Antrag 10 / Rasche Umsetzung des Gesundheitsberufe-Registers

 

Seit vielen Jahren gibt es die Forderung nach einer qualitätssichernden Registrierung der Gesundheitsberufe. Sowohl die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU als auch die Patientenmobilitätsrichtlinie der EU weisen in diese Richtung. Mittlerweile gibt es bereits in 16 EU-Staaten staatliche Registrierungsmechanismen.

Auch in Österreich empfiehlt die GÖG nunmehr seit fast 10 Jahren eine verpflichtende Registrierung der Pflegeberufe bzw. der nichtärztlichen Gesundheitsberufe.

Im Jahr 2013 wurde bereits ein entsprechendes Gesetz vom Nationalrat beschlossen. Der Bundesrat hat zugestimmt. Eine Kundmachung scheiterte an der fehlenden Zustimmung gem. Art. 102 Abs. 4 B-VG durch die Bundesländer Niederösterreich und Salzburg.

Am 16. Juni 2015 hat der Ministerrat neuerlich die Einrichtung eines Gesundheitsberufe-Registers beschlossen und die entsprechende Regierungsvorlage dem Nationalrat zugewiesen. Im Interesse der betroffenen MitarbeiterInnen und der Patientensicherheit sollte nunmehr der Gesetzgebungsprozess konstruktiv durchgeführt werden. Im Gesundheitsausschuss gibt es die Chance, die Gesetzesvorlage abzuändern, soweit ein Optimierungsbedarf gesehen wird. Auch die beiden Bundesländer, die bisher ihre Zustimmung verweigert haben, sollten sich konstruktiv in die Diskussion einbringen.

Wir halten die Durchführung der Registrierung durch die Arbeiterkammer im Sinne eines übertragenen Wirkungsbereiches für zweckmäßig, zumal ca. 95% der Betroffenen AK zugehörig sind und durch die Struktur der AK ein niederschwelliger unkomplizierter Zugang gesichert ist. Dazu kommt noch, dass die AK selbst keine Kosten verrechnen wird.

Es handelt sich verfassungsrechtlich um keine unübliche Vorgangsweise. Auch die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer wird im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereiches über den Adressatenkreis ihrer Mitglieder hinaus tätig. Dazu gab es bisher keine Kritik.

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