Antrag 01 – Berufsgesetz für Sozialarbeit

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich zugewiesen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, ein Berufsgesetz für Soziale Arbeit – unter Einbindung von Expert*innen, zeitnah umzusetzen.

Bereits seit 2014 gibt es Bemühungen, ein Berufsgesetz für Sozialarbeiter*innen einzuführen. Seither hat es manche Versuche in diese Richtung gegeben, jedoch ohne sichtbares Ergebnis. Die gesetzliche Absicherung der Sozialen Arbeit mit einem Berufsgesetz für Sozialarbeit/Sozialpädagogik ist überfällig.

Menschen, die durch ihre Berufswahl hauptberuflich in der Sozialen Arbeit tätig sind, müssen eine hohe Qualifikation mitbringen. Dazu gehört ein Fachhochschulstudium, das neben berufsspezifischen Inhalten (Methoden, Sozialarbeits-Wissenschaft etc.) Psychologie, Soziologie, Rechtsfächer etc. beinhaltet. Hinzu kommt noch ein hoher Anteil an Praxis und Selbstreflexion.

Selbstverständlich arbeitet die Soziale Arbeit mit allen benachbarten Sozial- und Gesundheitsberufen zusammen. Besonders im Gesundheitsbereich steigt die Bedeutung von Sozialarbeit. Da berufsrechtliche Grundlagen fehlen, kann sie aber nicht auf Augenhöhe mitanderen Professionen agieren. Die Praxis, Sozialarbeiter*innen durch Personen mit kürzeren Ausbildungsprofilen bzw. einfach durch ‚Menschen mit sozialer Einstellung und Menschenverstand‘ zu ersetzen, ist im Interesse der Bevölkerung und der Berufsgruppe jedenfalls abzulehnen.

Ein Berufsgesetz muss Qualitätsstandards (insbesondere Aus- und Fortbildungsstandards) festlegen, die Verschwiegenheitspflicht regeln, den Berufsschutz sichern, berufsethische Standards festlegen etc.

Da mit einem solchen Berufsgesetz viele Herausforderungen verbunden sind (Standardisierung vs. Flexibilität, Abgrenzungen zu anderen Professionen) bedarf es der Einbindung verschiedener Stakeholder und ExpertInnen bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes, z.B. Berufsverband, Ausbildungsstellen und Interessensverbände. Neben einem Berufsgesetz braucht es auch einen Diskussionsprozess darüber, wie die Rahmenbedingungen in der Sozialen Arbeit verbessert werden können, etwa durch höhere Einkommen, die dieser
verantwortungsvollen Tätigkeit entsprechen.

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