Antrag 02 / Schaffung eines Frauenministeriums

Um die gesellschaftspolitischen Interessen von Frauen wirkungsvoll zu vertreten, bedarf es eines eigenen Frauenministeriums. Im Gegensatz zu einer Staatssekretärin untersteht eine Ministerin nicht dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin und ist daher nicht weisungsgebunden.

Die bisherige Praxis der Verknüpfung mit Gesundheits-, Familien- bzw. Sozialangelegenheiten führt zu der fatalen Reduktion von Frauenpolitik auf diese gesellschaftlichen Funktionen.

Auch europarechtlich wäre die Wiedererrichtung eines eigenen Ressorts wünschenswert. Art 3 Abs 2 des Vertrags von Amsterdam verpflichtet die EU – Staaten in den verschiedensten Bereichen darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern.

Die Schaffung zentraler staatlicher Institutionen  zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist sicherlich eine geeignete Maßnahme in diesem Sinne.

Print Friendly, PDF & Email