Antrag 01 / Abschaffung der Studiengebühren, insbesondere der doppelten Studiengebühren für ausländische Studierende

Studiengebühren sind sozial selektiv: Studiengebühren halten SchülerInnen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien von universitärer Bildung fern und belasten Studierende ohne Stipendium und ohne ausreichender finanzieller Unterstützung von den Eltern. Zudem führen sie zur Warenförmigkeit von universitärer Bildung und degradieren Studierende zu KonsumentInnen der Universität.

Laut den Statistiken des Bildungsministeriums haben nach Einführung der Studiengebühren 45.000 Studierende das Studium abgebrochen. Laut Studierenden-Sozialerhebung 2002 nehmen mehr als 46% der höhersemestrigen Studierenden einen deutlich höheren finanziellen Druck seit Einführung der Studiengebühren wahr, 31% der höhersemestrigen Studierenden mussten aufgrund der Studiengebühreneinführung ihre Erwerbstätigkeit ausweiten.

Das von der Regierung präsentierte Sozialdienstmodell kann in diesem Zusammenhang nur als Farce bezeichnet werden. Demnach sollen Studierende zukünftig für 6€ pro Stunde ihre Studiengebühren abarbeiten dürfen, in den Bereichen Nachhilfe und MaturantInnenberatung. Das Sozialdienstmodell übersieht, dass 80% der Studierenden bereits arbeiten gehen, um sich das Studium zu finanzieren. Jedoch wird nicht einmal in den prekärsten Studierendenjobs ein Stundenlohn von 6€ zugemutet.

An den meisten Universitäten sind für Studierende, die nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, doppelte Studiengebühren (727,72€ pro Semester) vorgeschrieben. Und zwar nicht, weil sie es sich besser leisten können und durch einen Solidarbeitrag finanziell schwächeren Studierenden das Studium ermöglichen – sonder schlicht weg, weil sie im falschen Land geboren sind.
Ausnahmen sind Verhandlungssache, es existiert eine willkürliche Liste an Universitäten und Ländern mit denen Sonderabkommen abgeschlossen wurden. Studierende dieser Länder bzw. an diesen Universitäten, fallen dann nicht in diese diskriminierende Regelung. Diese Vereinbarungen basieren aber auf wirtschaftlichen und allgemeinpolitischen Interessen und sind bildungspolitisch nicht nachzuvollziehen. Besonders im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit sind sie kritisch zu betrachten.
Nach dem Motto „alle sind gleich – manche sind gleicher“. Werden hier jene, die ohnehin schon zusätzliche Barrieren bis zum Studienantritt überwinden müssen, zusätzlich diskriminiert. Der hochgelobte und als so wichtig bezeichnete interkulturelle Austausch ist scheinbar nur mit finanzkräftigen JungakademikerInnen erwünscht.
Um überhaupt nach Österreich kommen zu können, beziehungsweise um hier bleiben zu dürfen, müssen jährlich bis zu 8000 € am Konto nachgewiesen werden. Von der Möglichkeit, sich dieses Geld selbst neben dem Studium zu verdienen, werden ausländische Studierende allerdings de facto ausgeschlossen. Einen Job vom AMS bekommt mensch nur, wenn für die gefundene Stelle weder eine Person mit österreichischer Staatsangehörigkeit noch eine bereits niedergelassene ausländische Person zur Verfügung steht.

Innerhalb der EU wird eine Ungleichbehandlung von Studierenden durch den EUGH sanktioniert. Doch außerhalb der EU gilt „nur“ die UNO Menschenrechtkonvention. Auch sie sieht, verstärkt durch diverse Zusatzvereinbarungen und Pakte, eine Gleichstellung aller Menschen vor. Es scheint, als würde der österreichische Staat, der für die Einhaltung der Menschenrechte verantwortlich ist, seine Rolle hier in mehreren Bereichen nicht ernst nehmen. Es ist richtig, dass sich das Menschenrecht auf Bildung nur auf die Grundschulbildung bezieht. Der Grundsatz, dass niemand auf Grund seiner/ihrer Herkunft diskriminiert werden darf, gilt aber für alle Menschen zu jeder Zeit und an jedem Ort!

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