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Antrag 13 / Bundesweite rechtliche Regelung zum Umgang mit sexistischer Werbung

Sexistische Werbung dürfte es in Österreich eigentlich gar nicht geben. Die Werbebranche hat sich selbst einen Ethikkodex gegeben, der verhindern soll, dass zum Beispiel eine Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt oder die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird.
Offensichtlich funktioniert diese Selbstverpflichtung aber nicht. Mit fast nackten Frauenkörpern wird für fast alles geworben und tradierte Rollenzuschreibungen werden gerne benutzt, wie in dem Vierzeiler auf einer Postkarte: „Frauen an die Macht“ – „Macht: sauber. Macht: Essen. Macht: mich glücklich.“
Auch das Gesetz bietet keine Handhabe gegen sexistische Werbung. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz geht über die Anforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinie nicht hinaus. Teil III des GlBG nimmt Inhalte von Werbung und Medien ausdrücklich aus. Dabei fordert die von Österreich vor 34 Jahren ratifizierte „Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“ (Convention on the Elimination of all forms of discrimination against women, CEDAW) in Artikel 5, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um stereotype Geschlechterrollen zu beseitigen.
Hier setzen viele ExpertInnen wie der Verein österreichischer JuristInnen oder die Antidiskriminierungsstelle Steiermark an. Sie fordern eine Miteinbeziehung der Inhalte von Medien und Werbung in die Gleichbehandlungsgesetzgebung. Diese legistische Maßnahme könnte verhindern, dass sexistische Werbung auch in Zukunft tagtäglich althergebrachte Geschlechterrollen und -bilder reproduziert und zur Aufrechterhaltung diskriminierender gesellschaftlicher Strukturen insbesondere für Frauen, Homosexuelle und Transgenderpersonen beiträgt.

Antrag 12 / Kostenwahrheit im Güterverkehr

Gütertransport verursacht hohe Umweltbelastungen und große Kosten für die Straßenerhaltung und Sanierung. Die Kosten für Straßensanierungen werden in den kommenden Jahren stark steigen. Viele Straßen müssten aufgrund ihres Alters generalsaniert werden. Die Ausgaben sollten jedoch verursachergerecht getragen werden. Doch derzeit kommt der Güterverkehr nur zum Teil für die Schäden auf. Aktuell bezahlen Frächter keine kilometer- und tonnenbezogene Steuer für den Transport der Güter auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen. Ein schwerer LKW beschädigt die Straßen aber bis zu 35.000-mal mehr als ein PKW. Um sich die Autobahngebühren zu ersparen werden zunehmend mehr Güter auf Bundes- und Landesstraßen transportiert. Aber gerade Landes-,  Bundes- und Gemeindestraßen führen näher an Häusern und Wohnungen vorbei.
Die BürgerInnen haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit und Luft. Wer mehr transportiert soll auch mehr zahlen. Diese Kostenwahrheit würde auch den regionalen Betrieben Vorteile bringen. Die Landes-, und Gemeindebudgets werden durch „Autobahnmautflüchtlinge“ und die von diesen LKW verursachten Kosten stark belastet. Diese Kosten müssen dann von allen SteuerzahlerInnen aufgebracht werden.

Antrag 11 / Österreich ist kein Notstandsland!

