten werden in der Pensionsversicherung – sowohl bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch für die Pensionsberechnung – nur dann berücksichtigt, wenn dafür im Rahmen einer freiwilligen Versicherung Beiträge entrichtet wurden. 2021 kostet der Nachkauf für einen Monat Bildung EUR 1.265,40. Für ein Schuljahr sind demnach EUR 15.184,80 zu bezahlen.

Der Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten ist daher nur für eine
einkommensstarke Gruppe erschwinglich. Dem liegt die Prämisse zugrunde, dass Personen mit längeren Ausbildungszeiten entsprechend hohe Einkommen beziehen, die dann den Nachkauf von Ausbildungszeiten ermöglichen. Dass diese Annahme jedoch nur mehr auf einen eingeschränkten Personenkreis zutrifft, ist die traurige Realität. Denn viele Akademiker*innen, auch in wissenschaftlichen Arbeitsbereichen, haben prekäre Arbeitsverträge, verdienen entsprechend wenig und können sich daher den Nachkauf der Ausbildungszeiten nicht leisten.

In diesem Pensionssystem sind somit all jene benachteiligt, die nach der Vollendung des 15. Lebensjahres nicht erwerbstätig waren, sondern eine mittlere oder höhere Schule besuchten und danach ein Studium absolvierten, ohne im späteren Berufsleben die ursprünglich vorausgesetzten hohen Gehälter zu beziehen. Lange Ausbildungszeiten und danach folgende schlecht bezahlte Jobs oder sogar prekäre Arbeitsverhältnisse führen nicht selten zu niedrigen Pensionen und zu Altersarmut.

Das Klischee von hochdotierten Akademiker*innen entspricht nur mehr eingeschränkt den Tatsachen. Daher sind Maßnahmen notwendig, die das Solidaritätsprinzip des Pensionssystems auch für diese Gruppe zur Anwendung bringen.

Eine Erweiterung des Bezugsrechts auf Beitragsgrundlagen – analog den monatlichen Beitragsgrundlagen für die Kindererziehungs-, Zivil- und Präsenzdienstzeit – auch für die Zeitender mittleren und höheren Schulbildung sowie für die Mindeststudiendauer, würde somit nicht nur einen gerechten Ausgleich schaffen, sondern auch Erhöhungen der Pensionen für Personen mit längeren Ausbildungszeiten mit sich bringen. So würden die Beitragsgrundlagen – ausgehend von EUR 1.986,04 pro Monat (mal 12) im Jahr 2021 – z. B. für vier Jahre  Ausbildungszeit eine Erhöhung der Pension um EUR 121,20 pro Monat ergeben.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Gesetzgeber auf, das Allgemeine Pensionsgesetz dahingehend zu ändern, sodass auch für längere, über die Schulpflicht hinausgehende Ausbildungszeiten, d.h. für Zeiten des Besuchs von mittleren und höheren Schulen sowie für die Mindeststudiendauern, auf dem Pensionskonto monatliche Beitragsgrundlagen, analog den Beitragsgrundlagen für Kindererziehungszeiten, Zivil- oder Präsenzdienstzeiten, angerechnet werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                               Graz, den 05. Mai 2022

2205_03_AK-VV_AUGE_UG_Antrag_Altersarmut_AkademikerInnen

Vollversammlung Mai 2022 – (Dringlicher) Antrag 4

Antrag 4

an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Antibiotikaresistente Keime in Fleischprodukten

Eine aktuelle Studie des „Nationalen Referenzlabors für Antibiotikaresistenz, der AGES Humanmedizin Graz“ zeigt ein besorgniserregendes Maß an antibiotikaresistenten Keimen in Fleischprodukten.

Antibiotikaresistente Keime stellen ein hohes Risiko für die Gesundheit all jener dar, die mit kontaminiertem Fleisch in Berührung kommen: von den Produzent:innen, den
Mitarbeiter:innen in den verabeitenden Betrieben, den Supermärkten, der Gastronomie bis hin zu den Konsument:innen, die in privaten Haushalten dieses Fleisch lagern und verarbeiten.

Auch sind Praktiken einer Tierhaltung in Frage zu stellen, die den Einsatz von Antibiotika erst notwendig machen und zwar aus der Perspektive des Konsumentenschutzes, des Tierschutzes, der Hygiene und der Ökologie.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger und den Bundesminister für Sozialens, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch auf sich diesem Problem zu stellen, die Risiken zu evaluieren und nachhaltig zu beseitigen, im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung, des Tierschutzes und einem Strategiewechsel in der Fleischproduktion.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende                                                               Graz, den 05. Mai 2022

2205_04_AK-VV_AUGE_UG_Antrag_MR-Erreger_Fleischproduktion

Hunger.Macht.Profite – Filmtage 2022.

 
Österreichweite Filmtage zum Recht auf Nahrung.
 
Fields of Anger – Ausbeutung in der Landwirtschaft. Geringe Löhne. Leben unter dem Existenzminimum: „Einkommen“ von 350€ pro Monat. Harte Arbeit. In Frankreich begehen jedes Jahr bis zu 400 Landwirt:innen Selbstmord. Die „schwarzen Kopftücher“ sind Frauen, die sich organisieren und wehren. Ein Film mit Catherine Deneuve.
 
Filmzentrum Rechbauer, 30.04.2022, 19:00 Uhr. Mit einem Filmgespräch, moderiert von Tina Wirnsberger
 
Morgen sind die Filmtage in Gleisdorf mit dem Film „Mothers of the Land“ begleitet fünf Frauen in den peruanischen Anden im täglichen Kampf als Landarbeiterinnen.
 

10. Weltweiter Klimastreik

Solidarität in Zeiten des Klimawandels ist global: die unabhängigen und grünen Gewerkschafter:innen der Steiermark unterstützen den weltweiten Klimastreik.
 
Darum gehen wir AUGE/UG Betriebsrät:innen und Gewerkschafter:innen mit Fridays For Future Graz und Students for Future Graz auf die Strasse:
 
Am 25.03. um 12:00 am Tummelplatz in Graz.
 
Es geht um die Zukunft des Planeten und neue Lösungen für die Arbeit, die Pflege, den Verkehr, die Energiewirtschaft und jetzt den raschen Ausbau dezentraler Wind- und Solaranlagen. Es geht um einen fairen Handel, der Ökologie und Soziales genauso wichtig nimmt wie die Ökonomie.
 
Das Geschäftemachen mit autokratischen Regimen muss aufhören: es sterben Menschen in der Ukraine, weil politische Eliten ihr eigenes Kalkül über das Wohl von Menschen stellen.
Die Zivilgesellschaft muss die Politik in die Pflicht nehmen und eine Friedenspolitik einfordern, die im Kern die soziale und die ökologischen Frage voranträgt.