Wien

Antrag 05 / Nein zu massiven Verschlechterungen bei der Invaliditätspension!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wienam 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK-Wien fordert daher unter Einbeziehung der betroffenen Menschen die Entwicklung eines System das folgende Grundsätze gewährleistet:
Schaffung eines gegenüber der Behörde und der Sozialversicherung weisungsfreien Casemanagements, das einzig den Interessen der PatientInnen verpflichtet ist.
Schutz vor menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen (etwa mit Psychopharmaka). Klare Neuregelung der Zumutbarkeitsregelung zu medizinischen Behandlungen, Eingriffen oder Therapien im Sinne der PatientInnenrechte. Recht auf freie Arztwahl bzw. Wahl der passende Rehabilitationseinrichtung.
Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gutachten der Gesundheitsstraße durch eine Einrichtung des eigenen Vertrauens auf Kosten der Behörde/des Gerichts.
Prinzip der Freiwilligkeit statt pauschaler Zwangsmaßnahmen: Die Betroffenen wissen selbst am besten wann sie welche Unterstützung brauchen bzw. welche Schritte sie zu welcher Zeit setzen können.
Sanktionen für Unternehmen (z.B. durch ausreichend hohe Zusatzbeiträge an die Sozialversicherung) die keine geeigneten Arbeitsplätze für Menschen mit körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen zur Verfügung stellen.

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Antrag 04 / Mindestsicherungsreform

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK-Wien fordert die möglichst rasche Totalreform der Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen und deren Selbstorganisationen. Insbesondere:
•    Erhöhung der Mindestsicherung zumindest auf die Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC

•    Rechtlicher Anspruch für bestimmte Formen des Sonderbedarfs (z.B. zur menschenwürdigen Lebensführung unbedingt nötiger Hilfsmittel, Gesundheits- und Therapiekosten, …)

•    Streichung der Sanktionen – das Existenzrecht für Menschen muss unbedingt gelten.

•    Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation

•    Beschränkung des Datenaustausches mit anderen Behörden

•    Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Mindestsicherung

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Antrag 03 / Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., ARGE : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Damit die von den ArbeitnehmerInnen selbst bezahlte Arbeitslosenversicherung wieder eine „richtige“ Arbeitslosenversicherung wird, fordert die AK die raschest mögliche Reform des AlVG unter Einbeziehung der betroffenen Menschen mit und ohne Erwerbsarbeit. Folgende Mindestforderungen gilt es dabei umzusetzen:
1. Streichung der Sperrdrohungen nach §§ 9, 10, 11 und 49. Sanktionen sind existenzbedrohend und lösen keine Probleme. Nur auf Freiwilligkeit beruhende Maßnahmen können wirklich erfolgreich sein.
2. Anhebung der Nettoersatzrate zumindest auf den EU-Schnitt von 70 %.
3. Abschaffung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe sowie verfassungsrechtliche Verankerung der Notstandshilfe.
4.  Recht auf Urlaub, Bildungskarenz, Pflegefreistellung für arbeitslose Menschen Einkommensschutz auch in der Notstandshilfe.  
5. Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und alle sonstigen Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsrecht.
6. Nebenbeschäftigungen auf Werkvertragsbasis sind jenen auf Angestelltenbasis gleich zu stellen: Sie sind ohne Tagessatz (= tageweiser Abzug vom Arbeitslosengeld/NH) in ganzen Monaten durchzurechnen.
7. Stopp der Ausgliederung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Verlagerung zu Privatfirmen aus dem Bereich des AMS.
8. Keine Vermittlung in einen „2. Arbeitsmarkt“ unter Umgehung von Kollektivverträgen.
9.  Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation nach Wahl für alle erwerbsarbeitslosen Menschen.

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Antrag 02 / Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., Kom. BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA : für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik und im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

 

Die Vollversammlung der Kammer für ArbeiterInnen und Angestellte für Wien fordert folgende Maßnahmen und gesetzliche Verbesserungen:

1. Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben

  • Mit Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung für Österreich muss automatisch ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt einhergehen;
  • sofortige Aufhebung des Bartenstein-Erlasses;
  • uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach längstens 3 Monaten Wartezeit;

Ziel muss es sein, unabhängig vom Aufenthaltsstatus menschenwürdige Beschäftigungsformen herzustellen.

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Antrag 01 / Novellierung des AK-Gesetzes und der AK-Wahlordnung

derAUGE/UG – AlternativeundGrüneGewerkschafterInnen/UnabhängigeGewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

wurde gemeinsamer Antrag und mehrheitlich angenommen

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer setzt sich für eine Novellierung des AK Gesetzes bzw. der AK Wahlordnung mit folgenden Punkten ein:
1) Alle „Sonstigen Wahlberechtigten“ nach §21(1) AKWO werden automatisch im WählerInnen-Verzeichnis erfasst und zur Wahl eingeladen.
2) Die altersmäßige Voraussetzung für die Wählbarkeit (§21 AKG) zur AK-Vollversammlung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
3) Die Arbeiterkammerwahlen finden wieder österreichweit im selben Wahlzeitraum von 14 Tagen oder höchstens zwei mal 14 Tagen, geteilt in Ost- und Westösterreich, statt.
4) Die Anzahl der für die Wahl notwendigen Unterstützungserklärungen wahlwerbender Gruppen entspricht dem Doppelten der Zahl der gem. §2 AKWO zu wählenden KammerrätInnen.
5) Die Zahl der wahlberechtigten kammerzugehörigen ArbeitnehmerInnen, die einen Antrag nach § 15(1) AKG („Mitgliederantrag“) an die AK-Vollversammlung richten können, entspricht der Anzahl der Stimmen, die in der jeweiligen Länderkammer bei den vorangegangenen Wahlen für die Erreichung eines Mandates notwendig waren.
6) Das AK-Gesetz und die AK-Wahlordnung sind geschlechtergerecht zu formulieren.

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