Die Notstandverordnung soll feststellen, dass in Österreich die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind. Damit soll der Eingriff ins Grundrecht Asyl legitimiert werden.
Auch wenn die herausfordernde Situation für die Republik Österreich, für Bund, Länder und Gemeinden, wie auch für Einsatz- und Hilfsorganisationen und die Zivilgesellschaft anerkannt wird, sind diese Herausforderungen nicht geeignet, einen Grundrechtseingriff vorzunehmen. Selbst das in den Erläuterungen zitierte Gutachten der Professoren Fund und Obwexer stellt fest, dass für eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung „eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ vorliegen muss.
Die Asylantragszahlen im Jahr 2016 erreichen nicht dieselbe Höhe wie im Jahr 2015, auch die Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen weist einen rückläufigen Trend auf. Im Bereich der Grundversorgung stehen allein im Bereich der Länder rund 3500 freie Plätze zur Verfügung.
Die großen Herausforderungen im Bereich Integration bestehen. Hier sind aber die Potenziale, die sich aus einer verbesserten Abstimmung der AkteurInnen, sowie aus einem Abbruch von Integrationshemmnissen ergeben, noch groß. Beispielhaft sei hier erwähnt: Ausbau der Deutschkurse vom ersten Tag an, bessere Abstimmung des Angebots an Deutschkurse insbesondere mit dem Integrationsministerium, verstärkte Bildungsangebote, Aufnahme von minderjährigen Asylsuchenden in die Ausbildungspflicht, Ermöglichung des freiwilligen zehnten Schuljahre, Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarktes, Ausbau der Möglichkeiten gemeinnütziger Beschäftigung, Ausbau des Freiwilligen Integrationsjahres.
Es ist nicht schlüssig, warum die in den Erläuterungen festgestellten ressourcenmäßigen Belastungen (finanziell wie personell) in den Bereichen Asylverfahren, Gerichtsbarkeit, Grundversorgung, Gesundheit, Bildung, Integration, Arbeitsmarkt, Staatshaushalt und Jugend und Familie zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und innere Sicherheit führen sollte. Wollte man dieser Argumentation folgen, so müsste jede starke unvorhergesehene finanzielle Belastung der öffentlichen Hand zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit führen. Dies wäre auch dann erreich, wenn z.B. weitere Banken-Rettungspakete oder Haftungsproblematiken öffentlicher Gebietskörperschaften schlagend werden.
Somit stellen wir fest: In Österreich ist aktuell die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit NICHT gefährdet. Es droht kein Notstand, die Notstandsverordnung ist abzulehnen.
Das mutwillige Aussetzen des Menschenrechts auf Asyl kommt einem politischen Bankrott gleich.
Eine Politik, die nicht mehr zwischen Herausforderungen und einem Notstand unterscheiden kann, löst keine Probleme, sondern verstärkt sie.
Was es jetzt braucht, ist nicht das Schüren von Notstandsgefühlen.
Es braucht Engagement und lösungsorientiertes Handeln!

Antrag 10 / Auch Konzerne brauchen Regeln!

Die Erarbeitung des UN-Abkommens zur Regulierung von transnationalen Konzernen (Treaty on transnational corporations and other business, kurz: TNC-Treaty) wurde von einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe am 24.Oktober in Genf fortgesetzt. Das TNC-Treaty bietet die historische Chance, den Menschen zu Gerechtigkeit zu verhelfen, die von den negativen Auswirkungen transnationaler Konzerne betroffen waren und sind.
Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe hat die Relevanz der bereits bestehenden UN Guiding Principles on Business and Human Rights, bei denen es sich um unverbindliche Selbstverpflichtungen handelt, bestätigt.
Sie halten die menschenrechtliche Verpflichtung eines Staates, Schutz vor Konzernen und anderen Unternehmen zu gewährleisten, ganz klar fest.
Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen hinsichtlich transnationaler Konzerne dies nicht garantieren können. Daher braucht es ein rechtlich bindendes Rahmenwerk.
Die besondere menschenrechtliche Herausforderung, die transnationale Konzerne darstellen, wurde bereits ausführlich dokumentiert und bedarf – aufgrund der Transnationalität der betreffenden Unternehmen – einer internationalen Antwort. Die Aktivitäten nationaler Unternehmen können ohnehin durch nationale Gesetzgebungen reguliert werden.
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wurden sowohl vom EU-Parlament als auch vom UN-Menschenrechtsrat dazu aufgefordert, sich konstruktiv am Treffen und dem weiteren Prozess zu beteiligen. Die Nicht-Beteiligung Österreichs und der EU und ihre widersprüchliche Argumentation erwecken zunehmend den Eindruck, dass die europäischen Länder die Interessen von Konzernen über ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen stellen.

Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Neue Aufgabengebiete für Berufsgruppen:

In der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden neue Aufgaben von den Berufsgruppen verlangt, sowohl von bisherigen PflegehelferInnen, jetzt Pflegeassistenz, als auch von den Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen. Die MitarbeiterInnen, die teilweise bereits ihr ganzes Berufsleben in diesen Berufsbildern arbeiten, sind nicht für diese Novelle verantwortlich. Für deren Umsetzung benötigen sie die Möglichkeit, Schulungen zu erhalten, um dieAusübung der neuen Aufgaben auch sachgerecht ausführen zu können. Es ist den Menschen in den Gesundheitsberufen nicht zuzumuten, dass sie den Aufwand für Nachschulungen selbst tragen müssen.