Antrag 04 / Erhöhung der Höchststudienbeihilfe auf die Armutsgefährdungsschwelle von 900€


Die Studienpläne sind laut Universitätsgesetz 2002 auf 50 Stunden Arbeit pro Woche fürs Studium ausgelegt. Denn neben der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen werden Seminararbeiten geschrieben, Referate vorbereitet und für Prüfungen gelernt. Es ist klar ersichtlich, dass nur die wenigsten Studium und Jobs parallel schaffen ohne Studienverzögerungen in Kauf nehmen zu müssen. Starke Studienverzögerungen führen zum Verlust von Studienbeihilfe und Familienbeihilfe, dann wird noch mehr Erwerbsarbeit notwendig. Diese verzögert das Studium noch weiter, oder es kommt gar zum Studienabbruch.

Daher muss das Ziel sein, das Studium ohne zeitraubende und prekär abgesicherte Nebenjobs finanzieren zu können. Die durchschnittliche Studienbeihilfe beträgt jedoch nur 277€. BezieherInnen der Höchstststudienbeihilfe erhalten mit 606€ immer noch zu wenig zum Leben. Wissenschaftsminister Hahn hat angekündigt, dass die Höchststudienbeihilfe um 12% von 606€ auf 679€ erhöht wird. Dieser Wert deckt nicht einmal die Inflation seit der letzten Erhöhung von 1999 ab. Was noch viel wichtiger ist: Die neue Höchststudienbeihilfe liegt immer noch 221€ unter der Armutsgefährdungsschwelle von 900€.

 

Print Friendly, PDF & Email