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Antrag 12 / Senkung der Freistellungsgrenzen und Schaffung einer Teilfreistellung für Betriebsräte

 

Seit Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes 1976 haben sich die Betriebs- und Unternehmungsstrukturen stark verändert:
1. Der konzentrierte Standort eines Unternehmens damals erleichterte es der betrieblichen ArbeitnehmerInnenvertretung ihre Kollegen und Kolleginnen am Arbeitsplatz zu informieren, zu betreuen und zu vertreten. Ausgliederungen und Dislozierungen auf mehrere Standorte, über Bundesländergrenzen hinweg, erfordern heute mehr Mobilität, erhöhten zeitlichen Einsatz und größeres fachliches Wissen von den BetriebsrätInnen.
2. Die Produktivität hat sich in diesen Jahrzehnten immens erhöht, die Arbeit wurde verdichtet bei gleichzeitiger Verminderung der Personalressourcen. In vielen (kleineren) Betrieben sind die nicht freigestellten BetriebsrätInnen zudem in einem fixen Turnus, einer Schicht, beschäftigt und es ist ihnen daher im Arbeitsalltag kaum möglich ihr Mandat auszuüben. Dies ginge zu Lasten der KollegInnen, die zusätzliche Aufgaben durch die Abwesenheit der BetriebsrätInnen übernehmen müssten (oder zu Lasten der zu Betreuenden im Sozial- und Gesundheitsbereich).

Die Senkung der Freistellungsgrenzen im ArbVG für BetriebsrätInnen (Freistellungsgrenze senken von 150 auf 100 Beschäftigte), für Mitglieder des Zentralbetriebsrates (Herabsetzung von 400 auf 300 Beschäftigte) und die Konzernvertretung könnten hier ein Antwort sein.
Es sollten auch in Betrieben ohne freigestellten Betriebsrat Mindestzeiten der Freistellung je nach Betriebsgröße festgelegt werden (z. B. bei 10 – 19 Beschäftigten 10%, für je weitere 10 Beschäftigte weitere 10% Freistellung).
Aufgrund verschiedener Standorte eines Betriebes oder in Hinblick auf die weitere Karriereplanung, den Wiedereinstieg in den Berufsalltag nach Ende des Mandates, ist auch eine Aufteilung der Freistellung auf mehrere BetriebsrätInnen sinnvoll (dies sollte auf Antrag des Betriebsrates in Form eines mehrstufigen Verfahrensmodelles – analog zum Rechtsanspruch auf Elternteilzeit – eingeführt werden).

Antrag 11 / Schule und Integration

 

Österreichs Schulsystem muss rasch lernen, mit dem Zustrom junger Flüchtlinge in Schulen umzugehen. Es müssen die Weichen für ein neues schulisches Grundverständnis gestellt werden, denn es werden weiter minderjährige AsylwerberInnen kommen. Deren Integration in Regelklassen muss vorrangiges Ziel bleiben.
Bildung und Spracherwerb sind die entscheidenden Faktoren für Integration. Eine Zunahme der sprachlichen und kulturellen Vielfalt spiegelt sich seit Jahren in den Klassenzimmern wider.
Schulen sind hier für viele der erste Kontaktpunkt mit der österreichische Gesellschaft und Kultur. Schulen vermitteln Werte und soziale Kompetenzen im gemeinsamen Miteinander.

Die Gruppe der Flüchtlingskinder ist sehr heterogen zusammengesetzt:
traumatische Fluchterfahrungen können zu Verhaltensauffälligkeiten führen, manche können weder lesen noch schreiben, andere sind schulisch gut vorgebildet.

Die erfolgreiche und rasche Integration von Minderjährigen ist die vordringlichste politische und gesellschaftliche Aufgabe. Über 15-Jährige fallen aufgrund ihres Alters aus dem Pflichtschulsystem heraus. Ein Pflichtschulabschluss ist jedoch die Basis für jede weitere berufliche oder schulischen Qualifikation und spätere Integration am Arbeitsmarkt.

