Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer versteht sich als „Parlament der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“. In ihr werden wirtschaftspolitische, sozialpolitische, arbeitsrechtliche, gesellschaftspolitische und andere für die ArbeitnehmerInnen relevante Themen diskutiert und schließlich als Meinung der Kammer für Arbeiter und Angestellte beschlossen.