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AUGE/UG, Koza zu Reform der Bankenabgabe: „Wo bleibt die Gegenfinanzierung? Wo die Steuergerechtigkeit?“

 

Bankenabgabe senken und Mindestsicherung kürzen?

 

Koza weiter: „Während den Ärmsten quer über Österreich die Mindestsicherung gekürzt und eine Neiddebatte gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft losgetreten wird, wird eine der wenigen Abgaben, die tatsächlich am Verursacherprinzip ansetzt auf eine Mindestmaß zusammengekürzt. Obwohl erst ein Bruchteil des durch Finanzmarktkrise und Bankenrettung entstandenen Schadens abgezahlt worden ist. Hier gibt es großzügige Steuergeschenke, da wird die Mindestsicherung gekürzt. Das ist reinster Zynismus,“ Koza erinnert, dass sich bis Mitte 2015 die Bankenrettungsmaßnahmen laut Quartalsbericht des BMF auf fast 13 Mrd. Euro beliefen, die Einnahmen aus der Bankenabgabe seit 2011 allerdings erst 3,2 Mrd. Euro betragen.

 

Die Senkung der Bankenabgabe würde zusätzlich Mindereinnahmen von 500 Millionen Euro für die Haushalte von Bund, Länder und Gemeinden bedeuten. „Damit droht nach dem Milliardenloch durch die Steuerreform eine weitere Lücke gibt es doch einmal mehr keine entsprechende, nachhaltig wirkende Gegenfinanzierung. Und das, wo bereits jetzt schon die Kommunen nicht mehr wissen, wie sie ihre Aufgaben bewältigen sollen, und alle öffentlichen Haushalte unter einem enormen Einsparungsdruck stehen,“ so der Bundessekretär der AUGE/UG.

 

Endlich Vermögen besteuern!

 

Wenn die Bankenabgaben schon auf eine Minimum gesenkt wird, müssten zumindest die Vermögen zur stärkeren Finanzierung öffentlicher Haushalte herangezogen werden: „Es waren insbesondere die Reichen, die von der Bankenrettung und der damit verbundenen Sicherung ihrer Vermögen besonders profitiert haben. Es ist nur gerecht, wenn diese nun ihren Anteil zu einer nachhaltigen Finanzierung des entstandenen Schadens und und zur Überwindung der Krise leisten. Vermögenssteuern in ihrer ganzen Bandbreite müssen ganz oben auf der politische Agenda stehen – von einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer bis hin zu einer allgemeinen Vermögenssteuer oder zumindest einer zeitlich befristeten Vermögensabgabe. Es muss sicher gestellt werden, dass die öffentliche Hand in die Lage versetzt wird, ihren Aufgaben nachzukommen und die Krisenlast nicht noch weiter auf ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und die Armen abgewälzt wird,“ schließt Koza.

AUGE/UG, Paiha: „Klares NEIN zu Sobotkas Arbeitszwang-Phantasien!“

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Hartz IV hat Arbeitsmarktspaltung, Armut und Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt

 

Die Kampagne der ÖVP gegen MindestsicherungsbezieherInnen sei nur noch unerträglich, so Paiha weiter. Die ÖVP arbeite dabei mit Halb- und Unwahrheiten: „MindestsicherungsbezieherInnen müssen genauso wie ArbeitslosengeldbezieherInnen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Mindestsicherung war immer als  ‚Sprungbrett‘ zurück in den regulären Arbeitsmarkt gedacht. Die ÖVP Arbeitszwang-Pläne würden dagegen jede Integration verhindern, setzen sich doch nicht auf Bildung, Qualifikation und Hilfe, sondern auf Dequalifikation, Demütigung und Strafe. Das ist genau nicht der Sinn der Mindestsicherung.“ Gerade Hartz IV sei da ein abschreckendes Beispiel, so Paiha. „Hartz IV hat Armut unter den Arbeitslosen noch befördert und Langzeitarbeitslosigkeit tendenziell verfestigt. Hartz IV war kein Beitrag zu einer besseren Arbeitsmarktintegration, sondern hat die Spaltung am Arbeitsmarkt noch verschärft.“

 

Will Sobotka Dequalifizierungsspirale in Gang setzen?