Die Basisbildungskurse zur Alphabetisierung, der externe Pflichtschulabschluss, die Vorbereitungskurse für den Arbeitsmarkt über die Erwachsenenbildung, sind immens wichtige Stationen im Integrationsprozess für junge Menschen.

Die Öffnung von Pflichtschulen für über 15-Jährige mit dem Ziel des Pflichtschulabschlusses stellt daher eine weitere Option und möglichen Baustein zur raschen Integration dieser jungen Menschen dar. Ein gemeinsamer schulischer Alltag mit österreichischen gleichaltrigen Jugendlichen gibt diesen Menschen Struktur und eine stabile Umgebung.

Umso wichtiger ist es, dass Schulen hier einen wichtigen Beitrag leisten können, sofern sie mit den dafür notwendigen finanziellen Ressourcen ausgestattet sind. Die Lehrkräfte brauchen die zeitlichen Möglichkeiten und besonderes Wissen und Kenntnisse, um sich für diese Gruppe junger Menschen zu engagieren. Kenntnisse über Trauma-Pädagogik, Migrations- und Fluchtbewegungen, kulturelle Diversität, Angebote von Supervision und zusätzliche multiprofessionelle Ressourcen an den Schulen, erleichtern den Lehrkräften den schulischen Alltag mit den aktuellen Herausforderungen.

Bereits vor dem zusätzlichen Zustrom durch AsylwerberInnen hatte die Mehrheit der VolksschülerInnen in der Stadt Salzburg nicht mehr Deutsch als Muttersprache. Viele beherrschen auch ihre Muttersprache nicht mehr richtig, was natürlich den Erwerb einer (für sie) Fremdsprache beträchtlich hemmt.

Integration kann an Schulen derzeit nur sehr eingeschränkt stattfinden. Dies liegt mitunter darin begründet, dass Pflichtschulen bereits 2001/2002 in ihren Aufgaben beschränkt wurden. Die Bereiche, wo Integration stattfindet bzw. stattfinden könnte, wurden stark reduziert. Dies betrifft vor allem sogenannte Nebenfächer und „unverbindliche Übungen“, wo es einfacher möglich ist, eine Gemeinschaft und Beziehungen zwischen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern aufzubauen und so einen guten und offenen Diskussionsrahmen zu schaffen.
In solchen Situationen ist es auch leichter möglich über Themen zu diskutieren, die eventuell unterschiedlich wahrgenommen werden (z.B. Frauen in der Gesellschaft, Politik, etc.).

Das Verbindende/Gemeinsame in den unterschiedlichen Kulturen könnte beispielsweise in einem Ethik-Unterricht behandelt werden. Solch ein Ethik-Unterricht würde den gemeinsamen Charakter der Kulturen hervorheben, somit integrativ wirken und auch einer möglichen Radikalisierung vorbeugen. Denn gut integrierte SchülerInnen fühlen sich in der Gemeinschaft wohl. Sie müssen sich nicht in eine Welt zurückziehen, in der Kultur und Religion für radikale Zwecke missbraucht wird.

Wer Integration fordert, muss auch die Möglichkeiten dazu bieten – nirgends gelingt Integration besser als in der Schule.

Antrag 10 / Einführung einer flächendeckenden LKW Maut

 

