Die Schaffung der bedarfsorientierten Mindestsicherung war nicht der große Fortschritt in der Verhinderung von Armut, der versprochen worden war. Viele Menschen, die einen Anspruch hätten, nehmen diesen oder können diesen nicht in Anspruch.
Das hat vielerlei Ursachen: Eine liegt in der schlechten und überbürokratisierten Ausgestaltung der Mindestsicherung bzw. der Rechtsposition der betroffenen Menschen, eine andere in der Vollzugspraxis der Länder, die repressiv, ausgrenzend und oft vertrags- oder gar gesetzeswidrig ist.
In Kärnten nehmen nur 20 % der Personen, die unter der Einkommensgrenze leben, eine Mindestsicherungsleistung in Anspruch. In Oberösterreich sind es 24 %, in Niederösterreich nur 32 % der Anspruchsberechtigten. Erschreckend niedrig ist die Inanspruchnahme weiters in der Steiermark (33 %) und im Burgenland (35%). Die Mindestsicherungslücke spannt sich also von 80% (Kärnten) bis 23% (Wien). Am besten werden Menschen mit Hilfebedarf offensichtlich in Wien erreicht. Hier ist der Deckungsgrad 77 %.
Eine Mindestsicherung, die ihr Ziel nicht erreicht, ist zu verbessern.