 

Entschieden abzulehnen seien die Pläne Sobotkas nicht zuletzt, weil sie eine Dequalifizierungsspirale im gemeinwirtschaftlichen, gemeinnützigen Sektor in Gang setzen würden. AUGE/UG-Sprecherin Paiha: „Vielfach schwirrten schon Ideen herum, MindestsicherungsbezieherInnen in Betreuung und Pflege einzusetzen – Arbeiten die einer entsprechenden Qualifikation und Motivation bedürfen, um die entsprechende Qualität zu liefern. Es ist schlichtweg eine grobe Missachtung und Respektlosigkeit gegenüber allen Beschäftigten – aber auch den betroffenen KlientInnen –  in diesen Bereichen, wenn PolitikerInnen so tun, als könne diese Arbeit jede/r machen.“ Zusätzlich besteht – nicht zuletzt angesichts knapper Gemeindebudgets – die Gefahr, dass bislang reguläre, gut abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse im kommunalen Bereich durch verpflichtete MindestsicherungsbezieherInnen ersetzt werden. „Da würde sich die Katze regelrecht in den Schwanz beißen, ausgerechnet Dank Arbeitsverpflichtung Erwerbsarbeitsloser weitere Jobs verloren gingen.“

 

Paiha abschließend: „Statt von irgendwelchen Zwangsdiensten zu phantasieren, sollten sich Sobotka und Co endlich lieber darum kümmern, dass ausreichen Bildungs- und Qualifikationsangebote für Arbeitssuchende zur Verfügung stehen, die tatsächlich Perspektiven auf eine bessere Zukunft bieten. Und wir brauchen endlich eine Wirtschaftspolitik die öffentliche Investitionen fördert und so nachhaltige, zukunftsgerichtete und sinnvolle Jobs schafft. Einmal mehr die Opfer der Krise zu Tätern zu machen und für ihr Schicksal auch noch zu strafen, ist jedenfalls an Zynismus kaum zu überbieten.“

Wie reformbedürftig ist die Mindestsicherung?

Seit einigen Monaten wird unter dem Deckmantel der „Flüchtlingskrise“ wieder heftig über die Mindestsicherung diskutiert.

Niederösterreich ist leider ganz vorn dabei, wenn es um sozialpolitische Rückschritte wie die Kürzung der Mindestsicherung geht. Doch was kostet die Mindestsicherung tatsächlich? Und wie geht unsere Gesellschaft mit Menschen um, die unsere Unterstützung brauchen?

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Wie reformbedürftig ist die Mindestsicherung?


Was kostet die Mindestsicherung wirklich, am Beispiel Niederösterreich:

In Nö bekamen 2015 insgesamt 27000 Menschen Mindestsicherung, also weniger als 1,5% der Bevölkerung. 2/3 davon waren sogenannte „Aufstocker“, Menschen mit zu geringem Arbeitseinkommen. Vielfach sind Kinder vom niedrigen Einkommen betroffen.
Im Landesbudget schlägt sich die Mindestsicherung mit gerade Mal 0,5% nieder – beim momentanen Stand wird jede/r österreichische SteuerzahlerIn pro Monat mit € 2,90 für die Mindestsicherung belastet!
Österreichweit schätzt man, dass mit den Kosten der Bankenrettung 31 Jahre Mindestsicherung finanzierbar ist. Wieso sollte also nur Geld für die Bankenrettung da sein, aber nicht für Menschen?

 

Wie geht unsere Gesellschaft mit Menschen um, die Unterstützung brauchen?

Wer (aus welchen Gründen auch immer) für längere Zeit aus dem Arbeitsleben rausfällt, kann mit € 838,- / Monat für Einzelpersonen oder 1.256,64 für (Ehe)Paare und knapp €200/Kind bestenfalls die Grundbedürfnisse decken.
Sinn und Zweck der Mindestsicherung ist es, den BezieherInnen zumindest ein Grundmaß an Sicherheit bieten. Die Grenze zur Armutsgefährdung (lt.EU2020-Strategie) liegt in Österreich derzeit bei einem Monatseinkommen von rd. € 1.200/Person – d.h. Mindestsicherungsbezieher sind massiv armutsgefährdet. Eine Reform ist daher tatsächlich unumgänglich!

Muss man diejenigen, die aus dem Arbeitskampf rausfallen, dafür bestrafen? Oder kann man ihnen auch einen vernünftigen Lebensstandard ohne Wenn und Aber zugestehen?

Missbrauch und Lohnhöhe:

Gerne wird von Gegnern der Mindestsicherung argumentiert, sie sei eine „soziale Hängematte“, die zum Nichtstun verleitet, weil ja viele Erwerbseinkommen auch nicht höher sind. Tatsächlich gibt es in vielen Bereichen Löhne, die unter der Schwelle zur Armutsgefährdung liegen! Diese Grenze eines Einkommens, das ein Leben zulässt, bei dem zumindest grundlegende Bedürfnisse abgedeckt werden, gibt es aber – und sie ist für Beschäftigte wie für Mindestsicherungsbezieher gleich hoch.
Die Herausforderung ist also, dringend auch die unteren Erwerbseinkommen zu erhöhen. Das geht aber beim „Ausweichthema“ Mindestsicherung unter. Löhne zu erhöhen ist durchaus realistisch, wenn man sich die gestiegene Wirtschaftsleistung und Produktivität; die Gewinne der Konzerne, die an den Steuern vorbei geführt werden; unproduktive AktionärInnen, die hohe Ausschüttungen erhalten ect. ansieht. Der Umkehrschluss zur „Hängemattentheorie“ ist auch, dass Mindestsicherung Arbeitsrechte sichert und Dumpinglöhne verhindert.

