Antrag 01 / Durch mehr Steuergerechtigkeit Finanz- und Kapitalmärkte regulieren!

Für Österreich bedeutet das insbesondere

  • die Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer
  • die Ausdehnung der „Spekulationsfrist“, nach der Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren einkommensteuerfrei gestellt sind, von einem auf drei Jahre.
  • die Abschaffung der steuerlichen Förderung von Stock-Option- Modellen als ersten Schritt. In einem weiteren Schritt gilt es, ein gesetzliches Verbot von Stock-Option- Modellen zu prüfen.

Für die europäische bzw. internationale Ebene bedeutet das insbesondere

  • die Forderung nach Einführung einer Tobin-Tax zur Besteuerung von Devisentransaktionen vehementer und nachhaltiger zu vertreten und einzufordern.

 

In Österreich sind Einkommen aus Kapital und Vermögen – ebenso wie Vermögen überhaupt – im internationalen Vergleich ausgesprochen niedrig besteuert. Entsprechend sind auch Steuern auf Finanzmarktaktivitäten – wie „Spekulationssteuern“ (Einkommenssteuer auf Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen), Börsenumsatzsteuern – schwach ausgeprägt oder überhaupt abgeschafft worden:

so wurde die Börsenumsatzsteuer mit einem Steueraufkommen von ca. € 140 Millionen (2000) abgeschafft
Sind Kursgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren nach einer „Spekulationsfrist“ von einem Jahr einkommenssteuerfrei gestellt
werden Stock-Option-Modelle (Aktienoptionen für Führungskräfte in Unternehmen) steuerlich grosszügig gefördert

Der ursprüngliche volkswirtschaftliche Sinn von „Finanz-“ bzw. „Kapitalmärkten“ – grob gesagt die Zuführung von Kapital an Unternehmen (z.B. Ausgabe von Aktien zur Erhöhung des Eigenkapitals) – hat längst an Bedeutung verloren. Kapitalmärkte sind heute primär Orte der Spekulation, befördert auch durch eine steuerliche Deregulierung zu einer „Kapitalmarktoffensive“ zur Belebung des Börseplatzes Wien und als Akt der Umverteilung hin zu WertpapierbesitzerInnen. Es ist allein aus Steuergerechtigkeitsgründen nicht nachvollziehbar, dass

zwar auf jegliche Form des Handels mit Waren eine Umsatzsteuer eingehoben wird, nicht allerdings auf die „Ware“ Wertpapier, insb. Aktienoptionen
Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Arbeit ebenso wie Einkommen aus Zinserträgen bzw. Miete und Verpachtung der Einkommenssteuer unterliegen, Einkommenszuwächse als Ergebnis des Verkaufs eines Wertpapiers nach einer Frist von einem Jahr allerdings nicht
„Normale“ Mitarbeiterbeteiligung nur bis zu maximal € 1.460 steuerlich begünstigt ist, Stock Options, die praktisch ausschließlich Vorständen und leitenden Angestellten eingeräumt werden dagegen – abhängig von der Behaltefrist – deutlich stärker steuerbegünstigt sind. Neben dieser steuerlichen Ungleichbehandlung stellen „Stock Options“ noch grundlegendere Probleme dar: da Stock-Options-Modelle bereits in vielen Unternehmen den Großteil der Vorstandsvergütung darstellen befördern diese Modelle die „Share-Holder-Value“-Orientierung betrieblicher Managementstrategien (also eine lediglich an Börsenkurse orientierte Unternehmenspolitik) mit entsprechend desaströsen Auswirkungen auf die unselbständig Beschäftigten. Stock-Option-Modelle und daraus abgeleitete Unternehmenspraktiken sind und waren mit ein Grund für Massenkündigungen, Bilanzfälschungen, Entstehung von Börsenblasen und daraus resultierender Destabilisierung der Finanzmärkte der letzten Jahre. Zusätzlich befördern Stock-Options-Modelle die extreme Auseinanderentwicklung von Managergehältern und den Einkommen der übrigen Beschäftigten.

Finanz- und Kapitalmärkte brauchen klare – auch steuerliche – Regulierungen um negative gesamtwirtschaftliche Effekte aus Spekulationen bzw. einer „Shareholder-Value-Orientierun“  – wenn schon nicht vollkommen verhindern – zumindest eindämmen zu können. Steuerliche Regulierungen müssen sich dabei auch an den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit und der gerechteren Verteilung orientieren. Dabei gilt es auch die Forderung nach einer Tobin-Steuer verstärkt in europäischen und internationalen Rahmen zu propagieren und auf die längst überfällige Einführung zu drängen.

 

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