Die Zusammenfassung der Agenden Arbeit und Wirtschaft in einem Ministerium seit dem Jahr 2000 hat eine Reihe inhaltlicher wie struktureller Unvereinbarkeiten zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen hervorgebracht. Wichtige Interessen der ArbeitnehmerInnen wurden seitens des Ministeriums Interessen der Wirtschaft untergeordnet. So ist etwa im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes und der Gesundheit am Arbeitsplatz ein deutlicher Rückstand der Rechtslage gegenüber dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu bemerken. Weiters war die Politik des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft darauf ausgerichtet, zusätzliche Rechtsformen zur Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen ohne volle sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung zu schaffen. Deutlich wird die Unvereinbarkeit der Agenden auch am Beispiel der Weigerung des Ministeriums, sich gegen unfaire Bestimmungen in Arbeitsverträgen einzusetzen.
Die Zusammenfassung der Agenden für Arbeit und Wirtschaft folgt einem ständischen Verständnis von Gesellschaft, in der unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in Abrede gestellt werden.
Es gibt in der Gesellschaft unterschiedliche Interessen. Der Ausgleich dieser Interessen bzw. die Lösung der aus diesem Interessensgegensatz resultierender Probleme bedarf der Möglichkeit, diese Interessen formulieren und innerhalb staatlicher Institutionen auch entsprechend wahrnehmen und unterstützen zu können. Die Unterordnung der Interessen von ArbeitnehmerInnen unter jenen der Wirtschaft, wie sie der Politik des gegenwärtigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit entspricht, fördert daher nicht den Ausgleich der Interessen, sondern verschärft einzig gesellschaftliche Widersprüche.
Es sind daher wieder von einander unabhängige Ministerien für Arbeit und Wirtschaft einzurichten, um eine entsprechende Berücksichtigung der jeweiligen Interessen sicherzustellen.