Antrag 03 / Vereinfachte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen

 Nicht zuletzt aufgrund der voranschreitenden Integration im Rahmen der Europäischen Union ist auch der Arbeitsmarkt bunter geworden. Viele Menschen, die in Österreich leben und hier arbeiten wollen, haben ihre Ausbildung – aus welchen Gründen auch immer – im Ausland absolviert und stehen nun vor dem Problem, dass es keine einheitliche Regelung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen gibt. Vielmehr finden sich einschlägige Regelungen in einer Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen.
Man unterscheidet zwischen Gleichhaltung von Lehrabschlüssen, Nostrifikation von Schulzeugnissen, akademischen Abschlüssen und von Zeugnissen bzw. Diplomen oder anderen Qualifikationsnachweisen des sonstigen berufsbildenden Bereichs und beruflicher Anerkennung, also die eigentliche Berufszulassung im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Während bei der Nostrifikation im Wesentlichen ein Vergleich zwischen den jeweiligen ausländischen Lehr- und Studienplänen mit den in Österreich aktuell gültigen stattfindet, erfordert eine Gleichhaltung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) auch die Einbeziehung praktischer Berufserfahrungen. Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gilt grundsätzlich wiederum nur für reglementierte Tätigkeiten mit EWR-Ausbildungen von EWR-BürgerInnen und ihnen gleichgestellten Drittstaatsangehörigen.
In der Praxis finden die meisten Gleichhaltungsverfahren im Gesundheitsbereich bzw. im Bereich der selbstständigen Gewerbeausübung  statt.
Es gibt bereits einige Konzepte, die eine Vereinfachung dieser Vorgänge zum Thema haben, unter anderem jenes des Sozialministeriums unter dem Titel Konzeptentwurf für Anlaufstellen und weitere Maßnahmen zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. (Wien, Juni 2012), wobei zu bemängeln ist, dass es zwar bereits seit Anfang 2013 verschiedene Anlaufstellen, wo Arbeitswillige, die ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen in Österreich anerkannt wissen wollen, zwar eine Bewertung ihrer Qualifikation erhalten, die allerdings keineswegs mit einer mit einer formalen Anerkennung zu vergleichen ist, die sie nicht ersetzen kann, wie auch einer Studie der Kremser Donau Universität zu entnehmen ist. (vgl.  „Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich“ der Donau-Universität Krems, Jänner 2012).
Derartige Bewertungen sind zwar eine mitunter brauchbare Information für potenzielle ArbeitgeberInnen, sie entfalten allerdings keinerlei Rechtswirkungen und taugen somit allenfalls als Orientierungshilfe.
Im Bereich der akademischen Abschlüsse können potenzielle ArbeitgeberInnen seit Kurzem die im Ausland erworbenen akademischen Qualifikationen von BewerberInnen kostenlos über das Internetportal www.aais.at bewerten lassen, im Jahr 2013 wurden ca. 3.500 Diplombewertungen ausgestellt. Im Vergleich dazu nehmen sich die durch österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erlassenen 134 Nostrifikationen bescheiden aus.
Während in vielen EU-Staaten bereits bewährte Systeme zur Bewertung sekundärer Schulzeugnisse existieren, ist dies in Österreich bis dato nicht möglich, was dazu führt, dass an sich qualifizierte Arbeitswillige an der überbordenden Bürokratie mit ihren verwirrenden Zuständigkeitsbereichen der Behörden scheitern. Weder für die Betroffenen noch für die beteiligten Behörden ist dies eine befriedigende Lösung.
Das Konzept des BMASK schlägt vor, dass das Fachgebiet der Ausbildung und die Dauer bewertet werden. Wichtig wären natürlich die grundsätzliche Einstufung und der Vergleich mit einem entsprechenden österreichischen Bildungsabschluss. Leider konnte bis jetzt die Bewertung von schulischen Ausbildungen noch nicht verwirklicht werden.
Die AUGE/UG Burgenland ist der Ansicht, dass unsere Solidarität allen ArbeitnehmerInnen in Österreich gelten muss, egal, wo diese ihre Qualifikationen erworben haben. Das Recht jedes Menschen, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und durch das damit erzielte Einkommen seinen/ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, setzt voraus, dass sämtliche vorhandenen Qualifikationen anerkannt und berücksichtigt werden können.
Wenn aber viele ArbeitnehmerInnen aufgrund der oben erörterten bürokratischen Hürden nicht in der Lage sind, eine ihren erworbenen Qualifikationen entsprechende Berufstätigkeit anzunehmen sondern gleichsam gezwungen werden, sich buchstäblich unter ihrem Wert zu verkaufen, ist dies – neben den persönlichen Nachteilen für jeden einzelnen von ihnen – ein volkswirtschaftlich wirksamer Faktor, der auf lange Sicht niemandem nützt.

Dr. Wolfgang Weeber
für die AUGE/UG