Antrag 07 / Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.

  • Lückenschließung beim Unterhalt
    Bei niedrigem Einkommen der Eltern ist der Unterhalt in Mindesthöhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze über Aufstockung des Unterhaltsbeitrags als staatlicher Sozialtransfer zu sichern. Ist ein Unterhalt sehr niedrig festgesetzt, der/die Beitragspflichtige umständehalber vom Unterhalt befreit oder der Unterhaltsbeitrag aufgrund eines Herabsetzungs- oder Befreiungsantrages gerichtsanhängig, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gesichert sein. Hierzu sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Justizministerium „Sicherung des Kindesunterhalts“ aus 2006 umgesetzt werden.
  • Altersgrenze Unterhaltsvorschuss
    Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zu einschließlich dem Monat gewährt, in den der 18. Geburtstag eines Minderjährigen fällt. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung sind aber besonders auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind fachlich, finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, bei Gericht für den eigenen Unterhalt zu kämpfen. Es ist dringend notwendig, dass Unterhaltsvorschüsse – unabhängig vom Alter der Unterhaltsempfangenden – bis zum Ende der Ausbildung gewährt werden. Eine entsprechende Vollzugsstelle ist festzulegen.
  • Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalts. Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.
  • Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder, wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenigen Versicherungszeiten erworben hat.
  • Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren. Unterhaltszahlungen dürfen weder einer Schuldenquote unterliegen, noch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden.
  • Bessere Informationen für Alleinerziehende und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.
  • Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien
    Gesetzestexte bzw. Erläuterungen sollen so formuliert sein, dass auch NichtjuristInnen diese verstehen können.
  • Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
    Generell sind die statistischen Erhebungen zum Thema Unterhalt sehr marginal. Es gibt keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge für Kinder von Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen sowie ihre statistische Auswertung ist absolut notwendig, um Maßnahmen zur Verbesserung zielgerichtet setzten zu können.

Die Beschleunigung der Unterhaltsvorschussverfahren im Jahr 2010 hat wesentliche Verbesserung für die finanzielle Absicherung von Kindern in Ein-Eltern-Haushalten gebracht. Nach wie vor gibt es aber Lücken bei Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, die mitverantwortlich für Armutsgefährdungen in Familien sind. Laut EU-SILC 2015 haben Ein-Eltern-Haushalte mit 42% die höchste Armuts- und/oder Ausgrenzungsgefährdung. Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Haushalten sind deutlich geringer als jenen der Gleichaltrigen ohne Gefährdungsrisiko. Seit Jahren lässt die wiederholt in Regierungsabkommen versprochene Verbesserung der Situation für Alleinerziehende und ihre Kinder auf sich warten.

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