In Österreich gibt es rund 34.000 km Landes- und 88.000 km Gemeindestraßen, zusammen also 122.000 km. Das Bundesstraßennetz der ASFINAG umfasst gerade einmal 2.178 km an Autobahnen und Schnellstraßen.
Österreichs Landes- und Gemeindestraßen “bröseln”. Schuld daran ist der schwere Lkw, denn die Straßenabnutzung nimmt mit der Achslast exponentiell zu. Ein vollbeladener Lkw nützt die Straße zigtausendfach stärker ab als ein Pkw.
Laut der vom Rechnungshof herangezogenen Studie von Prof. Litzka/TU-Wien geben die Länder derzeit pro Jahr für die Landesstraßen rund 280 Mio. € aus. Rechnet man den tatsächlichen Bedarf für betriebliche Erhaltung, Sonderbauwerke, Straßenausrüstung, Verkehrszeichen und Verkehrsleitsysteme sowie den Erhaltungsbedarf von Tunnel- und Ampelanlagen dazu, käme man auf rund 600 Mio. €/Jahr. Das heißt, es sind rund 320 Mio € zusätzlich pro Jahr nötig. Etwa dieselbe Summe kann man für die Gemeindestraßen ansetzen.
Wenn die Länder nicht reagieren, wird der Erhaltungsrückstand von bereits derzeit 22 % auf 30 % bis zum Jahr 2024 ansteigen. Je länger mit Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zugewartet wird, umso größere finanzielle Herausforderungen entstehen. Jede Lösung über die Mineralölsteuer würde die Pkw-FahrerInnen für die Schäden der Lkw mitzahlen lassen. Nur eine gezielte Zuordnung dieser Kosten zum Lkw über eine eigene Maut/Abgabe ist verursachergerecht und treffsicher.
Länder und Gemeinden brauchen auch frisches Geld für den bedarfsgerechten Ausbau der Öffis zur Entlastung der Straßen, hier geht es nochmals um mindestens 100 Mio € zusätzlich pro Jahr.
100 % des europäischen Bahnnetzes sind bemautet, aber nur 0,9 % des europäischen Straßennetzes. Auch in Österreich sind nur etwa 1,7 Prozent des Straßennetzes bemautet, aber das gesamte Schienennetz. Das ist eine haarsträubende Wettbewerbsverzerrung und unterläuft alle Bemühungen, mehr Güter auf die Bahn zu bringen. Eine flächendeckende Lkw-Maut sorgt für faire Verhältnisse.
Eine flächendeckende Lkw-Maut wirkt sich – insbesondere bei Produkten des täglichen Bedarfs – so gut wie nicht auf die Verbraucherpreise aus. Das ist durch die Erfahrungen in der Schweiz (dort gibt es seit 15 Jahren mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eine flächendeckende Lkw-Maut) und die Studie des ÖIR im Auftrag der AK Wien widerlegt: die Preissteigerung ist an der Nachweisgrenze. Die Bauwirtschaft würde zwar wegen ihrer Tonnagen etwas stärker erfasst, wäre aber aufgrund der Einnahmenverwendung dennoch Netto-Gewinner.
Durch den Ölpreisverfall hat sich die Wirtschaft allein im letzten Jahr mindestens 1,5 Mrd. € bei den direkten Ausgaben erspart, also das ca. Dreifache der geplanten flächendeckenden Lkw-Maut, deren Einnahmen noch dazu zu 100% in die heimische Wirtschaft zurückfließen.
2 – 2,2 Mrd. an umwelt- und klimaschädlichen Subventionen (meist als steuerliche Begünstigungen gestaltet) kommen laut WIFO pro Jahr der Wirtschaft zugute (davon allein 640 Mio. € für das “Dieselprivileg” bei der MÖSt). Bis zu zwei Drittel des in Österreich verkauften Diesels fließen in Lkw-Tanks. Flächendeckende Lkw-Bemautung sorgt für mehr Effizienz des Gütertransports und regionalere Wirtschaftskreisläufe, unterm Strich 2% weniger LKW-Fahrleistung. Das reduziert die Schadstoff- und CO2-Emissionen und entlastet die Allgemeinheit durch weniger Folgekosten für LKW-Unfälle, Gesundheits- und Klimaschäden.
Die bisherigen Vorarbeiten der Bundesländer zeigen:

  • Eine flächendeckende Lkw-Maut/Schwerverkehrsabgabe ist fachlich und technisch möglich.
  • Sie lässt für die Straßenerhalter bei kluger Gestaltung in rechtlicher Hinsicht keine erhöhte Haftung und Beweislastumkehr entstehen.
  • Die nötigen länderübergreifenden Vereinbarungen im Sinne von Art.15a B-VG sind machbar