Eine Erhöhung der Mindestsicherung ….

wie von vielen Stimmen gefordert, wäre, siehe oben, durchaus finanzierbar. Aber der Zugang zum Arbeitsmarkt, eine gerechtere Verteilung von Arbeit und Einkommen, eine „menschliche“ Arbeitswelt sind Themen, die damit verknüpft sind, und bestimmen wie viele Menschen die Mindestsicherung in Anspruch nehmen müssen.
MindestsicherungsbezieherInnen müssen und sollten nicht Opfer einer verfehlten Beschäftigungs-, und Verteilungs- Politik der letzten Jahre werden – und auch nicht dem Versuch zum Opfer fallen, die Rechten rechts zu überholen. Sinnvolle Reformen, die Menschen aus Notlagen helfen, sind bei genügend politischen Willen durchaus möglich.

AUGE/UG, Koza: „Vermögenssteuern sind Gebot der Stunde!“

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Gleichzeitig glaubt Österreich allerdings nach wie vor, sich ein Steuersystem leisten zu müssen, das weder wirklich umverteilt, noch die tatsächlich Reichen und Vermögenden zur Kassa bittet. Diese Schieflage muss schnellstens beseitigt werden. Es braucht endlich den Einstieg in eine Steuerstrukturreform, die den aktuellen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen tatsächlich gerecht wird.“

 

De facto inexistente Vermögensbesteuerung widerspricht Leistungsfähigkeitsprinzip

 

Nach den aktuellen OeNB-Erhebungen hat sich an der ungleichen Vermögensverteilung und der hohen Vermögenskonzentration bei den TOP-10-Prozent kaum etwas geändert. Demnach besitzen die reichsten zehn Prozent der Haushalte 55,5 Prozent des Nettovermögens, die „untere“ Hälfte der Haushalte dagegen lediglich 3,2 Prozent des gesamten Nettovermögens. „Das österreichische Steuersystem widerspricht zunehmend dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Ausgerechnet die ökonomisch stärksten Gruppen – die Top-VermögensbesitzerInnen – profitieren von einem Steuersystem, das so gut wie keine Vermögenssteuern kennt und dessen Verteilungswirkung insgesamt schwach ist. Arbeit und ArbeitnehmerInnen sind steuerlich ungleich stärker belastet, als Kapital, Vermögen und Umwelt- und Ressourcenverbrauch,“ kritisiert Koza.

 

Verbreiterung der Finanzierungsbasis sozialstaatlicher Leistungen auf Wertschöpfung

 

Angesichts steigender Arbeitslosigkeit und Atypisierung der Beschäftigung sei die weitgehende Finanzierung öffentlicher Haushalte und sozialer Sicherungssysteme über den Faktor Arbeit nicht mehr machbar, überholt und auch aus verteilungspolitischen Gründen nicht weiter hinnehmbar: „Es geht nicht länger an, das Rationalisierungs- bzw. Digitalisierungsgewinne privatisiert, Verluste in Form höherer Arbeitslosigkeit und wachsender Prekarisierung allerdings vergesellschaftet werden. Es geht nicht länger an, dass beschäftigungsintensive Unternehmen im Vergleich zu kapitalintensiven bei der Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen benachteiligt werden. Wir brauchen daher eine verteilungsgerechtere Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen auf Basis der gesamten Wertschöpfung und nicht nur auf Basis der Löhne und Gehälter,“ so Koza.

 

Sozial-ökologischer Umbau des Steuersystems

 

Zusätzlich fordert AUGE/UG-Ökonom Koza den sozialökologischen Umbau des Steuersystems: „International beinahe einmalig werden basierend auf der Lohnsumme Abgaben im Umfang von rund 9 Mrd. Euro – etwa zum FLAF, als Kommunalabgabe oder als Wohnbauförderungsbeitrag – eingehoben. Hier braucht es eine aufkommensneutrale Umschichtung von Arbeit in Richtung Ökosteuern, die auch den sozial-ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystems in Richtung Ressourcenschonung und klima- und umweltfreundliche Energienutzung fördert“. Über Umwelt-, Erbschafts- und Vermögenssteuern würden zusätzlich Budgetmittel für dringend notwendige und beschäftigungsfördernde Investitionen in soziale Dienste, Bildung, Armutsbekämpfung, öffentliche Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen geschaffen.
 
Koza abschließend: „Die hohe Vermögenskonzentration stellt nicht nur ein verteilungs-, sondern auch ein demokratiepolitisches Problem dar – etwa wenn es um die Formulierung und Durchsetzung von politischen Interessen geht. Eine gerechte Besteuerung von Vermögen und die Abschöpfung von übermäßigem Reichtum ist daher nicht nur verteilungs- und wirtschaftspolitisch, sondern auch aus demokratiepolitischer Sicht ein Gebot der Stunde.“