Begründung
Die Forderung nach einem Mindestlohn von € 1000,- für Vollerwerbstätigkeit wurde erstmals im Jahr 1999 gestellt. Bereits zuvor wurde im Rahmen des Frauenvolksbegehrens ein gesetzlicher Mindestlohn von ATS 15.000,- gefordert. Das Volksbegehren wurde von mehr als 640.000 Menschen unterstützt.
Die von den Sozialpartnern 2007 ausgehandelte Einigung auf einen generellen Mindestlohn von € 1000,- ist nicht ausreichend.
Sie erfasst zumindest 5-7% der unselbständig Beschäftigten, die in Branchen ohne Kollektivvertrag arbeiten, nicht.
Sie wird von den ArbeitgeberInnen zu langsam, inadäquat und vor allem nicht vollständig umgesetzt.
Ein Mindestlohn in der Höhe von € 1000,- ist schlicht zu niedrig.
Ein Mindestlohn von € 1000,- im Monat kommt nicht einmal in die Nähe der international anerkannten Grenzwerte für einen gerechten Arbeitslohn von 60-66% des Medianeinkommens oder 50% des arithmetischen Mittels (60%: € 1178,-; 66%: € 1296,-; 50%: € 1127,78; Angaben beziehen sich auf das Jahr 2005).
Ein gesetzlicher Mindestlohn von € 7,- garantiert allen Vollzeitbeschäftigten zumindest einen gerechten Arbeitslohn von € 1185,80 (für 38,5 Wochenstunden).
Ein gesetzlicher Mindestlohn schränkt die Kollektivvertragsfreiheit der Sozialpartner nicht ein, sondern stellt – ebenso wie die Festlegung von Grenzwerten im Gesundheitsbereich – eine gesetzliche Mindestvoraussetzung der Existenzsicherung dar, die jedenfalls zu beachten ist. Ohne Einhaltung derartiger Mindeststandards ist ein Leben und Arbeit in Würde nicht denkbar.
Materialien:
Statistik Austria, Allgemeiner Einkommensbericht: Bruttojahreseinkommen der unselbständig Erwerbstätigen nach Funktionen, Vollzeit; http://www.statistik.at/web_de/static/vollzeit_-_teilzeit_021672.xls