Antrag 09 / Berufsausbildung für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf

 

Jugendliche in Österreich haben eine Ausbildungsplatzgarantie. Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) des Sozialministeriumservice stellt diverse Unterstützungsangebote zur Verfügung, damit möglichst viele Jugendlichen auch wirklich eine Ausbildung machen können – Jugendcoaching, Produktionsschule, Berufsausbildungsassistenz und Jobcoaching, Arbeitsassistenz.
Doch auch Berufsausbildungsassistenz (Verhältnis BetreuerIn zu Jugendlichen im Durchschnitt mindestens 1:20, in der Steiermark liegt die Vorgabe bei mindestens 1:23) und maximales Jobcoaching reichen für einen kleinen Teil der Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht aus; sie bräuchten eine kontinuierliche Unterstützung auch am Ausbildungsplatz.
Förderlich für den Erfolg der Unterstützungsleistungen wäre auch Kontinuität der Begleitung durch eine Überschneidungszeit zu vorherigen Maßnahmen (z. B. Produktionsschule) und nachfolgenden Angeboten (wie z. B. die Arbeitsassistenz), d. h. für eine gewisse Zeit können zwei Maßnahmen gleichzeitig in Anspruch genommen werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang mit wenig Schnittstellen von z. B. der Produktionsschule in die Berufsausbildungsassistenz zu ermöglichen.

Erfahrungen aus Pilotprojekten haben gezeigt, dass sich Jugendliche mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen mit intensiverer Begleitung eine anerkannte Ausbildung erwerben können. Dieser Zielgruppe stehen sonst im besten Fall unsichere unqualifizierte HilfsarbeiterInnentätigkeiten offen; im schlechteren Fall sind sie dauerhaft vom Arbeitsmarkt und damit wirtschaftlicher Selbstständigkeit ausgeschlossen.

Antrag 08 / Öffnung der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich des Dienstleistungsschecks

 

Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient seit Jänner 2006 in Österreich zur Entlohnung für befristete Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitswilligen und natürlichen Personen für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten. Auf unbürokratische Weise können mit Hilfe des DLS personennahe Dienstleistungen (Reinigungstätigkeiten, einfache Gartenarbeiten, einfache Tätigkeiten bei der Haushaltsführung, Erledigung von Einkäufen) mittels Ausgabe und Einlösen von DLS getätigt und entlohnt werden. Ein weiteres Ziel ist und war es, eine legale und attraktive Alternative zur sog. Schwarzarbeit zu bieten sowie einen Sozialversicherungsschutz zu geben. Die Entlohnung darf nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 415,72 Euro (Stand 2016) liegen, bzw. € 569,54 pro Monat (wegen Nichtberücksichtigung von Urlaubsersatzleistungen sowie anteiligen Sonderzahlungen)
    
Der Dienstleistungsscheck könnte in Zukunft allen Personen, die sich legal in Österreich aufhalten, eine unselbständige Einkommensmöglichkeit bieten, und zwar unabhängig davon, ob sie eine Beschäftigungsbewilligung haben.  

Diese Art der Öffnung des Dienstleistungsschecks hätte verschiedene Vorteile:
Menschen, die Hilfe im Haushalt, Garten, bei Einkäufen und sonstigen Dienstleistungen in ihren Haushalten benötigen, hätten die Möglichkeit, sich legal Hilfe zu holen.
Die Hilfstätigkeiten in privaten Haushalten wären aufgrund ihrer begrenzten Zahl und Vergütung keine Konkurrenz für reguläre Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarktbereich.
Arbeiten, die jetzt noch im sog. Schwarzarbeitsmarkt in privaten Haushalten erledigt werden, wären legalisiert.
Die Öffnung des Dienstleistungsschecks könnte z.B. auch intensivere Integrationsmöglichkeiten bieten für alle, die noch keine Beschäftigungsbewilligung erhalten haben.
Konsum und Handel hätten positive finanzielle Stimulierungen, da das erworbene Geld sofort in die heimische Wirtschaft fließt.