Wien

Antrag 07 / Quote in BRAK und SOZAK

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, GLB, Türkis: ja
FSG, GA, Persp., ARGE, Kom., BDFA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Um dem Anspruch einer ausgewogenen Geschlechterverteilung gerecht zu werden, setzt sich die Arbeiterkammer Wien dafür ein, dass eine umfassende Evaluierung der Frauenquoten in den genannten Ausbildungen stattfindet und im Anschluss Maßnahmen gesetzt werden, die bei der Zusammensetzung der Teilnehmer_innen von Gewerkschaftsschule, BRAK und SOZAK zu einer anzustrebenden Frauenquote von 50% führen.

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Antrag 06 / Ehrenamtliche Tätigkeit und Ausgleichszulage

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Aufgrund erfolgreicher Intervention der AK für die Betroffenen zurückgezogen

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert die Bundesregierung auf, Aufwandsersätze für tatsächliche Aufwendungen im Fall gemeinnütziger Tätigkeit von der Anrechnung auf die Ausgleichszulage der PensionistInnen auszunehmen.

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Antrag 05 / Rezeptgebührenobergrenze

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, Persp., ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass die Regelung zur Rezeptgebührenobergrenze so adaptiert wird, dass

  • auch bei allen Menschen mit niedrigen Einkommen das tatsächliche Einkommen zur Feststellung der Rezeptgebührenobergrenze herangezogen wird
  • den Trägern der Krankenversicherung die vollen Kosten der Rezeptgebührenobergrenze aus dem Budget ersetzt werden
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Antrag 04 / Deutschkurse beim AMS

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA, GA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, regelmäßig vom AMS vermittelte Ausbildungen wie etwa Sprachkurse, häufige in Anspruch genommene Berufsausbildungen bzw. Ausbildungsmodule wie etwa zu Computerkurse etc. im Rahmen des AMS von entsprechend ausgebildetem Personal unter Einhaltung von Qualitätsstandards und Formalisierung der Abschlüsse selbst durchzuführen.

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Antrag 03 / Arbeitsmarktintegration

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
FA: nein
ÖAAB, GA, ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Intergration

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt für die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen ein.
Dieses Angebot hat anzusetzen:

  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Mindestsicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Mindestsicherung
  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Leistungen des AMS
  • Unmittelbar nach der Aufnahme in die Grundversorgung.

Ziel der Beratung und Betreuung ist die nachhaltige Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in einer Weise, die hinsichtlich Einkommenshöhe und Einkommensdauer sicherstellt, dass die Betroffenen in der Folge nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sein werden.
Dazu notwendig ist:

  • Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).
  • Der Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung und Qualifikation
  • Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter entlohnter Praktika
  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nach sechs Monaten des Asylverfahrens
  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Kollektivverträge
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