Antrag 03 / Für eine langfristige Finanzierung von Pflege durch vermögensbezogene Steuern, insbesondere aus einer reformierten Erbschaftssteuer
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Antragsbehanldung im Ausschuss Finanzpolitik
Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert
- Einführung vermögensbezogener Steuern – insbesondere einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer – zur solidarischen Finanzierung von Pflegeleistungen
- Pflege muss als Kernkompetenz des Staates verstanden werden
Antrag 02 / Vorziehen der Negativsteuer-Erhöhung auf 2015
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015
Antrag einstimmig angenommen
Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik
Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert, die regierungsseitig angekündigte Erhöhung der Negativsteuer von Euro 110 auf max. Euro 400/Jahr im Rahmen der Steuerreform vorzuziehen und bereits mit dem Kalenderjahr 2015 gültig werden zu lassen.
Mit dem Vorziehen der Erhöhung der Negativsteuer würden insbesondere untere Einkommensschichten finanziell gestärkt und würde bereits im Kalenderjahr 2016 eine unmittelbar konjunkturwirksame Entlastung für einkommensschwache ArbeitnehmerInnengruppen erzielt.
Antrag 01 / Arbeit FAIRteilen, Arbeitszeit FAIRkürzen: Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit!
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA (tlw.), Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
GA (tlw.): für Zuweisung
Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik
Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die 164. Vollversammlung der AK Wien fordert 40 Jahre nach Umsetzung der 40-Stunden-Woche gesetzliche Schritte zu einer umfassenden Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche sowie der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich und einem entsprechenden Personalausgleich,
- weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),
- weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,
- weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD),
- weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,
- weil lange Arbeitszeiten krank machen,
- weil damit Arbeitsplätze geschaffen werden
- und weil dadurch Arbeit und einhergehend Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilt werden.
Zusätzlich fordert die AK Wien:
- Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)
- Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) z.B. für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)
- 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten
- einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit
Resolution 2 / Für eine zeitgemäße Sozialarbeit im 21. Jahrhundert – Problemlösungskompetenz statt Problemadministration
der AUGE/ UG
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zum 4. Regionalforum der GPA-djp – Wien am 22. April 2015
Das Regionalforum der GPA-djp Wien vom 22. April 2015 fordert zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Sozialarbeit im Sinne einer Problemlösungskompetenz statt Problemadministration:
Für Menschen in sozialen Problemlagen muss ein einfacher Zugang zu Sozialarbeit möglich sein. Gesetzgeber und Landesregierungen werden aufgefordert, bürokratische Hürden deutlich zu reduzieren. Call Center-Lösungen mit standardisierten Fragebeantwortungen durch schlecht ausgebildetes Personal sind keine Antworten auf soziale Problemlagen.
Qualitativ hochwertige Sozialarbeit darf nicht dem wirtschaftsliberalen Messbarkeitswahn geopfert werden. Viele qualitativ wichtige Faktoren in der Sozialen Arbeit lassen sich nicht in messbare Standards gießen. In der Arbeit mit und für Menschen können naturwissenschaftliche Methoden die Realität nur unzureichend abbilden und führen damit zu einer verzerrten Wahrnehmung der Wirklichkeit.
Anzustreben ist dabei ein Bundesberufsgesetz für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Wenn die Bundesländer nicht bereit sind, diese Regelkompetenz an den Bund zu übertragen, sind neun gleichlautende Landesgesetze als Berufsgesetze für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen zu fordern. In diesen Berufsgesetz(en) sind die Ausbildungsstandards (tertiäres Bildungsniveau für SozialarbeiterInnen bzw. sekundäres, postsekundäres und tertiäres Bildungsniveau für SozialpädagogInnen) festzuschreiben. Ferner sind Definitionen der Berufe, Methoden, Berufsethik, Verschwiegenheitspflichten und Berufsschutz in diesem/n Gesetz/en zu regeln.
Ein Berufsgesetz ist notwendig, um Tendenzen, Sozialarbeit nach unten zu nivellieren, entgegenzutreten. Ein Berufsgesetz mit klaren Strukturen ist aber auch für die Identität der Berufsgruppe ein wichtiger Faktor. Die derzeitige Situation, in der mitunter die Phantasien anderer Berufsgruppen darüber entscheiden, was soziale Arbeit ist oder eben nicht, ist unbefriedigend und demotivierend.
Insbesondere in ökonomischen und sonstigen Umwelt-Krisenzeiten braucht es eine starke und handlungsfähige Sozialarbeit, die auch auf aktuelle, krisenspezifische Herausforderungen entsprechend reagieren kann. Oft wird gerade dort, wo Politik und Gesellschaft nicht mehr weiter wissen, Soziale Arbeit mit der Problemlösung beauftragt. Dazu braucht sie einen ausreichend breiten Handlungsspielraum und Schutz vor „verordneten, der Berufsethik widersprechenden Arbeitsbedingungen“. Diese sind im Berufsgesetz festzulegen.
Weiterlesen...Resolution 1 / Keine weitere Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten – für den Erhalt des „einkaufsfreien“ Sonntags!
der AUGE/ UG
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zum 4. Regionalforum der GPA-djp – Wien am 22. April 2015
Das Regionalforum der GPA-djp Wien vom 22. April 2015 hält daher fest:
Der arbeitsfreie Sonntag ist eine der gesellschaftlichen Grenze zwischen überwiegend fremdbestimmter Arbeitszeit und vorwiegend selbstbestimmter Freizeit und steht somit für eine arbeits- und konsumfreie Zeit.
Der Sonntag muss daher als arbeitsfreier Tag und als Tag der Erholung für die überwiegende Mehrheit der ArbeitnehmerInnen erhalten bleiben. Arbeit am Sonntag darf nicht zur Regel werden und muss auf unbedingt notwendige Tätigkeiten beschränkt bleiben. Der Handel gehört definitiv nicht dazu.
In diesem Sinne lehnt die GPA-djp Wien daher die Einrichtung sogenannter „Tourismuszonen“ – auch im Zusammenhang mit sportlichen oder kulturellen Großereignissen – wie auch jegliche Sonntagsöffnung im Handel entschieden ab.
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